Richter-Befangenheit wegen Sympathie für Trump-Äußerung: Warum ein Mord­pro­zess einen Tag vor Urteils­ver­kün­dung platzte

von Xenia Piperidou

16.12.2025

Ein Richter äußert im Mordprozess Verständnis für Aussagen des US-Präsidenten, der Menschen aus Somalia als "Müll" bezeichnet hatte. Das LG München I sieht darin den gefährlichen Anschein fehlender Neutralität – der Prozess platzt.

Darf ein Richter im Gerichtssaal Verständnis für Aussagen des US-Präsidenten äußern, der Menschen aus Somalia zuvor als "Müll" beschimpft hat? Das Landgericht (LG) München I beantwortet diese Frage mit einem klaren Nein. Nach einer entsprechenden Bemerkung während der Hauptverhandlung lehnte die Schwurgerichtskammer den Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Ein Mordprozess muss deshalb nun neu beginnen (Beschl. v. 15.12.2025, Az. 19 Ks 123 Js 189686/24).

Auslöser war eine zähe Zeugenvernehmung. Der Vorsitzende wirkte zunehmend unzufrieden mit den Antworten eines somalischen Zeugen, die er als ausweichend empfand. Gegen Ende der Befragung äußerte er schließlich Verständnis für Aussagen des US-Präsidenten und verwies auf "kulturelle Unterschiede und die daraus resultierenden Schwierigkeiten".

Die Bemerkung fiel nicht im luftleeren Raum. Im Sitzungssaal saßen nicht nur der Zeuge, sondern auch der Dolmetscher, der Nebenkläger, der Angeklagte und die Verteidigung – allesamt mit fremder Herkunft oder Migrationshintergrund. Vor diesem Hintergrund stellte der Angeklagte den Antrag, den Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 24 Strafprozessordnung (StPO) abzulehnen.

Mit Erfolg – zumindest teilweise.

Strenge Verhandlungsführung ist erlaubt – aber nicht grenzenlos

Nach Berichten der Deutschen Presse-Agentur soll der Vorsitzende dabei sinngemäß geäußert haben: "Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen." Der US-Präsident hatte Menschen aus Somalia zuvor als "Müll" bezeichnet.

Der Beschluss, der LTO vorliegt, zeichnet allerdings ein differenzierteres Bild. Danach ließ sich eine ausdrücklich beleidigende Wortwahl nicht feststellen. Der Vorsitzende erklärte, er habe keine Erinnerung daran, den Zeugen oder den Dolmetscher als "dumm" bezeichnet zu haben. Diese Darstellung wurde durch die dienstlichen Stellungnahmen der beisitzenden Richterinnen im Wesentlichen bestätigt.

Auch gab der Vorsitzende glaubhaft an, die zuvor medial verbreiteten Äußerungen des US-Präsidenten zum Zeitpunkt seiner eigenen Bemerkung nicht gekannt zu haben. Die Kammer hielt diese Erklärung für überzeugend.

Nach Stellung des Befangenheitsantrags räumte der Vorsitzende in öffentlicher Hauptverhandlung ein, eine Äußerung mit Bezug auf den US-Präsidenten gemacht zu haben. Zugleich betonte er ausdrücklich, dass er damit weder eine Herabwürdigung noch eine rassistische Intention verbunden habe. Wörtlich sagte er: "Die Äußerung tut mir leid."

Warum das trotzdem für Befangenheit reichte

All das half am Ende nicht. Denn für die Frage der Befangenheit kommt es nicht darauf an, was ein Richter wusste, meinte oder beabsichtigte. Entscheidend ist allein, welchen Eindruck sein Verhalten aus Sicht eines besonnenen Angeklagten machen kann, findet das LG München I.

Dabei machte das Gericht deutlich: Die Kammer kennt den Vorsitzenden eigentlich ganz anders – sachlich, professionell und frei von diskriminierenden Denkmustern. Genau darauf durfte sie ihre Entscheidung aber nicht stützen. Persönliche Erfahrungen zählen hier nicht. Entscheidend ist allein, welchen Eindruck die Situation nach außen machte.

Und dieser Eindruck konnte problematisch sein: Die Bemerkung fiel unmittelbar nach der Vernehmung eines somalischen Zeugen, in einer angespannten Situation und vor dem Hintergrund einer breiten Berichterstattung über abwertende Aussagen des US-Präsidenten über Menschen aus Somalia. Unter diesen Umständen durfte aus Sicht eines vernünftigen Angeklagten der Eindruck entstehen, der Vorsitzende mache sich herkunftsbezogene Zuschreibungen zumindest teilweise zu eigen.

Dieser Eindruck – der sogenannte "böse Schein" – genüge, befand das LG.

Entschuldigt, aber nicht entlastet

Die Kammer hielt dem Vorsitzenden zugute, dass er sich noch in der öffentlichen Hauptverhandlung entschuldigt hatte – offen und ohne Ausflüchte. Nur: Das allein reichte nicht. Der Zweifel war bereits da und ließ sich nicht vollständig zurückdrehen.

Gerade bei Äußerungen mit möglichem Herkunftsbezug bleibt ein einmal entstandener Eindruck oft haften, auch ohne böse Absicht. Dass die Vernehmung zuvor ohnehin angespannt gewesen war, machte es nicht leichter, das Vertrauen wieder einzufangen.

Anders stellte sich die Lage bei den beisitzenden Richterinnen dar. Zwar richtete sich der Vorwurf der Befangenheit auch gegen sie – mit der Begründung, sie hätten auf die Bemerkung des Vorsitzenden nicht reagiert und sich nicht davon distanziert. Diesen Schluss zog die Kammer jedoch nicht.

Die beanstandete Äußerung sei spontan gefallen und für die Beisitzerinnen weder vorhersehbar noch steuerbar gewesen. Sie habe sie selbst überrascht. Anhaltspunkte dafür, dass sich die Richterinnen den Satz inhaltlich zu eigen gemacht oder bewusst stehen gelassen hätten, sah das Gericht nicht.

"Gerichtssaal ist kein Stammtisch"

Rechtsanwalt Adam Ahmed, Verteidiger des Angeklagten, begrüßte die Entscheidung. "Ein Vorsitzender Richter, der im Sitzungssaal politische oder kulturell abwertende Äußerungen tätigt, verlässt den Boden richterlicher Neutralität", sagte der Verteidiger der Deutschen Presse-Agentur. "Der Gerichtssaal ist kein Stammtisch, kein Kommentarspaltenersatz und kein Ort für persönliche Welterklärungen - er ist der sensibelste Raum des Rechtsstaats."

Eigentlich sollte an diesem Dienstag das Urteil fallen. Nach mehr als einem Jahr Ermittlungen und einigen Wochen Hauptverhandlung stand der Abschluss des Mordprozesses kurz bevor.

Konkret wurde der gewaltsame Tod eines Mannes im Alten Botanischen Garten in München verhandelt. Der 31-jährige Angeklagte soll den betrunkenen Mann am Morgen des 25. September 2024 nach einem Streit so heftig gegen den Kopf getreten haben, dass er tödliche Verletzungen erlitt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus Heimtücke vor.

Dazu kommt es aber vorerst nicht. Statt eines Urteils muss das Verfahren vollständig neu aufgerollt werden.

Mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Richter-Befangenheit wegen Sympathie für Trump-Äußerung: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58869 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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