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AG Tiergarten: Bewäh­rungs­strafen nach Angriff auf "heute show"-Team

08.01.2024

TV-Ausrüstung verstreut auf dem Boden

Alles nur eine Verwechslung? Die Angeklagten ließen verlauten, das ZDF-Team nicht als solches erkannt und für andere Personen gehalten zu haben. Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Am Rande einer "Querdenker"-Demo hatte eine Gruppe ein ZDF-Fernsehteam brutal angegriffen, einige ihrer Mitglieder wurden nun verurteilt. Sie gehören vermutlich zum linksextremen Spektrum und gaben an, ihre Opfer verwechselt zu haben.

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Im Prozess um einen Angriff auf ein ZDF-Fernsehteam hat das Amtsgericht (AG) Tiergarten drei Männer und eine Frau wegen gefährlicher Körperverletzung (§§ 223, 224 Strafgesetzbuch (StGB)) zu einer jeweils zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Dazu müssen sie jeweils 5.000 Euro Bewährungsauflage* zahlen (Urt. v. 08.01.2023, Az. 215 Ls 22/34).

Am 1. Mai 2020 hatte ein Team der heute show von einer "Querdenker"-Demonstration berichtet. Dabei kam es während einer Drehpause zum plötzlichen Angriff auf das sechsköfpige TV-Team, welches die Täter mit Metallstangen und Faustschlägen heftig malträtierten. Zwei der Journalisten verloren sogar kurzzeitig das Bewusstsein wegen der brutalen Attacke. Unter den Angreifern befanden sich unter anderem auch die vier Angeklagten.

Nach der Tat war schnell vermutet worden, dass die Angreifer dem linksextremen Spektrum zuzuordnen seien. Jedenfalls haben sich die Angeklagten in der Hauptverhandlung dahingehend eingelassen, dass es sich um eine Verwechslung gehandelt habe. Dies konnte nicht widerlegt werden, weitergehende Feststellungen zum Motiv der Angeklagten konnten nicht getroffen werden, wie das Gericht mitteilt.

Nach Gerichtsangaben hat es eine Verständigung gemäß § 257c Strafprozessordnung (StPO) zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklaten gegeben, wonach im Falle eines Geständnisses lediglich Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten bis zu zwei Jahren verhängt würden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

*Korrektur am 9. Januar, 12.37 Uhr.

jb/LTO-Redaktion

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AG Tiergarten: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53581 (abgerufen am: 08.02.2026 )

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