Mitten im Kugelhagel lassen zwei Polizistinnen Kollegen im Stich. Strafrechtlich wurden sie bereits verurteilt, jetzt verlieren sie auch ihren Beamtenstatus. Das entschied das VG Münster.
Zwei Polizistinnen, die Kollegen im Mai 2020 bei einer Schießerei in Gevelsberg zurückgelassen hatten, wurden nach einer strafrechtlichen Verurteilung nun auch aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster nach nichtöffentlicher mündlicher Verhandlung am Montag entschieden (Urt. v. 21.09.2026, Az. 20 K 3270/25.O und 20 K 3271/25.O).
Die Frauen waren 2020 im Rahmen ihres nächtlichen Streifendienstes zufällig zu einer Verkehrskontrolle in Gevelsberg gestoßen. Gegen den angehaltenen Autofahrer lag ein Haftbefehl vor. Nachdem er eine Urinprobe abgegeben hatte, schüttete er einem der Beamten den Becher ins Gesicht und nutzte diesen Moment, um zurück in sein Fahrzeug zu gelangen. Dort griff er zu seiner Pistole und gab Schüsse auf die Verkehrspolizisten ab. Einer der Beamten überlebte nur dank seiner schusssicheren Weste. Binnen gut zehn Sekunden fielen 21 Schüsse.
Statt ihren Kollegen zu helfen, hatten sich die damals 32 und 37 Jahre alten Frauen vom Tatort entfernt und ein vorbeifahrendes Auto angehalten. Im Prozess hatten sie ihr Verhalten mit "Todesangst" begründet. Sie hätten überhaupt nicht abschätzen können, um wie viele Täter es sich handelte und aus welchen Richtungen wirklich geschossen wurde, sagten sie.
Der Dienstherr der beiden Polizistinnen hatte jedoch eine Disziplinarklage eingereicht, um die Frauen aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Rechtsgrundlage hierfür sind §§ 10, 13 Landesdisziplinargesetz (LDG NRW). Bei den Disziplinarmaßnahmen handelt es sich grundsätzlich um Ermessensentscheidungen, wobei die Schwere des Dienstvergehens maßgeblich ist. Die Entfernung als schärfste Disziplinarmaßnahme ist zu verhängen, wenn der Beamte durch ein Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat. Das nahm die 2. Disziplinarkammer des VG Münster hier an.
Fall hatte auch strafrechtliche Konsequenzen
Schon im Herbst 2022 waren die beiden Frauen strafrechtlich verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Hagen nahm eine gemeinschaftliche versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt durch Unterlassen gemäß §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 2, 340 Abs. 1, 2, 13 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) an. Es verhängte jeweils Freiheitsstrafen von vier Monaten, wobei die Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Damit hatte das LG die zuvor durch das Amtsgericht (AG) Schwelm verhängten Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr herabgesetzt. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Tat wäre das Beamtenverhältnis gemäß § 24 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) mit der Rechtskraft des Urteils beendet worden. Dazu kam es dann nicht.
Strafmildernd hatte das LG unter anderem berücksichtigt, dass die beiden Frauen "bereits berufliche Konsequenzen zu spüren bekommen haben, zudem gegebenenfalls weitere Konsequenzen befürchten müssen" – so kam es nun auch. Die Urteilsgründe der 2. Disziplinarkammer beim VG Münster liegen derzeit noch nicht vor und die Frauen können noch Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW einlegen.
Der Angreifer war nach zwischenzeitlicher Flucht später – nach erneutem Schusswechsel – durch ein SEK gefasst worden. Er wurde seinerseits vom LG Hagen zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Im Juni 2026 floh der Mann im Rahmen eines Freigangs. Eine Woche später stellte er sich bei der Polizei.
jb/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Bei Schießerei geflohen, anstatt Kollegen zu helfen: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60941 (abgerufen am: 14.10.2026 )
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