Druckversion
Mittwoch, 13.05.2026, 21:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/1bvr36822-bverfg-berliner-hochschulgesetz-humboldt-uni-wissenschaftsfreiheit
Fenster schließen
Artikel drucken
57631

BVerfG zum Berliner Hochschulgesetz: Keine unbe­fris­tete Anstel­lung für Post­docs

10.07.2025

Hörsaal der HU Berlin

Die HU Berlin hatte sich von Anfang an gegen die Neuregelung seitens des Landes Berlin gewehrt. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Franka Bruns

Das Land Berlin wollte Hochschulen verpflichten, Nachwuchswissenschaftlern mehr Dauerstellen anzubieten. Die Humboldt-Uni wehrte sich dagegen vor dem BVerfG – mit Erfolg.

Anzeige

Die im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) verankerte Entfristungsregelung für promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden (Beschl. v. 25.06.2025, Az. 1 BvR 368/22).

Die Humboldt-Universität (HU) hatte gegen die Regelung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit Erfolg: der Erste Senat sah einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz (GG) und dem Land fehlt gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 i.V.m. Art. 72 Abs. 1 GG die Gesetzgebungskompetenz, wodurch die Regelung bereits formell verfassungswidrig ist.

Konkret geht es um § 110 Abs. 6 S. 2 BerlHG. Danach waren die Hochschulen verpflichtet, allen befristet auf einer Qualifikationsstelle beschäftigten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Abschluss des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung anzubieten, wenn ihr ausgemachtes Qualifikationsziel erreicht wurde.

Diese Regelung "nimmt den Hochschulen die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und welche promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter sie nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikationsphase weiter beschäftigen", so das BVerfG. Dadurch werde die Freiheit der Hochschulen zur Auswahl des wissenschaftlichen Personals verkürzt. Das wirke sich negativ auf die Förderung des akademischen Nachwuchses aus, denn diese Förderung erfordere "die Möglichkeit zur generellen Befristung der Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals auf Qualifikationsstellen", so das BVerfG weiter.

Anwendung der Norm war bereits ausgesetzt

Das von der rot-rot-grünen Landesregierung reformierte Hochschulgesetz trat zunächst im September 2021 in Kraft und löste schon damals heftige Debatten aus. Die frühere HU-Präsidentin Sabine Kunst trat aus Protest gegen die darin enthaltene Entfristungsregelung für Postdocs zurück – die Regelung im BerlHG sei "gut gemeint aber schlecht gemacht", so Kunst damals. Die Universität kritisierte schon damals, das Land Berlin habe seine Gesetzgebungskompetenz überschritten – und wandte sich – unterstützt von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein (Redeker Sellner Dahs) – ans BVerfG.

Im Jahr darauf wurde die Anwendung der Norm vom Gesetzgeber zunächst temporär ausgesetzt. Die Übergangsregelung wurde immer wieder verlängert und die Anwendung daher bis heute vertagt. Im vergangenen Herbst hatte die Senatsverwaltung von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) erklärt, wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken "von der gegenwärtigen Regelung Abstand nehmen" zu wollen. Mittlerweile liegt auch schon ein Gesetzesentwurf der Berliner CDU-SPD-Koalition vor, in dem die Entfristungsvorschrift wegfällt.

jb/LTO-Redaktion mit Materialien der dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zum Berliner Hochschulgesetz: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57631 (abgerufen am: 13.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Öffentliches Recht
    • BVerfG
    • Universitäten und Hochschulen
    • Wissenschaft
    • Wissenschaftsfreiheit
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Bundesverfassungsgericht 12.05.2026
Zivilprozess

Verfassungsbeschwerde beim BVerfG erfolglos:

Wann das Recht auf "Waf­fen­g­leich­heit" ver­letzt ist

Parteien in einem Zivilprozess müssen grundsätzlich die gleichen Chancen haben. Wann das Recht auf "Waffengleichheit" verletzt ist, klärte nun das BVerfG in einem Streit zweier Getränkehersteller.

Artikel lesen
Zwei Mütter malen mit ihrer Tochter. 10.05.2026
Familie

"2-Mütter-Familien":

Jedes Kind hat das Recht auf zwei Eltern. Nicht.

Ein Elternteil oder zwei – für ein Kind ein existenzieller Unterschied. Wächst es in "2-Mütter-Familien" auf, hat es anders als in anderen Konstellationen immer nur einen Elternteil. Anna Lena Göttsche über diese Ungleichbehandlung.

Artikel lesen
Uni-Bibliothek 28.04.2026
Gesetzgebungskompetenz

BVerfG beanstandet fehlende Gesetzgebungskompetenz:

Zweit­ver­öf­f­ent­li­chungs­recht ist Urhe­ber­recht

2014 schuf der Bundesgesetzgeber ein Zweitveröffentlichungsrecht für Hochschulangestellte. Die Uni Konstanz machte aus dem Open-Access-Recht eine Pflicht. Das BVerfG kassierte nun die zugrunde liegende Ermächtigungsnorm im Landesrecht.

Artikel lesen
Lahav Shapira (r) mit seinem Rechtsanwalt Sebastian Scharmer vor der Urteilsverkündung beim Landgericht Berlin I am 13.04.2026 13.04.2026
Antisemitismus

LG Berlin mildert Haftstrafe gegen Shapira-Angreifer ab:

Anti­se­mi­ti­sches Tat­motiv nicht ein­deutig fest­s­tellbar

Zwei Schläge und ein Tritt gegen den Kopf: Wegen dieser Brutalität bleibt es bei einer Haftstrafe. Dass der Angriff auf den jüdischen Studenten aus Antisemitismus erfolgte, hielt die Kammer – anders als das Amtsgericht – nicht für belegt.

Artikel lesen
Hanno Berger, Steueranwalt, steht vor der Urteilsverkündung 2023 in Anzug im Gerichtssaal. 10.04.2026
Cum-Ex

OLG Köln lehnt Hanno Bergers Wiederaufnahmeantrag ab:

"Mister Cum-Ex" bleibt im Gefängnis

Er galt als "Mister Cum-Ex" und verdiente mit den illegalen Steuerdeals Millionen. Seit vier Jahren sitzt Hanno Berger hinter Gittern. Dort wird er nach einem Beschluss des OLG Köln auch bleiben.

Artikel lesen
Mercedes-Benz 01.04.2026
Rechtliches Gehör

Verfassungsbeschwerde "offensichtlich begründet":

BVerfG rügt OLG, weil Mer­cedes nicht ange­hört wurde

Die Diesel-Affäre beschäftigt die Gerichte – inklusive dem BVerfG – auch noch viele Jahre nach der Aufdeckung. Nun war auch mal ein Autobauer erfolgreich.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von JOBE RECHTSANWÄLTE
Rechts­an­walt (m/w/d)

JOBE RECHTSANWÄLTE, Mün­chen

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht / Real Es­ta­te

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter und Re­fe­ren­da­re | Cor­po­ra­te / M&A I...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / En­er­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Steu­er­recht

CMS, Mün­chen

Logo von DLA Piper UK LLP
Coun­sel / Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Steu­er­recht

DLA Piper UK LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

13.05.2026

Selbständiges Beweisverfahren, Urkundenprozess und Kostenvorschussklage

13.05.2026

Fortbildung Strafrecht im Selbststudium/ online

15.05.2026

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH