BVerfG zu Gesetzgebungsstopp vor der Sommerpause: Diesmal darf der Bun­destag Tempo machen

von Xenia Piperidou

09.07.2026

2023 stoppte Karlsruhe das Heizungsgesetz kurz vor der Sommerpause. Nun sollte das BVerfG wieder laufende Gesetzgebungsverfahren bremsen. Diesmal ließ es den Bundestag weitermachen.

Vor drei Jahren hatte Karlsruhe den Bundestag kurz vor der Sommerpause ausgebremst. Damals ging es um das Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stoppte die abschließende Beratung, weil der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann geltend gemacht hatte, ihm bleibe wegen kurzfristiger Änderungen nicht genug Zeit zur Prüfung.

Nun stand eine ähnliche Frage wieder im Raum – gleich doppelt. Beim BVerfG lagen zwei Verfahren gegen laufende Gesetzgebungsverfahren im Bundestag: Zunächst eines zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz, also dem neuen Heizungsgesetz. Seit Mittwochabend aber auch das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, also das zentrale Gesetzesvorhaben für die von der Koalition angekündigte große Reform der Krankenkassen. 

Der Vorwurf war in beiden Fällen ähnlich: Abgeordnete sollten über politisch gewichtige und fachlich komplexe Vorhaben entscheiden, ohne dafür ausreichend Zeit beziehungsweise ausreichende Informationen zu haben. Es ging also nicht um die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesvorhaben, sondern um die Abläufe im Bundestag: Wann wird Tempo im Bundestag so hoch, dass Abgeordnetenrechte verletzt sein können?

Die Antwort aus Karlsruhe fiel diesmal anders aus als 2023. Der Zweite Senat stoppte keines der beiden Gesetzgebungsverfahren. Die Eilanträge gegen das Gesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung blieben erfolglos (Beschl. v. 09.07.2026, Az. 2 BvE 4/26, 2 BvQ 47/26). Die Anträge zum neuen Heizungsgesetz verwarf das BVerfG als unzulässig; die damit verbundenen Eilanträge wurden dadurch gegenstandslos (Beschl. v. 09.07.2026, Az. 2 BvE 3/26).

Grünen-Politiker: “Chaotisches Gesetzgebungsverfahren”

Das Gesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen von steigenden Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patienten kommen zum Beispiel Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.

Die Bundestagsabgeordneten Dr. Janosch Dahmen (Grüne) und Ates Gürpinar (Linke) wollten verhindern, dass der Bundestag das Vorhaben bereits am 10. Juli in zweiter und dritter Lesung berät. In den vergangenen Tagen habe es “ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren” gegeben, so Dahmen. Die Änderungsanträge seien umfangreich und komplex gewesen und mit zu wenig Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt worden. Die Oppositionspolitiker sahen sich in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt.

 Unter anderem habe die Merz-Regierung eine 278-seitige Synopse mit Änderungsanträgen im Gesundheitsausschuss nachgereicht. So schildert es Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion, in seiner Antragsschrift, die LTO vorliegt. Er verweist darin auch auf das erste Heizungsgesetz 2023, als das BVerfG zugunsten des CDU-Abgeordneten Heilmann eingriff. Dahmen formuliert spitz: “Was Herrn Heilmann billig war, sollte mir recht sein.”

Das andere Verfahren betraf das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz. Die schwarz-rote Koalition will mit dem neuen Heizungsgesetz Kernpunkte der früheren Ampel-Regelung kippen, insbesondere sollen auch neue Gas- und Ölheizungen wieder möglich sein. Der Bundestag soll auch das Vorhaben noch vor der Sommerpause beschließen. Dagegen wandten sich die Linke-Abgeordneten Violetta Bock und Jörg Cezanne sowie die Fraktion Die Linke. Ihr Vorwurf setzte weniger beim Tempo als bei der Informationsgrundlage an: Die Bundesregierung habe für das Gesetzgebungsverfahren erforderliche Informationen nicht geliefert, insbesondere einige Änderungen nicht begründet. Trotzdem treibe der Bundestag die Verabschiedung des Entwurfs weiter voran.

Abgeordnete müssen sich vor Abstimmung informieren können

Verfassungsrechtlich liefen beide Verfahren auf die Frage hinaus: Wann sind Abgeordnetenrechte verletzt, weil es vor der Abstimmung an Informationen bzw. Zeit fehlt? Der zentrale Anknüpfungspunkt dafür ist das freie Mandat aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG). Abgeordnete müssen die Möglichkeit haben, sich mit Gesetzesentwürfen zu befassen. Sie müssen also wissen können, worüber sie entscheiden, welche Änderungen geplant sind und welche Folgen das haben kann. Dazu stehen den Abgeordneten umfassende Informations- und Beteiligungsrechte zu.

Solche Rechte können Abgeordnete und Fraktionen grundsätzlich im Organstreit vor dem BVerfG geltend machen. Die Grundlage dafür steht in Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 GG und §§ 13 Nr. 5, 63 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG). Nach § 64 Abs. 1 BVerfGG muss der Antragsteller geltend machen, dass eigene Rechte verletzt oder unmittelbar gefährdet sind.

Weil die abschließenden Beratungen unmittelbar bevorstanden, wurden in beiden Verfahren auch Eilanträge (§ 32 BVerfGG) gestellt. 

Politische Bedenken reichen nicht

Beim geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz erklärten die Karlsruher Richter den Organstreit für unzulässig. Den Antragstellern fehle jedenfalls das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis – also ein berechtigtes Interesse daran, das BVerfG einzuschalten –, so der Zweite Senat.

Der Grund: Sie hatten den Konflikt vorher nicht klar genug als Streit über eigene Organrechte erkennbar gemacht. Für die Bundesregierung sei nicht ersichtlich gewesen, dass die Antragsteller eine Begründung des Gesetzentwurfs als eigenes organschaftliches Recht beanspruchten. Ob es ein solches Recht überhaupt gibt, ließ das BVerfG ausdrücklich offen.

Auch gegenüber dem Bundestag sah Karlsruhe das Problem. Die Antragsteller hätten das von ihnen bemängelte "Vorantreiben" des Gesetzgebungsverfahrens nicht so gerügt, dass ein Konflikt gerade über Organrechte und Organpflichten deutlich geworden sei. Zwar hatte die Linken-Abgeordnete Violetta Bock in der Debatte am 11. Juni 2026 angekündigt, alle “rechtlichen und parlamentarischen Mittel“ auszuschöpfen, ”um dieses Heizungsgesetz zu stoppen, weil es um die Menschen geht“. Damit habe sie aber keine Organrechte geltend gemacht. Hätte sie sich darauf berufen, hätten etwa von Seiten des Bundestages weitere Informationen nachgeliefert werden können. 

Wer im Organstreit nach Karlsruhe geht, muss also vorher klar machen, dass er nicht nur politisch widerspricht, sondern eigene Rechte aus dem Grundgesetz geltend macht. Daran fehlte es in der Auseinandersetzung um das neue Heizungsgesetz.

Warum Karlsruhe beim Gesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht eingriff, ist dagegen noch offen. Der Zweite Senat lehnte die Eilanträge zwar ab. Die Gründe nannte das Gericht in seiner Pressemitteilung aber noch nicht. Wegen der Eilbedürftigkeit werde die Begründung den Beteiligten nach § 32 Abs. 5 S. 2 BVerfGG gesondert übermittelt, teilte das BVerfG mit.

Bundestag stimmt am Freitag ab

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen respektiert die Entscheidung des BVerfG. Damit sei die Frage einer einstweiligen Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens aber nur juristisch entschieden. "Politisch ist sie es nicht." Er hätte es mit seiner Verantwortung als Abgeordneter und Arzt nicht vereinbaren können, angesichts der Gesetzesfolgen für Millionen Patienten diesen Versuch nicht zu unternehmen.

Der Linke-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar, der ebenfalls einen Eilantrag gestellt hatte, erklärte, die Entscheidung ändere nichts daran, dass die "katastrophale Gesundheitsreform" schlecht gemacht sei.

Auch die Linke-Fraktion kündigte nach dem Scheitern ihres Antrags zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz weitere Gegenwehr an. Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Linken, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Auch wenn wir heute mit unserer Beschwerde gegen das Hauruck-Verfahren keinen Erfolg erzielen konnten, bleiben unsere inhaltlichen Kritikpunkte vollumfänglich bestehen."

Der Bundestag soll nun über beide Gesetzesvorhaben am Freitag abstimmen. 

xp/LTO-Redaktion/Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

BVerfG zu Gesetzgebungsstopp vor der Sommerpause: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60387 (abgerufen am: 18.08.2026 )

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