Druckversion
Sonntag, 7.06.2026, 10:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/1l5925-vg-muenster-eilantrag-gegen-stadtbuecherei-erfolglos
Fenster schließen
Artikel drucken
57006

Hinweis "Werk mit umstrittenen Inhalt" keine Grundrechtsverletzung: Stadt­bücherei Münster darf vor eigenen Büchern warnen

15.04.2025

Bibliothek

In dem betroffenen Buch werden historisch gesicherte Fakten negiert. Foto: StockPhotoPro - stock.adobe.com

Leseempfehlungen in Bibliotheken sind keine Seltenheit. Doch was gilt für eine Warnung? Ein Autor klagte gegen einen kritischen Einordnungshinweis und sieht das staatliche Neutralitätsprinzip als verletzt an. Jetzt entschied das VG Münster.

Anzeige

Der von der Stadtbücherei Münster in einem zur Ausleihe zur Verfügung gestellten Buch angebrachte Einordnungshinweis, das Buch sei "ein Werk mit umstrittenem Inhalt", verletzt Autoren nicht in seinen Grundrechten. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster im einstweiligen Rechtsschutz entschieden (Beschl. v. 11.04.2025, Az. 1 L 59/25).

Die Stadtbücherei versah zwei Bücher mit dem Hinweis. In der ersten Fassung lautete dieser, dass Inhalte der Werke “möglicherweise nicht mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar” seien. In der letzten Fassung lautet der Hinweis: "Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt." Betroffen sind laut einer Meldung der Fachstelle Öffentliche Bibliotheken NRW das Buch "Putin, Herr des Geschehens?" von Jacques Baud sowie "2024 – das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen" von Gerhard Wisnewski. Nach LTO-Informationen verlangte der Autor Gerhard Wisnewski daraufhin die Entfernung sowie die zukünftige Unterlassung entsprechender Hinweise in seinen Büchern – ohne Erfolg.

Das VG Münster entschied: Der Einordnungshinweis ist von der gesetzlichen Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken in NRW, denen unter anderem ein Bildungsauftrag zukomme, gedeckt. Es sei der Stadtbücherei grundlegend gestattet, zu den zur Ausleihe bereitgestellten Werken inhaltlich Stellung zu nehmen.

Wer loben darf, darf auch kritisieren

Dies gelte in positiver Hinsicht beispielsweise in Form von Empfehlungen sowie in negativer Hinsicht durch kritische Hinweise. Es wäre mit dem gesetzlichen Auftrag nicht vereinbar, so das VG weiter, "eine öffentliche Bibliothek darauf zu beschränken, Medien allein passiv zur Ausleihe bereit zu stellen".

Der Hinweis beeinträchtige den Autor nur "mittelbar-faktisch", entschied das VG. Soweit diese Beeinträchtigung in Intensität und in den Wirkungen nicht einem Grundrechtseingriff gleichstehe, sei auch keine besondere gesetzliche Grundlage für den Hinweis erforderlich.

Auch bestehe keine Neutralitätspflicht für Bibliotheken derart, wie sie von der Rechtsprechung bei Äußerungen von Hoheitsträgern über politische Parteien angenommen wird. Vielmehr müsse die Äußerung nur den Anforderungen des Sachlichkeitsgebots genügen. Dies sei hier der Fall. Denn im Buch würden mehrere gesicherte historische Ereignisse – unter anderem die bemannten Mondlandungen – negiert. Der warnende Einordnungshinweis stelle damit ein Werturteil dar, dass auf einem vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhe.  

Wer historische Fakten leugnet, muss Kritik aushalten

Ferner sei auch die nur anlassbezogene Prüfung nach Beschwerde von Bibliotheksnutzern, ob Bücher mit solchen Hinweisen versehen werden müssen, nicht willkürlich, so das VG.

