Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 02:49 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/1BvR227923-bverfg-verfassungsbeschwerde-olearius-cum-ex-steuer-skandal-persoenlichkeitsrecht-tagebuecher-presse
Fenster schließen
Artikel drucken
54383

Veröffentlichung von Tagebuchzitaten im Cum-Ex-Skandal: Olea­rius schei­tert mit Ver­fas­sungs­be­schwerde

22.04.2024

Christian Olearius im LG Bonn

Christian Olearius (r) war schon mit seiner Anhörungsrüge gegen das Urteil des BGH erfolglos. Nun scheiterte auch seine Verfassungsbeschwerde. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Banneyer

Der Bundesgerichtshof hatte der Süddeutschen Zeitung gestattet, wörtlich aus den Olearius-Tagebüchern zu zitieren. Gegen diese Entscheidung wehrte sich der Bankier vor dem Bundesverfassungsgericht – ohne Erfolg.

Anzeige

Der Hamburger Bankier Christian Olearius ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung von Passagen aus seinen Tagebüchern in Karlsruhe gescheitert. Die Beschwerde sei bereits unzulässig, da sie offensichtlich nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen genüge. Eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts habe der Bankier nicht hinreichend darlegen können, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem am Montag veröffentlichten Beschluss (Beschl. v. 10.04.2024; Az. 1 BvR 2279/23).

Im Zuge der Ermittlungen im Cum-Ex-Skandal waren 2018 die Tagebücher des ehemaligen Bankiers beschlagnahmt worden. Zwei Jahre später wurde in der Presse mehrfach aus den Aufzeichnungen zitiert. Durch die Veröffentlichung von Tagebuch-Einträgen waren unter anderem Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) während seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister mit den Gesellschaftern Olearius und Max Warburg bekannt geworden. Mit seiner Verfassungsbeschwerde hatte sich Olearius gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gewandt. Der BGH hatte der Süddeutschen Zeitung erlaubt, Passagen aus den beschlagnahmten Tagebüchern des Bankiers wörtlich wiederzugeben. 

Verfassungsbeschwerde nicht substantiiert begründet

Olearius hatte sich in seiner ursprünglichen Klage darauf berufen, dass § 353d Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) die Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten eines Strafverfahrens untersagt, bevor diese in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Der BGH hatte – anders als das Oberlandesgericht Hamburg – die Tagebücher aber schon nicht als amtliche Dokumente im Sinne der Norm angesehen. Außerdem sei § 353d Nr. 3 StGB kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sodass ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 analog, § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Bankiers ausschied.

Die Norm lasse die abstrakte Gefährdung der von ihr geschützten Rechtsgütern genügen, ohne dass es auf eine konkrete Beeinträchtigung oder Verletzung im Einzelfall ankomme. Die Norm setzte insbesondere nicht die sonst zur Feststellung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung erforderliche Einzelfallabwägung voraus.* Dass diese rechtliche Bewertung die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfindung missachte und somit gegen das Willkürverbot verstoße, habe Olearius in seiner Verfassungsbeschwerde nicht substantiiert dargelegt, so das BVerfG. 

Außerdem setze sich die Verfassungsbeschwerde nicht substantiiert mit der vom BGH herangezogenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auseinander. Anders als der BGH schreibe der EGMR eine Einzelabwägung vor, erklärt Dr. Benjamin Lück, Projektkoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Lück begrüßt die Entscheidung des BVerfG und sieht den Gesetzgeber am Zug: "Das BVerfG stärkt den differenzierten Ansatz, den der BGH zumindest im Presserecht vertritt. Danach passe das abwägungsfreie Zitierverbot in § 353d Nr. 3 StGB nicht zum haftungsrechtlichen Gesamtsystem und gerate außerdem in Konflikt mit den verfassungsrechtlichen- und konventionsrechtlichen Gewährleistungen der Pressefreiheit. Der Gesetzgeber ist spätestens jetzt am Zug, das deutsche Recht konventionskonform auszugestalten", sagt Lück.

Olearius war bereits mit einer Anhörungsrüge vergeblich gegen das Urteil des BGH vorgegangen. Wegen der Weitergabe der Tagebuchinhalte sprach das Landgericht Köln ihm aber Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zu.

lmb/LTO-Redaktion

*Ergänzt am 22.04.2024, 16:50 (Red.).

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Veröffentlichung von Tagebuchzitaten im Cum-Ex-Skandal: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54383 (abgerufen am: 18.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Cum-Ex
    • Meinungsfreiheit
    • Persönlichkeitsrecht
    • Pressefreiheit
    • Steuerhinterziehung
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Michael O’Flaherty im Gebäude des Europarats 15.04.2026
Menschenrechte

Menschenrechtskommissar legt Memorandum vor:

Euro­parat sorgt sich um Mei­nungs­f­rei­heit in Deut­sch­land

Der Menschenrechtskommissar des Europarats warnt davor, legitime Israel-Kritik in Deutschland zunehmend als Antisemitismus zu beurteilen und Menschen deswegen in ihren Rechten zu verletzen. Die Bundesregierung weist die Vorwürfe zurück. 

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Gerichtssaal mit Richtern und Anwälten, die eine rechtliche Auseinandersetzung führen. 14.04.2026
Medien

Deshalb verbietet das LG Berlin Correctiv eine Kernaussage:

"Im Wesent­li­chen unwahr; unklar, ungenau und unvoll­ständig"

Auf dem Potsdam-Treffen sei es um einen "'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gegangen. Diese Kernaussage des Correctiv-Berichts stufte das LG Berlin II im März als rechtswidrig ein. Nun liegt die Urteilsbegründung vor.

Artikel lesen
Collien Fernandes bei der Demonstration gegen sexualisierte Gewalt unter dem Motto 'Es reicht! Die Scham muss die Seite wechseln.' auf dem Rathausmarkt in Hamburg 10.04.2026
Sexualstrafrecht

Fernandes' Vorwürfe gegen Ulmen:

Staats­an­walt­schaft Itzehoe will Fall nach Potsdam abgeben

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe will die Ermittlungen gegen Christian Ulmen wegen einer Anzeige seiner Ex-Frau Collien Fernandes weitergeben. Sie schickt die Akten nach Potsdam, die sie selbst aus Berlin erhalten hat.

Artikel lesen
Hanno Berger, Steueranwalt, steht vor der Urteilsverkündung 2023 in Anzug im Gerichtssaal. 10.04.2026
Cum-Ex

OLG Köln lehnt Hanno Bergers Wiederaufnahmeantrag ab:

"Mister Cum-Ex" bleibt im Gefängnis

Er galt als "Mister Cum-Ex" und verdiente mit den illegalen Steuerdeals Millionen. Seit vier Jahren sitzt Hanno Berger hinter Gittern. Dort wird er nach einem Beschluss des OLG Köln auch bleiben.

Artikel lesen
Verteidigungsminister Pete Hegseth bei einer Pressekonferenz des Pentagon. 10.04.2026
Pressefreiheit

Bundesrichter rügt Presseregeln der US-Regierung:

Pen­tagon darf kri­ti­sche Presse nicht aus­sperren

Das Pentagon wollte die Presse im eigenen Haus einschränken. Die zog dagegen vor Gericht und gewann. Eine erneute Schlappe für die US-Regierung – der Bundesrichter kritisiert in deutlichen Worten Angriffe auf die Pressefreiheit.

Artikel lesen
Helene Fischer 09.04.2026
Prominente

Helene Fischer fährt vor BGH Teilsieg gegen "Bild" ein:

Wer falsch berichtet, muss auch in fremden Archiven aufräumen

Einmal falsch berichtet, vielfach kopiert: Der BGH klärt im Streit zwischen Helene Fischer und der Bild, wie weit die Pflicht eines Verlags reicht, das Internet von eigenen Fehlern zu säubern, und wo die Verantwortung Dritter beginnt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on – IP (w/m/d)

Noerr

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) – in al­len Pra­xis­grup­pen mit Pro­gram­mier­er­fah­rung

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Ver­ga­be-, Bei­hil­fe- und För­der­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) – ESG Com­p­li­an­ce

Freshfields, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von DLA Piper UK LLP
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/x) Mün­chen

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons/Pri­va­te...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr, Dres­den und 3 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH