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Renate Künast vor dem LG Frankfurt: Face­book muss wei­ter­ver­b­rei­tete Falsch­zi­tate selbst­ständig löschen

08.04.2022

Renate Künast

Facebook bzw. Meta muss Renate Künast (Grüne) ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Bild: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Auf Facebook wurde ein Falschzitat von Renate Künast verbreitet. Die Posts muss Facebook löschen - und zwar selbstständig ohne erneuten Hinweis der Politikerin. Zudem muss der Konzern ein fünfstelliges Schmerzensgeld zahlen.

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Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein bebilderter Post mit einem Falschzitat von Renate Künast auf Facebook durch die Plattform gelöscht werden muss. Selbiges gilt für inhaltsgleiche Varianten des Posts, auch diese muss Facebook ohne erneuten Hinweis löschen. Ferner steht der Grünenabgeordneten ein Schmerzensgeldanspruch gegen Facebook zu (Urt. v. 08.04.2022, Az. 2-03 O 188/21).

Hintergrund des Verfahrens ist ein Bild auf Facebook, welches die Grünen-Politikerin zeigt und ihr folgendes Falschzitat zuschreibt: "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!" Das hatte Künast nie geäußert. Deshalb verlangte sie von Facebook (bzw. jetzt Meta) die Löschung des Posts. Der Originalpost war inzwischen vielfach in unerheblicher Weise abgeänderter Form mit einer jeweils anderen URL weiterverbreitet worden.

Persönlichkeitsrechtsverletzung und Mitverantwortung von Facebook

Mit ihrer Klage gegen Facebook hatte Künast nun Erfolg. Die für Presseangelegenheiten zuständige Kammer des LG Frankfurt hat der Klage stattgegeben, wonach Facebook sämtliche der in Rede stehenden Inhalte löschen muss. In dem Falschzitat erkannte die Kammer dabei eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zulasten von Künast. Zwar müsse Facebook nicht jeden Beitrag auf der Plattform auf Rechtsverletzungen hin prüfen, meint die Kammer. Etwas anderes gelte aber dann, wenn - wie hier - ein entsprechender Hinweis erfolgt sei.

Da dieser Hinweis von Künast nach Auffassung der Kammer auch hinreichend konkret war, müsse Facebook ebenso sämtliche Reposts und Weiterverbreitungen mit kerngleichem Inhat löschen, so das LG. Einem Verpflichteten eines Unterlassungsgebots sei zuzumuten, selbst feszustellen, ob eben dieser kerngleiche Inhalt vorliegt, begründet die Kammer ihre Entscheidung. Facebook bzw. Meta habe indes auch nicht dargelegt, dass ihr dies technisch oder wirtschaftlich unzumutbar sei.

Aufgrund der Mitverantwortung von Meta an der Persönlichkeitsrechtsverletzung sprach das LG Frankfurt Renate Künast ferner ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu. "Falschzitate verzerren auch den Meinungskampf und sie schaden der Allgemeinheit", so das Gericht.

Künasts Rechtsanwalt Matthias Pilz wertet das Urteil als "Meilenstein": "Es verpflichtet zu Recht den Plattformbetreiber, der dazu die nötigen technischen Werkzeuge hat, bei Kenntnis von Rechtsverletzungen diese umfassend zu entfernen. Das ist wirksame Medizin gegen virale Rechtsverstöße."

jb/LTO-Redaktion

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Renate Künast vor dem LG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48103 (abgerufen am: 17.04.2026 )

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