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Vorwurf der sexuellen Nötigung in Baden-Württemberg: BGH bestä­tigt Frei­spruch für Inspek­teur der Polizei

08.04.2024

Polizei Baden-Württemberg

Der "#MeToo"-Fall in der baden-württembergischen Polizei hatte bundesweit für großes Aufsehen gesorgt. Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Sandy Dinkelacker

Das Verfahren um den Inspekteur der Polizei hatte viel Aufmerksamkeit erregt. Er war vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Nun hat der BGH das letzte Wort in dem Fall gesprochen.

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Der Freispruch des baden-württembergischen Inspekteurs der Polizei vom Vorwurf der sexuellen Nötigung ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mit. Die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts eingelegte Revision wurde verworfen (Beschl. v. 02.04.2024, Az. 1 StR 21/24).

Der ranghöchste Polizist Baden-Württembergs war Mitte Juli 2023 vom LG Stuttgart freigesprochen worden. Ihm war zur Last gelegt worden, eine Kommissarin sexuell bedrängt zu haben. "Wir sind erleichtert, aber wir sind nicht sonderlich überrascht", sagte seine Verteidigerin Ricarda Lang. "Wir hoffen, dass jetzt Rechtsfrieden eintritt." Zuvor hatten die Stuttgarter Zeitung und der Südkurier berichtet. 

Konkret war dem Polizeiinspekteur vorgeworfen worden, im November 2021 in und vor einer Gaststätte eine Polizeibeamtin zur Duldung und Vornahme sexueller Handlungen veranlasst zu haben. Dabei habe er seine Stellung als ranghöchster Polizeivollzugsbeamter des Landes dahingehend ausgenutzt, dass er der Nebenklägerin im Fall des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile bereiten würde. Unter anderem soll er dabei "sein leicht erigiertes Glied entblößt, dieses der Nebenklägerin in die Hand gegeben und mit dem Bemerken, dass ihn das "total scharf" mache, gegen die Wand uriniert haben", so der BGH. Zugleich gab es Videoaufzeichnungen, welche den Austausch von Zärtlichkeiten zwischen Polizeiinspekteur und -beamtin zeigen, einen durch den Inspekteur ausgeübten Zwang oder Druck konnte das LG Stuttgart insoweit nicht feststellen.

Nebenklageanwalt bleibt skeptisch

Der Anwalt der Nebenklägerin, Holger-C. Rohne, sagte laut einer Mitteilung: "Der Freispruch des Inspekteurs folgte aus strafprozessualen Gründen aus Mangel an Beweisen. Der Freispruch sagt also nichts darüber aus, was wirklich geschehen ist." Gegen den Inspekteur ist noch ein Disziplinarverfahren anhängig, das derzeit ruht, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte.

Der Fall hatte noch zwei weitere Dimensionen: einerseits errang die Nebenklägerin in einem äußerungsrechtlichen Zivilverfahren einen Erfolg. Die Verteidigerin des Polizeiinspekteurs hatte zu Beginn der Hauptverhandlung eine Presseerklärung verteilt, in der sie bestimmte Äußerungen und Behauptungen über die in dem Prozess als Zeugin und Nebenklägerin beteiligte Polizeianwärterin tätigte. Ihre hiergegen gerichtete Unterlassungsklage hatte Erfolg, die Einzelheiten hat Dr. Max Kolter für LTO hier zusammengefasst.

Andererseits kam es infolge der Vorwürfe auch gegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU). Er hatte ein Anwaltsschreiben, das in Zusammenhang mit dem Ermittlungs- bzw. Disziplinarverfahren gegen den Polizeiinspekteur stand, an einen Journalisten durchgestochen. Für LTO hat Dr. Yves Georg diesen Vorgang eingehend analysiert.

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dpa/jb/LTO-Redaktion

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Vorwurf der sexuellen Nötigung in Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54279 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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