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LG Verden: Staats­an­wältin bean­tragt 15 Jahre Haft für Daniela Klette

von Hasso Suliak

29.04.2026

Daniella Klette kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts Verden

Ein juristischer Knackpunkt in diesem Verfahren ist der mögliche strafbefreiende Rücktritt Klettes von einem Mordversuch. Foto: picture alliance/dpa | Sina Schuld

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll Daniela Klette wegen versuchten Mordes und acht Raubüberfällen zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Die Verteidigung spricht wegen der Strafhöhe von "politischer Justiz".

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Im Prozess gegen die mutmaßlich ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette vor dem Landgericht (LG) Verden hat die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch ihr Plädoyer beendet. Staatsanwältin Annette Marquardt beantragte, Klette zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren zu verurteilen. 

Marquardt sieht es als erwiesen an, dass Klette zwischen 1999 und 2016 gemeinsam mit ihren mutmaßlichen Komplizen – den bis heute untergetauchten Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub – Geldtransporter und Kassenbüros in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen hat. Klette soll die Überfälle geplant, Menschen mit Waffen bedroht und das Fluchtauto gefahren haben.

Sie habe dabei eine "hohe kriminelle Energie" und ein "brachiales Vorgehen" an den Tag gelegt, so die Staatsanwältin. Während des Prozesses habe Klette zudem keinerlei Reue gezeigt. Verurteilt werden soll Klette nach Wunsch der Anklagebehörde indes nicht nur wegen schweren Raubes als Mitglied einer Bande in acht Fällen und zahlreicher Verstöße gegen das Waffenrecht, sondern auch wegen versuchten Mordes.

Dieser Tatvorwurf betrifft einen bewaffneten Überfall in Stuhr nahe Bremen am 6. Juni 2015. Bei der Tat sollen Klette, Garweg und Staub laut Staatsanwaltschaft einen Geldtransporter mit knapp einer Million Euro im Laderaum gestoppt haben. Dabei fielen mehrere Schüsse, zwei drangen laut Anklage in die Fahrerkabine ein. Die Geldboten blieben körperlich unverletzt, die Täter flohen ohne Beute.

Kein strafbefreiender Rücktritt vom Mordversuch

Die Schwurgerichtskammer hatte hier im Laufe des Verfahrens einen rechtlichen Hinweis gegeben, wonach dieser Überfall nicht als Mordversuch gewertet werden könne. Der oder die Täter seien von dem Mordversuch freiwillig und strafbefreiend nach § 24 Strafgesetzbuch (StGB) zurückgetreten und hätten entschieden, die Tat nicht zu Ende zu bringen.

Staatsanwältin Marquardt widersprach nun in ihrem Abschlussplädoyer dieser rechtlichen Einschätzung des Gerichts und bewertete den Überfall als fehlgeschlagenen Mordversuch, von dem nicht zurückgetreten werden könne.

Eine theoretisch in Betracht kommende lebenslange Freiheitsstrafe beantragte sie für diese Tat gleichwohl nicht, sondern machte von der Milderungsmöglichkeit des § 23 Abs.2 Strafgesetzbuch (StGB) Gebrauch. Auch wenn kein strafbefreiender Rücktritt vorliege, sei zugunsten Klettes zu bewerten, dass sie davon abgesehen habe, mit der Tatausführung weiterzumachen. Für die Tat in Stuhr sei Klette daher zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe  zu verurteilen.

Das gleiche Strafmaß soll die heute 67-Jährige nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch für einen gescheiterten Überfall auf einen Geldtransporter in Wolfsburg am 28. Dezember 2015 bekommen. Bei der Tat im Stadtteil Nordsteimke sollen Klette und ihre beiden untergetauchten Komplizen Garweg und Staub lediglich eine Waffe, aber kein Geld erbeutet haben. Das maskierte Trio habe am Ende von dem Geldboten abgelassen, nachdem es ihm seinen Dienstrevolver abgenommen habe. Anschließend gelang den Tätern die Flucht. Eine Fahndung mit Streifenwagen und Hubschrauber blieb ohne Erfolg.

Für weitere sechs Überfälle beantragte die Staatsanwaltschaft jeweils Einzelfreiheitsstrafen zwischen acht und elf Jahren und bildete daraus die Gesamtstrafe. Dabei ging die Staatsanwältin ans rechtliche Limit: Nach § 54 Abs. 2 S. 2 StGB darf die Gesamtstrafe bei zeitigen Freiheitsstrafen nicht höher als fünfzehn Jahre ausfallen.

Klette eine "Schwerverbrecherin"

Zulasten Klettes wertet Marquardt unter anderem die Höhe des entstandenen Schadens. Insgesamt gehen die Ermittler von rund 2,7 Millionen Euro Beute aus. Mit dem Geld soll die Angeklagte ihr Leben im Untergrund finanziert haben. Weiterhin spreche zu ihren Lasten, dass sie als Serientäterin agiert und bei den Taten eine wesentliche Rolle eingenommen habe. Schließlich falle auch die hohe Anzahl der Geschädigten strafverschärfend ins Gewicht.

Insgesamt seien 24 Personen Opfer der Straftaten geworden. Einige von ihnen litten noch heute unter den Folgen der Tat. Die Raubüberfälle, so die Staatsanwältin, hätten nichts mit der RAF zu tun gehabt. Klette habe mit dem geraubten Geld ihr Leben und ihre Urlaube finanzieren wollen, "ohne Rücksicht auf Verluste". Sie sei eine "Schwerverbrecherin, da gibt es nichts schönzureden", betonte die Anklagevertreterin. Weil zu befürchten sei, dass Klette wieder zurück in den Untergrund gehe, dürfe sie bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung nicht aus der Untersuchungshaft entlassen werden, forderte die Staatsanwältin außerdem.

In dem Verfahren vor dem LG Verden beschäftigt sich das Gericht nur mit den Überfällen des Trios, nicht mit ihrer mutmaßlichen Vergangenheit bei der RAF. Um diese geht es in einem anderen Verfahren.

Wie LTO berichtete, soll die 67-Jährige laut Generalbundesanwalt (GBA) an drei RAF-Anschlägen Anfang der 90er-Jahre beteiligt gewesen sein. Der GBA wirft ihr in zwei Fällen versuchten Mord sowie versuchtes und vollendetes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, erpresserischen Menschenraub und besonders schweren Raub in Mittäterschaft vor. Ob und wann es vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt zum Prozess kommt, ist noch offen.

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Klette-Verteidiger: "So sieht politische Justiz aus"

Am LG Verden geht es nach den Plädoyers der Nebenklage nun am 12. und 13. Mai mit den Schlussvorträgen der Verteidigung weiter. Davon auszugehen ist, dass diese dann insbesondere die von der Anklagebehörde beantragte Verurteilung wegen versuchten Mordes zurückweisen wird: "Die Staatsanwältin hält entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und dem eindeutigen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle ohne ein neues Argument an dem Vorwurf des Mordversuchs fest", kritisierte Klette-Verteidiger Lukas Theune gegenüber LTO. Mit Jura habe das wenig zu tun, so der Anwalt, der Teil des dreiköpfigen Verteidigerteams ist.

Das OLG Celle war in einem Haftprüfungsverfahren Mitte Dezember 2024 zwar von einem Tötungsvorsatz und dem Vorliegen des Mordmerkmals der Habgier ausgegangen. Zugleich hatte es für möglich gehalten, dass Klette strafbefreiend vom Mordversuch zurückgetreten sein könnte (Beschl. v. 19.12.2024, Az. 2 Ws 321/24). 

Unter Verweis auf ein BGH-Urteil (v. 03.04.2024, Az. 5 StR 406/23) hatte das OLG Celle hierzu ausgeführt: "Hieran gemessen ist zwar der Versuch des besonders schweren Raubes, weil die Täter nicht mehr an das Geld gelangen konnten, aber nicht der Versuch des Mordes fehlgeschlagen, weil die Verwirklichung des Mordtatbestandes bzw. die Herbeiführung des Todes der Insassen des Geldtransporters mit den Tätern zur Verfügung stehenden Mitteln grundsätzlich noch – etwa durch einen weiteren Schuss in den Innenraum – hätte herbeigeführt werden können."

Auf die konkrete, von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafhöhe reagierte Theune am Mittwoch enttäuscht: "Die Staatsanwaltschaft führt in ihrem Vortrag mehrere strafmildernd zu berücksichtigende Gründe auf und beantragt trotzdem die Höchststrafe. So sieht politische Justiz aus."

Verhandelt wird gegen Theunes Mandantin vor dem LG Verden inzwischen seit etwas mehr als einem Jahr. Der Prozess findet aktuell in einer provisorisch zum Gerichtssaal umfunktionierten Reithalle statt. Mit einem Urteil ist frühestens Ende Mai zu rechnen.

Mit Material von dpa

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LG Verden: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59848 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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