Dublin-Verfahren: Über 15.000 Rück­kehrer nach Über­stel­lung ins EU-Aus­land

27.12.2024

Mehr als 15.000 Menschen, die zuvor aus Deutschland in ein anderes EU-Land überstellt wurden, sind wieder hier – darunter über 4.000 in den vergangenen beiden Jahren. Dabei ist jeder Dritte von ihnen ausreisepflichtig.

Im Herbst haben sich mehr als 15.000 Ausländer in Deutschland aufgehalten, die zuvor bereits einmal in einen anderen EU-Mitgliedstaat überstellt worden waren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Mehr als 4.000 von ihnen tauchten in den Jahren 2023 und 2024 erneut in Deutschland auf. Bei den anderen liegt der Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland den Angaben zufolge schon länger zurück.

Nach dem sogenannten Dublin-Verfahren ist das EU-Land für Anträge von Asylbewerbern zuständig, in denen diese zum ersten Mal europäischen Boden betreten. Häufig sind das EU-Staaten mit Außengrenze, vor allem Italien und Griechenland. Nicht selten ziehen die Geflüchteten von dort aber weiter, etwa nach Deutschland. Deutsche Behörden können die Asylbewerber aber ablehnen, wenn sie vorher in einem anderen EU-Land waren, und dann ein Überstellungsgesuch an das zuerst betretene EU-Land richten. Dieses muss dann – zumindest in der Theorie – die Menschen zurücknehmen. Geschieht das allerdings nicht innerhalb von sechs Monaten, fällt Deutschland die Zuständigkeit zu.

Die meisten Rückkehrer aus Russland

Mehr als 3.300 kehrten nach einer Überstellung an Italien nach Deutschland zurück. In 2.192 Fällen wurde eine Rückkehr aus Polen festgestellt. Italien weigerte sich eine Zeit lang, Geflüchtete im Rahmen von Dublin-Überstellungen zurückzunehmen. Tanja Podolski berichtete hierüber.

Von den insgesamt 15.608 Menschen, die in der Vergangenheit schon einmal aus Deutschland in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, waren zum Stichtag 31. Oktober den Angaben zufolge 5.131 Menschen ausreisepflichtig. Die größte Gruppe unter denjenigen, die nach einer Überstellung zurückkehrten, waren Menschen, die aus der Russischen Föderation stammen, gefolgt von Afghanen und Irakern.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, verfügten Ende Oktober 1.747 Ausländer, die schon einmal in einen anderen Staat der Europäischen Union geschickt worden waren, über eine Duldung etwa wegen eines Asylfolgeantrags, fehlender Reisedokumente oder aus anderen Gründen.

Zustände in Griechenland verhindern Überstellung

Es lebten "gerade einmal knapp 6.000 Geflüchtete in Deutschland, die in ein anderes EU-Land zur Asylprüfung abgeschoben werden sollten", kommentiert die Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) die Antwort der Bundesregierung. "Das relativiert die zum Teil hysterische Asyldebatte der letzten Zeit doch ganz erheblich."

In den ersten zehn Monaten des Jahres 2024 stellten zudem mindestens 21.110 Menschen in Deutschland einen Asylantrag, denen in Griechenland bereits ein Schutzstatus zugesprochen worden war. Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hatte im vergangenen August entschieden, eine Rückkehr dorthin sei für Flüchtlinge unzumutbar. Es sei angesichts der "erheblichen bürokratischen Hürden sowie mangelnder staatlicher Unterstützung nach wie vor grundsätzlich anzunehmen, dass Schutzberechtigte in Griechenland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sind, eine gesicherte Unterkunft zu finden und ihren Lebensunterhalt durch eine legale Beschäftigung oder staatliche Unterstützung zu sichern".

dpa/xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Dublin-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56188 (abgerufen am: 12.02.2025 )

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