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Seit Jahren gravierende Menschenrechtsverletzungen: EGMR ver­ur­teilt Türkei im Fall Kavala erneut

25.08.2026

Osman Kavala

2020 war Kavala schon über 1.000 Tage in Haft – das ist nun sechs Jahre her und die Türkei lässt ihn weiterhin nicht frei. Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau

Bereits vor gut sieben Jahren hatte der EGMR die Freilassung des türkischen Kulturförderers Kavala gefordert. Nun stellt das Gericht weitere Menschenrechtsverletzungen fest, im Gefängnis sitzt Kavala aber noch immer.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen des Strafprozesses und der Inhaftierung des türkischen Intellektuellen Osman Kavala verurteilt. Die Straßburger Richter kamen zu dem Schluss, dass das Land Kavala mundtot machen wolle, und forderten wegen der gravierenden Menschenrechtsverletzungen die sofortige Freilassung des Aktivisten (Urt. v. 25.08.2026, Az. 2170/24).

Demnach ist seine Verurteilung als ungültig zu betrachten. Unter anderem sei Kavalas Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt worden und es gebe in dem Fall begründete Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Gerichte.

Menschenrechtsaktivist bekam lebenslange Haftstrafe 

Kavala sitzt seit 2017 im Hochsicherheitsgefängnis Silivri und war im April 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Umsturzversuchs im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten im Jahr 2013 verurteilt worden. Das Urteil hatte international scharfe Kritik hervorgerufen.

Die Luxemburger Richter befanden, dass der Menschenrechtsaktivist lediglich Gebrauch von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK) und friedliche Versammlung (Art. 11 EMRK) gemacht habe. Genau diese Rechte seien durch eine willkürliche Auslegung eines türkischen Gesetzes und die daraus resultierende Verurteilung nicht geachtet worden.

Nach Ansicht des EGMR verstößt die Türkei zudem gegen das Verbot einer unmenschlichen Behandlung, da Kavala keine reale Aussicht auf Freilassung oder eine gesetzliche Überprüfung seiner lebenslangen Haftstrafe habe.

EGMR urteilte bereits 2019 gegen die Türkei 

Bereits in einem Urteil von Dezember 2019 hatte der Straßburger Gerichtshof Menschenrechtsverletzungen festgestellt und damals die sofortige Freilassung Kavalas aus der Untersuchungshaft gefordert. Die Türkei kam dem nicht nach. In seiner neuen Beschwerde bezieht sich der Kulturförderer auf die Zeit nach dem ersten Urteil von 2019 und wehrt sich gegen die Haft, das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren und seine Verurteilung.

Urteile des EGMR sind für die Türkei als Mitglied des Europarats eigentlich bindend. Nachdem Richter in Istanbul entschieden hatten, dass Kavala weiter in U-Haft bleiben müsse, hatte der Europarat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet. Die Straßburger Organisation mit 46 Mitgliedstaaten wacht über die Einhaltung der Menschenrechte und ist keine EU‑Institution. Die Türkei ist seit 1950 Mitglied im Europarat.

Türkei sollte 7.500 Euro Entschädigung zahlen

In einem weiteren Urteil von 2022 verurteilte der EGMR die Türkei zu einer Geldstrafe wegen der Missachtung der Entscheidung aus dem Jahr 2019. Die Türkei musste demnach 7.500 Euro an Kavala zahlen. Nach eigenen Angaben lehnte der inhaftierte Aktivist die Zahlung der Türkei aus Protest ab.

Kavala hatte das Kulturinstitut Anadolu Kültür gegründet, das auch mit mehreren deutschen Institutionen wie dem Goethe-Institut in Istanbul zusammenarbeitet. 2023 wurde der Aktivist mit dem prestigeträchtigen Vaclav-Havel-Preis des Europarats ausgezeichnet, der Engagement für Menschenrechte ehrt.

Das Urteil erging mit 15:2 Stimmen. Die deutsche Richterin am EGMR, Anja Seibert-Fohr, war an der Entscheidung nicht beteiligt.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Seit Jahren gravierende Menschenrechtsverletzungen: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60718 (abgerufen am: 13.10.2026 )

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