AfD-Politiker Petr Bystron wurde 2025 wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen vom AG München verurteilt. Er hatte eine Montage von Angela Merkel und Bettina Wulff mit durchgestrecktem Arm gepostet. Das LG hat dieses Urteil jetzt aufgehoben.
Das Landgericht (LG) München I hat ein Urteil gegen den AfD-Politiker Petr Bystron wegen der Verbreitung einer umstrittenen Fotomontage aufgehoben. Es sprach den Europaabgeordneten von dem Vorwurf frei, in der Fotocollage auf Twitter (inzwischen X) den verbotenen "Hitlergruß" verwendet zu haben (Urt. v. 07.05.2026, Az. 18 NBs 118 Js 133783/23). Die Vorsitzende Richterin betonte in der Urteilsbegründung aber auch, ob etwas am Ende strafbar sei, sei das eine. "Geschmacklos ist es dennoch", sagte sie.
Bystron hatte 2022 anlässlich der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk, die betreffende Fotocollage geteilt mit der Bildunterschrift "Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!". Zu sehen waren darauf unter anderem Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, beide mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand. Die Staatsanwaltschaft argumentierte deshalb, damit habe Bystron den verbotenen "Hitlergruß" verwendet: Es sei von Bystron und seinem Team so "hingedreht" worden, dass es so aussehe, als würden die betreffenden Personen den "Hitlergruß" zeigen.
Das Amtsgericht (AG) München folgte im Jahr 2025 der Auffassung der Staatsanwaltschaft und verurteilte Bystron wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§§ 86, 86a Strafgesetzbuch – StGB) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 125 Euro. Gegen das Urteil legten sowohl Bystron als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein: Während die Verteidigung einen Freispruch verlangte, strebte die Anklage eine höhere Geldstrafe an.
Bystron nennt Vorwurf "völlig absurd"
Bystron, der ursprünglich nicht zu dem Berufungsverfahren hatte erscheinen wollen, wegen einer unzureichenden Vollmacht für seinen Anwalt aber dann doch noch kam, nannte es "völlig absurd", ihm bei der Collage einen "Hitlergruß"-Vorwurf "hinein intendieren zu wollen": Man solle nicht in jedes "harmlose Winken" immer gleich einen "Hitlergruß" hineininterpretieren.
Letztendlich konnte sich das Gericht nicht davon überzeugen, dass die gezeigten Darstellungen tatsächlich als "Hitlergruß" interpretiert werden konnten. Abweichend von der ersten Instanz habe man nicht feststellen können, dass eines der Fotos manipuliert worden sei. Ein Bild sei gespiegelt worden – das zeigt Bettina Wulff dann mit erhobenem linkem Arm. Und nicht mit erhobenem rechtem Arm wie beim "Hitlergruß".
Bystron zeigte sich zufrieden. "Es war von Anfang an offensichtlich, dass das erstinstanzliche Urteil nicht Bestand haben wird", sagte er. Zum Vorwurf der Geschmacklosigkeit sagte er, Geschmacksfragen müsse jeder selbst beurteilen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Doch keine "Hitlergruß"-Collage: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59913 (abgerufen am: 11.06.2026 )
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