Druckversion
Samstag, 16.05.2026, 07:52 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/1bvr226723-bverfg-bfh-verfassungsbeschwerde-substantiierung-steuerrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
56815

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde beim BVerfG: BFH stellte zu hohe An­for­de­rungen an Dar­le­gung

18.03.2025

Bundesverfassungsgericht

Nur gut 1 Prozent der Verfassungsbeschwerden beim BVerfG haben Erfolg. Foto: karlo54 - stock.adobe.com

Für Nichtzulassungsbeschwerden gelten strenge Voraussetzungen. Der BFH setzte die Anforderungen in einem Fall zum EStG jedoch zu hoch an, entschied das BVerfG. Eine Privatperson kann nicht vorhersehen, wie das BVerfG entscheidet.

Anzeige

Im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinen Anforderungen an die Substantiierung die Darlegungsanforderungen überspannt. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde war wegen einer Verletzung des Gebots auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4 S. 1 Grundgesetz (GG) erfolgreich (Beschl. v. 21.02.2025, Az. 1 BvR 2267/23).

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Frage nach der steuerlichen Berücksichtigung eines Aufwandes aus einer Schuldübernahmeverpflichtung für eine Pensionszusage. Das hatte die Beschwerdeführerin begehrt und scheiterte damit vor dem Finanzgericht. Dies lies die Revision nicht zu, wogegen die Frau beim BFH Beschwerde einlegte. Dabei machte sie unter anderem eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wegen Verstoßes der zugrunde liegenden Norm des Einkommensteuergesetzes (EStG) gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) geltend.

Doch dem BFH war die Nichtzulassungsbeschwerde nicht gut genug begründet. Insbesondere habe die Frau nicht hinreichend dargestellt, dass es für sie günstige Folgen haben werde, wenn das BVerfG die Steuervorschrift wegen einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes verwerfe. Die Frau hätte also darlegen müssen, dass die Verwerfung der EStG-Norm zu einer für sie vorteilhaften rückwirkenden Neuregelung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen werde.

Was für Gerichte nicht gilt, kann erst recht nicht für Privatpersonen gelten 

Damit "überspannt" der BFH die Darlegungsanforderungen, sagte nun die 3. Kammer des Ersten Senats. Denn es würden von der Frau "Darlegungen zu in der Zukunft liegenden Umständen verlangt, deren Eintritt ungewiss und zu denen ihr eine belastbare Prognose nicht möglich ist". Konkret geht es Ausgangs einer BVerfG-Entscheidung über das Schicksal einer als verfassungswidrig beurteilten Norm als auch hinsichtlich eines die Entscheidung umsetzenden politischen Willensbildungsprozesses des Gesetzgebers.

Zum Hintergrund: Das BVerfG erklärt verfassungswidrige Gesetze nach § 32 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) im Regelfall für nichtig. Gleichwohl gibt es Fälle, in denen es ein Gesetz als lediglich für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Dann legt das Gericht noch fest, ab wann das Gesetz nicht mehr angewendet werden darf. Dazu kommt es insbesondere, wenn dem Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes zur Verfügung stehen oder wenn die Nachteile des sofortigen Außerkrafttretens der Rechtsnorm größer sind als die Nachteile einer übergangsweisen Weitergeltung. Letzteres ist häufig im Steuerrecht der Fall.

Jedoch erfordere das BVerfG eine entsprechende Vorhersage nicht einmal bei Gerichtsvorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG. Demzufolge erscheine es sachlich nicht gerechtfertigt, so das BVerfG abschließend, dass der BFH "eine solche Vorausschau von der Beschwerdeführerin zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Verfassungswidrigkeit einer Norm verlangt".

Der BFH wird nun erneut über die (Nicht-)Zulassung der Revision zu entscheiden haben.

jb/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde beim BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56815 (abgerufen am: 16.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Steuerrecht
    • Bundesfinanzhof (BFH)
    • BVerfG
    • Steuern
    • Verfassungsbeschwerde
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
    • Bundesfinanzhof (BFH)
Das Bild zeigt den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio, relevant für die bevorstehende Entscheidung des BVerfG. 15.05.2026
Rundfunk

ARD und ZDF erwarten Grundsatzurteil aus Karlsruhe:

BVerfG ver­han­delt im Juni nun doch über Rund­funk­bei­trag

Das BVerfG will im Juni über den Rundfunkbeitrag verhandeln. Das überrascht: Schließlich muss der Rundfunkbeitrag nach der neuesten Empfehlung erst 2027 angehoben werden. Warum pochen die Sender trotzdem auf eine Entscheidung? 

Artikel lesen
Bundesverfassungsgericht 12.05.2026
Zivilprozess

Verfassungsbeschwerde beim BVerfG erfolglos:

Wann das Recht auf "Waf­fen­g­leich­heit" ver­letzt ist

Parteien in einem Zivilprozess müssen grundsätzlich die gleichen Chancen haben. Wann das Recht auf "Waffengleichheit" verletzt ist, klärte nun das BVerfG in einem Streit zweier Getränkehersteller.

Artikel lesen
Zwei Mütter malen mit ihrer Tochter. 10.05.2026
Familie

"2-Mütter-Familien":

Jedes Kind hat das Recht auf zwei Eltern. Nicht.

Ein Elternteil oder zwei – für ein Kind ein existenzieller Unterschied. Wächst es in "2-Mütter-Familien" auf, hat es anders als in anderen Konstellationen immer nur einen Elternteil. Anna Lena Göttsche über diese Ungleichbehandlung.

Artikel lesen
Beginn der 1065. Sitzung des Bundesrates, Blick ins Plenum 08.05.2026
Bundesrat

Länder kritisieren Verteilung der Kosten:

Bun­desrat stoppt Ent­las­tungs­prämie für Arbeit­nehmer

Bis zu 1.000 Euro als steuerfreie Prämie für Arbeitnehmer sah ein Gesetzentwurf vor. Jetzt hat der Bundesrat aber seine Zustimmung verweigert: Die Länder und Kommunen müssten fast zwei Drittel der Steuerausfälle tragen.

Artikel lesen
Lars Klingbeil am 28.04.2026 bei der Klausurtagung der SPD-Landesgruppen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. 30.04.2026
Steuerhinterziehung

Strafbefreiende Selbstanzeige:

Warum Kling­beils Reform ihr Ziel ver­fehlt

Wer in größeren Summen Steuern hinterzogen hat, soll sich nicht mehr "freikaufen" können. Dieser Vorstoß brächte aber keinen Erfolg, sondern weniger Aufklärung und mehr verdeckte Vermögen, sagen Rainer Biesgen und Philipp J. Butler.

Artikel lesen
Uni-Bibliothek 28.04.2026
Gesetzgebungskompetenz

BVerfG beanstandet fehlende Gesetzgebungskompetenz:

Zweit­ver­öf­f­ent­li­chungs­recht ist Urhe­ber­recht

2014 schuf der Bundesgesetzgeber ein Zweitveröffentlichungsrecht für Hochschulangestellte. Die Uni Konstanz machte aus dem Open-Access-Recht eine Pflicht. Das BVerfG kassierte nun die zugrunde liegende Ermächtigungsnorm im Landesrecht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ham­burg

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / Pri­va­te Equi­ty / Ge­sell­schafts­recht

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht (Voll­zeit oder...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Zwangsvollstreckung in elektronischer Form

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH