Als ein Mann von einer seiner Katzen Videos bei TikTok veröffentlicht, hagelt es Anzeigen: Er hatte das Tier unsachgemäß rasiert und bis zur Orientierungslosigkeit gedreht. Das Veterinäramt entzog ihm alle Tiere daraufhin zu Recht, so das VG.
Das Veterinäramt entzog einem Mann, der eine seiner Katzen in mehreren TikTok-Videos misshandelte, alle Tiere und verhängte ein Haltungsverbot. Dass das rechtmäßig war, hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz nun im Wege einstweiligen Rechtsschutzes entschieden (Beschl. v. 04.12.2025, Az. 1 L 660/25.MZ).
Der Mann hatte insgesamt fünf Katzen in seiner Wohnung gehalten. In den TikTok-Videos war zu sehen, wie er eine der Katzen in einer Badewanne mit einem Elektrorasierer schor. In einem weiteren Clip drehte er das Tier mehrfach so schnell auf dem Boden, dass es sichtlich die Orientierung verlor. Die Aufnahmen blieben nicht folgenlos: Beim Veterinäramt gingen zahlreiche Anzeigen wegen des Verdachts tierschutzwidrigen Verhaltens ein.
Das Veterinäramt reagierte und verschaffte sich bei einem Vor-Ort-Termin selbst ein Bild. Dabei nahm die Amtstierärztin alle fünf in der Wohnung gehaltenen Katzen mit und brachte sie anderweitig unter. Kurz darauf folgten die formellen Schritte: Die Behörde verhängte ein Katzenhaltungs- und -betreuungsverbot. Der Mann darf also künftig weder Katzen halten noch sich um welche kümmern. Außerdem ordnete das Amt die dauerhafte Fortnahme und Einziehung aller Tiere an. Das bedeutet, dass die Katzen endgültig aus seinem Einflussbereich herausgenommen sind und nicht zu ihm zurückkehren.
Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen war § 16a Tierschutzgesetz (TierSchG). Die Vorschrift erlaubt es den Behörden, einzugreifen, wenn Tiere nicht tierschutzgerecht gehalten oder behandelt werden. Mit der Einziehung verlieren Halter die Tiere endgültig.
Eilantrag des TikTokers
Der Mann wollte das nicht hinnehmen und zog im Eilverfahren vor Gericht. Er bestritt, seine Katze vernachlässigt zu haben. Das Drehen sei aus Unwissenheit geschehen, das Scheren habe der Pflege gedient. Außerdem seien die Maßnahmen überzogen, da er bislang nicht auffällig geworden sei.
Das VG Mainz ließ sich im Rahmen der summarischen Prüfung im Eilverfahren aber nicht davon überzeugen. Soweit sich der Antrag gegen die Fortnahme und Einziehung der in den Videos gezeigten Katze richtete, erklärte das Gericht ihn für unzulässig: Es fehle am Rechtsschutzbedürfnis. Eine gerichtliche Entscheidung könne nichts mehr ändern, weil die Maßnahme bereits vollzogen war. Die Katze war inzwischen schon an Dritte veräußert worden.
Was das Haltungs- und Betreuungsverbot angeht, prüfte das Gericht die Sache inhaltlich – und hielt die Entscheidung des Veterinäramts für rechtmäßig. Ausschlaggebend waren dabei vor allem die Videoaufnahmen selbst.
Sogar die Schnurrhaare abrasiert
Die TikTok-Videos zeigten aus Sicht des Gerichts einen Umgang mit der Katze, der nicht nur einmal, sondern wiederholt problematisch gewesen sei. Besonders ins Gewicht fiel laut VG, dass der Mann das Tier rund 20-mal schnell auf dem Boden drehte, über einen sehr kurzen Zeitraum von etwa 15 Sekunden – mit sichtbaren Folgen: Die Katze wirke auf den Aufnahmen schwindelig, habe sogar zeitweise die Orientierung verloren und anschließend ihren Kopf kaum halten oder weiterlaufen können.
Auch die Videos, in denen der Mann die Katze rasiert, betrachtet das Gericht äußerst kritisch. Einen tierschutzgerechten Anlass für die Rasur sah es nämlich nicht. Hinzu kam, dass offenbar auch die Vibrissen, also die Schnurrhaare der Katze, gekürzt worden waren – ein wichtiges Sinnesorgan, das Katzen unter anderem zur Orientierung nutzen. Zwar bestritt der TikToker vor Gericht, die Schnurrhaare gestutzt zu haben. Auf den Videos hätten die rechtsseitigen Vibrissen jedoch deutlich kürzer und scharf abgeschnitten ausgesehen, so das Gericht.
Das Gericht ging auch der Frage nach, ob die Videos Hinweise auf eine sexuelle Belästigung der Katze zeigen. Zu sehen war in einen Clips, dass der Mann eine Hand unter das Gesäß des Tieres hielt und damit "wackelte". Ob darin ein sexueller Missbrauch lag, ließ sich nach Ansicht der Kammer jedoch nicht eindeutig feststellen. Entscheidend war das für die Entscheidung aber schon gar nicht mehr: Das übrige Verhalten, das in den Videos zu sehen war, reichte dem VG mehr als aus, um einen tierschutzwidrigen Umgang mit der Katze anzunehmen.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
xp/LTO-Redaktion
VG bestätigt Haltungsverbot: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59012 (abgerufen am: 18.01.2026 )
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