VG Lüneburg: Stadt durfte Flug­blatt gegen die AfD unter­stützen

12.05.2026

Das Geheimtreffen von Potsdam rief Massenproteste gegen die AfD hervor. Darf eine Kommune Aufrufe zu solchen Demos unterstützen? Das VG Lüneburg bejaht das: Kommunen seien der Demokratie verpflichtet.

Die Stadt Buchholz in der Nordheide durfte ein Flugblatt für die Kundgebung Flugblatts für die Kundgebung "Demokratie verteidigen – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!" unterstützen. Eine Klage AfD-Kreisverbandes Harburg-Land blieb vor dem Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg in erster Instanz ohne Erfolg (Urt. v. 29.04.2026, Az. 1 A 85/24).

Die Kundgebung war 2024 als Reaktion auf die Berichterstattung von Correctiv zum Potsdam-Treffen erfolgt. Hierfür brachte die Stadt durch die Verwendung ihres Logos sowie die Verbreitung per E-Mail und Website ihre Unterstützung zum Ausdruck.

Darin sah der örtliche AfD-Kreisverband eine Verletzung des Gebots der Chancengleichheit und der staatlichen Neutralitätspflicht. Dies insbesondere, soweit auf der Rückseite des Flyers von einer Radikalisierung der Partei die Rede war.

VG: Kommunen müssen für demokratische Grundwerte einstehen

Das sah die 1. Kammer des VG Lüneburg anders. Zwar sei das Recht der AfD auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) berührt. Der Eingriff sei aber gerechtfertigt, denn das Flugblatt stehe vordergründig für die freiheitliche demokratische Grundordnung ein. Die Bezugnahme auf die AfD als Partei sei dagegen von untergeordneter Bedeutung. 

Kommunen müssten für demokratische Grundwerte eintreten, betonte das VG. Deshalb sei es rechtmäßig, in diesem Kontext auch auf aktuelle Entwicklungen innerhalb der AfD hinzuweisen. Sachlich belegt würden diese Entwicklungen auch durch Verfassungsschutzberichte und frühere Gerichtsurteile. Tatsächlich werden mehrere Landesverbände der AfD von den Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch geführt. Auch die Bundes-AfD war im Mai 2025 derart hochgestuft worden, ging dagegen aber jüngst erfolgreich im Eilverfahren vor dem VG Köln vor. Mit ihrer Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall scheiterte die Partei dagegen in allen Instanzen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der AfD-Kreisverband kann noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht stellen.

jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Lüneburg: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59942 (abgerufen am: 10.06.2026 )

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