Der BGH hat die Verurteilung von Andrea Tandler wegen Steuerhinterziehung bestätigt, das Verfahren mit Blick auf einen weiteren Vorwurf aber eingestellt. Für Tandler bedeutet das über ein Jahr weniger Freiheitsstrafe.
Im Zusammenhang mit der Corona-Maskenaffäre ist das Urteil gegen die CSU-Politikertochter Andrea Tandler und ihren Geschäftspartner wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung rechtskräftig – die Haftstrafe wurde jedoch abgemildert. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit (Beschl. v. 20.04.2025, Az. 1 StR 238/24).
Die Unternehmerin war im Dezember 2023 am Landgericht (LG) München zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner erhielt drei Jahre und neun Monate. Beide legten daraufhin Revision beim BGH ein.
Das Urteil wurde nun in dem Punkt geändert, dass beide jeweils nur noch eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüßen müssen, wie ein BGH-Sprecher sagte. Die Verfahren zur Hinterziehung von Einkommensteuer wurden zwischenzeitlich auf Antrag des Generalbundesanwalts eingestellt. Die bisherigen Feststellungen tragen eine Verurteilung insoweit nicht, heißt es in der Mitteilung aus Karlsruhe. Eine erneute Verhandlung wäre mit beträchtlichem Aufwand verbunden, während die zu erwartende Strafe mit Blick auf die nunmehr rechtskräftige Verurteilung nicht ins Gewicht falle.
Die Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung blieb jedoch bestehen, die vom LG diesbezüglich festgesetzten Freiheitsstrafen von jeweils drei Jahren sind damit rechtskräftig.
Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 vermittelte sie für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Bundes- und Landesbehörden. Dafür kassierte sie Provisionen von fast 50 Millionen Euro. Verurteilt worden waren sie und ihr Geschäftspartner, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert hatten.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
BGH stellt Verfahren teilweise ein: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57653 (abgerufen am: 08.12.2025 )
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