Der Hinweis sei schließlich auch nicht unverhältnismäßig. Ein Autor, der historische Fakten leugne, müsse aushalten, dass sich öffentliche Bibliotheken im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags in sachlicher Form kritisch mit einem solchen Werk auseinandersetzen, so das VG Münster.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der von Romatka-Rechtsanwälten vertretene Autor kann binnen zwei Wochen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. 

jb/LTO-Redaktion

Anzeige
Beteiligte Kanzleien

Ro­mat­ka Rechts­an­wäl­te

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Hinweis "Werk mit umstrittenen Inhalt" keine Grundrechtsverletzung: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57006 (abgerufen am: 07.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Desinformation
    • Einstweiliger Rechtsschutz
    • Grundrechte
    • Meinungsfreiheit
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Münster
Ein brennendes Gebäude steht im Fokus, symbolisiert die Zerstörung durch den Krieg und den Einfluss auf den Frieden in Deutschland. 05.06.2026
Meinungsfreiheit

OLG Braunschweig veruteilt Frau wegen Internetkommentar:

Wer Putins Krieg bil­ligt, stört öff­ent­li­chen Frieden in Deut­sch­land

Mit Vernichtung ist Putin auf dem “richtigen Weg”. Wer das sagt, macht sich strafbar, entschied das OLG Braunschweig. Das Urteil zeigt, dass eine einheitliche Rechtsprechungslinie zur Billigung von Straftaten noch auf sich warten lässt.

Artikel lesen
Friedrich Merz und Robert Habeck bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags im März 2025 03.06.2026
Beleidigung

"Schwachkopf", "Lackaffe", "Lügenfritz":

Sachsen will Poli­ti­ker­be­lei­di­gung abschaffen

Nach "Schwachkopf", "Pinocchio" und "Lügenfritz": Sollte die Politikerbeleidigung im § 188 StGB gestrichen werden? Sachsens Justizministerin fordert zum Schutz der Meinungsfreiheit eine "grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte".

Artikel lesen
Zusammenschnitt aus einem Porträt von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem LTO-Kommentarautor Max Kolter 29.05.2026
Beleidigung

Beleidigung von Kanzler Merz als "Lackaffe":

Wieder macht der Rechts­staat eine sch­lechte Figur

Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Heilbronn halten "Lackaffe" für eine strafbare Politikerbeleidigung. Zwar wurde das Verfahren nun gegen Geldauflage eingestellt, doch liegt die Justiz wie im "Schwachkopf"-Fall daneben. Und nicht nur sie.

Artikel lesen
Stele mit dem Schriftzug "Menschenrechte" in verschiedenen Sprachen beim Europäischer Gerichtshof in Luxemburg 29.05.2026
Hintergründe

Ungarn-Urteil des EuGH:

Lüth-Moment statt Selbs­t­er­mäch­ti­gung

Der EuGH hat im Fall des ungarischen LGBTIQ-Gesetzes einen Verstoß gegen die Grundwerte der EU festgestellt. Einige Staats- und Europarechtler sehen darin eine übergriffige Selbstermächtigung. Zu Unrecht, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
Smartphone-Bildschirm mit dem Logo der rechtspopulistischen Nachrichtenplattform "NIUS" 22.05.2026
Diskriminierung

OLG bestätigt 6.000-Euro-Entschädigung gegen Nius:

Wenn Mis­gen­dern zur unwahren Tat­sa­chen­be­haup­tung wird

Trans Personen unter dem falschen Geschlecht anzusprechen, ist von der Meinungsfreiheit meist nicht gedeckt. Es kann sogar eine falsche Tatsachenbehauptung sein, entschied nun das OLG Frankfurt. Ein Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung?

Artikel lesen
Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgericht. 21.05.2026
Sozialhilfe

BVerfG zum Asylbewerberleistungsgesetz 2018/2019:

Ver­fas­sungs­widrig? Ja. Mehr Geld? Nein.

Der Staat berechnete die Höhe von Asylbewerberleistungen jahrelang mit veralteten Daten – obwohl neuere Zahlen längst vorlagen. Das BVerfG nennt das verfassungswidrig. Folgen hat der Verstoß für den Staat allerdings kaum.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Steu­er­recht

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von Bryan Cave Leighton Paisner
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A

Bryan Cave Leighton Paisner, Frank­furt am Main

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Re­gu­lie­rungs­recht

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Ver­ga­be- und öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

GvW Graf von Westphalen, Mün­chen

Logo von Latham & Watkins LLP
Wahl­sta­ti­on (m/w/d) Kar­tell­recht in Brüs­sel

Latham & Watkins LLP, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Update Umwandlungsrecht – Neuste Entwicklungen und Rechtsprechung (08.06.2026)

08.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH