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LG Stuttgart zu Raserfall: Mor­dur­teile nach ille­galem Auto­rennen mit zwei Toten

07.04.2026

Die Unfallstelle in Ludwigsburg

Der tödliche Unfall in Ludwigsburg ereignete sich im März 2025. Foto: picture alliance/dpa/KS-Images.de | Andreas Rometsch

Nach einem illegalen Autorennen hat das LG Stuttgart die Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Zwei unbeteiligte junge Frauen wurden bei dem Rennen getötet.

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Etwas über ein Jahr nach einem Autorennen mit zwei Toten in Ludwigsburg ist der Unfallverursacher durch das Landgericht (LG) Stuttgart wegen Mordes gemäß § 211 Strafgesetzbuch (StGB) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte sich vor einem Jahr mit seinem Bruder in Ludwigsburg ein Rennen geliefert – sein Wagen hatte das Auto zweier junger Frauen gerammt. Der Bruder, der einen zweiten Wagen gefahren haben soll, wurde wegen versuchten Mordes (§§ 211, 22, 23 Abs. 1 StGB) zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (Urt. v. 07.04.2026, Az. 19 Ks 354 Js 30716/25).

Monatelang hatten sich das LG Stuttgart sowie Angehörige, Anwälte und zahlreiche Besucher im Prozess gegen die zwei angeklagten Fahrer und ihren Cousin Videos angeschaut, es wurden Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, Zeugen gehört und Einlassungen verlesen. Im Zentrum stand dabei stets die Frage, ob ein Schuldspruch wegen Mordes erfolgt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits vor einigen Jahren grundlegend entschieden, dass Raser je nach den Umständen des Einzelfalls wegen Mordes zu verurteilen sein können. Dies wurde in der Strafrechtswissenschaft und auch in der allgemeinen Öffentlichkeit seinerzeit kontrovers diskutiert, wobei es rechtlich insbesondere um dogmatische Fragen zum Vorsatz ging.

Abgebremst und immer wieder Gas gegeben

Angeklagt waren im Stuttgarter Fall zwei Brüder im Alter von 33 und 35 Jahren sowie ihr 26-jähriger Cousin. Nach Überzeugung des Gerichts verabredeten sich die drei Türken an einem Abend im März 2025 zu einem illegalen Rennen (§ 315d StGB) in der Ludwigsburger Innenstadt. Sie rasten durch eine Bahnhofsunterführung, bremsten, stimmten sich ab und beschleunigten erneut – teils in einer Tempo-50-Zone. Dabei filmten sie und feuerten sich an. Schließlich rammte der jüngere Bruder mit mehr als 130 km/h das Auto von zwei Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren, die gerade eine Tankstelle verlassen wollten. Beide Frauen kamen hierbei ums Leben kamen.

Mit dem Urteil folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft. Der mutmaßliche Unfallverursacher habe kurz vor dem Aufprall Vollgas gegeben, obwohl er die lebensgefährliche Situation erkannt habe, hatte diese argumentiert.

Die Verteidiger hatten die Mordvorwürfe zurückgewiesen. Sie bestritten, dass die Angeklagten den Tod anderer billigend in Kauf genommen hätten und plädierten auf fahrlässige Tötung (§ 222 StGB). Die Angeklagten selbst räumten teils Verantwortung ein, bestritten jedoch, jemanden bewusst gefährdet zu haben.

Die Verteidiger wollen gegen das Urteil in Revision gehen.

Über den Einzelfall hinaus verweist der Prozess auf ein anhaltendes Problem. Trotz verschärfter Gesetze registriert die Polizei wieder mehr illegale Autorennen. In Baden-Württemberg wurden 2024 insgesamt 433 Fälle erfasst, im ersten Halbjahr 2025 bereits 293 – ein deutlicher Anstieg, auch durch intensivere Kontrollen. Die Strafnorm  § 315d - bekannt als der Raserparagraf - wurde im Jahr 2017 ins StGB eingeführt, seitdem gelten illegale Straßenrennen als Straftat - nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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LG Stuttgart zu Raserfall: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59670 (abgerufen am: 17.04.2026 )

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