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Rehabilitierung verurteilter Homosexueller: Maas will Urteile auf­heben und Opfer ent­schä­d­igen

11.05.2016

Regenbogenfarben

© mbruxelle - Fotolia.com

Der Justizminister reagiert auf die Forderung der Antidiskriminierungsstelle: Maas will mit einem Gesetz tausende Urteile der Nachkriegszeit aufgrund des alten § 175 StGB aufheben und die Verurteilten entschädigen, teilte er am Mittwoch mit.

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Männer, die aufgrund von § 175 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt wurden, entschädigen und die Urteile aufheben. "Wir werden einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen § 175 sowie einen darauf entstehenden Entschädigungsanspruch erarbeiten", teilte der Minister am Mittwoch mit. Er sprach von 50.000 aufzuhebenden Urteilen.

Der § 175 StGB stellte bis zu seiner Abschaffung im Jahr 1994 sexuelle Handlungen zwischen männlichen Personen unter Strafe. Reichweite und Schwere der Strafandrohung verschoben sich infolge mehrfacher Reformen der Vorschrift, die zuletzt "nur" noch sexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen erfasste.

Maas reagiert mit seiner Initiative auch auf eine entsprechende Forderung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Diese stellte ebenfalls am Mittwoch ein Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Martin Burgi von der Ludwigs-Maximilians-Universität München vor, demzufolge eine Rehabilitierung der Männer, die in der Bundesrepublik gemäß § 175 StGB verurteilt wurden, verfassungsrechtlich nicht nur möglich, sondern sogar notwendig sei.

"Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können"

Eine Rehabilitierung ist bislang nur teilweise erfolgt. 2002 beschloss der Bundestag die Aufhebung von Verurteilungen aus der Zeit des Nationalsozialismus aufgrund des § 175 StGB. Entscheidungen aus der Nachkriegszeit waren von dem Aufhebungsgesetz hingegen nicht betroffen.

Das soll sich nach den Ankündigungen von Heiko Maas bald ändern. § 175 StGB sei von Anfang an verfassungswidrig gewesen. Die alten Urteile seien Unrecht. Sie verletzten jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde, so der Justizminister. "Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können, aber wir wollen die Opfer rehabilitieren. Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen."

Das Gutachten der Antidiskriminierungsstelle soll bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden. Gleichzeitig will Maas die Magnus-Hirschfeld-Stiftung dabei unterstützen, einzelne Schicksale aufzuarbeiten und zu dokumentieren.

una/LTO-Redaktion

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Rehabilitierung verurteilter Homosexueller: Maas will Urteile aufheben und Opfer entschädigen . In: Legal Tribune Online, 11.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19350/ (abgerufen am: 28.09.2023 )

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