Waschhinweise beachtet: Rei­ni­gung rui­niert 1200-Euro-Jacke, haftet aber nicht

10.11.2025

Ein Mann bringt seine 1.200-Euro-Jacke in die Reinigung – und bekommt sie mit Flecken zurück. Das Amtsgericht München sieht die Schuld nicht bei der Reinigung: Wer sich an die Herstellerhinweise hält, haftet für Materialfehler nicht.

Teuer heißt nicht immer besser – manchmal heißt es nur empfindlicher. Das musste ein Mann erfahren, dessen 1.200 Euro teure Daunenjacke nach der Reinigung plötzlich Flecken aufwies. Doch das Amtsgericht (AG) München stellte klar: Die Reinigung trifft keine Schuld. Sie hatte sich exakt an die Pflegehinweise gehalten – und konnte nichts für die Reaktion des Materials (Urt. v. 01.04.2025, Az. 172 C 17342/22).

Die Jacke um die es geht, ist alles andere als pflegeleicht. "Nicht waschen, nicht bleichen, kein Wäschetrockner, bügeln, finishen bei 100 Grad, keine chemische Reinigung im Lösemittel", hieß es in der Waschanleitung. Besser in eine professionelle Reinigung bringen als es selbst versuchen, entschied der Besitzer – und doch ging es schief. Obwohl sich die Reinigung an sämtliche Vorgaben hielt, hatte die Jacke nach der Abholung großflächige dunkle Flecken an den Lederbesätzen. Eine Entfernung war nicht möglich.

Der Kunde verlangte daraufhin Ersatz des Neuwerts von 1.200 Euro. Reinigung und Versicherung lehnten ab: Man habe genau das getan, was das Etikett vorschrieb – mehr sei nicht möglich gewesen. Das AG München gab ihnen recht.

Kein Reinigungsfehler, sondern Materialversagen

Dort hatte der Kläger behauptet, die Flecken seien bei der Behandlung oder beim Trocknen entstanden. Das Reinigungsunternehmen hatte entgegnet, die Ursache liege im Leder selbst. Dessen Farbechtheit – also die Widerstandsfähigkeit gegen Abfärben – sei mangelhaft gewesen. Beim Trocknen habe sich Farbstoff gelöst und auf den Polyesterstoff übertragen. Um zu klären, wer recht hat, holte das Gericht ein Gutachten ein. 

Der Befund des Sachverständigen war eindeutig: Die Reinigung hatte korrekt gearbeitet, die Flecken waren Folge eines latenten Materialfehlers entstanden. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und wies die Klage ab.

Der Mann bleibt damit auf seinem Designertotalschaden sitzen. Für die Reinigung war der Fall dagegen sauber abgeschlossen: Das Urteil ist rechtskräftig.

xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Waschhinweise beachtet: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58581 (abgerufen am: 15.12.2025 )

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