Druckversion
Samstag, 15.08.2026, 15:22 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/14a284719a-ovg-nrw-muenster-syrien-fluechtlinge-asyl-buergerkrieg
Fenster schließen
Artikel drucken
55055

OVG Nordrhein-Westfalen zum Asylrecht: Kein pau­schaler Schutz­status mehr für Syrer

23.07.2024

Syrien

Der Krieg in Syrien hat auch für große Fluchtbewegungen gesorgt, jedoch bewertet das OVG NRW die Lage als nicht mehr so schlimm, wie noch vor einigen Jahren. Foto: Angiolo - stock.adobe.com

Seit 2011 sind Hunderttausende Syrer vor Krieg und Gewalt nach Deutschland geflohen. Aber besteht in Syrien immer noch eine allgemeine Gefahr für Leib und Leben der Zivilbevölkerung? Nein, sagt das OVG in Münster als erstes OVG.

Anzeige

Für Asylbewerber aus Syrien sieht das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster derzeit keine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg mehr. Die erste obergerichtliche Entscheidung dieser Art stehe damit gegen die bislang gängige Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), syrischen Asylbewerbern im Regelfall den sogenannten subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zuzusprechen, sagte ein Gerichtssprecher über die jetzt veröffentlichte Entscheidung (Urt. v. 16.07.2024, Az. 14 A 2847/19.A). 

Dieser eingeschränkte Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden – etwa durch Bürgerkrieg – drohen. Auch für Syrien war in Asylverfahren aufgrund der dortigen Lage bislang im Regelfall von einer solchen ernsthaften Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Zivilisten ausgegangen worden.

Zuletzt hatte es zum Beispiel vom Landkreistag und aus der Union Forderungen gegeben, Syrern den subsidiären Schutz – der bereits die unterste Ebene für Schutzsuchende ist  – nicht mehr zuzusprechen. Dagegen wandte sich der Verband Pro Asyl, der dadurch eine Aufwertung des Regimes von Machthaber Baschar al-Assad befürchtet.

"Zivilpersonen müssen nicht mehr damit rechnen, getötet oder verletzt zu werden"

Im Falle des Klägers, einem syrischen Staatsangehörigen aus der Provinz Hasaka, sah der 14. Senat die entsprechenden Voraussetzungen weder in dessen Heimatregion im Nordosten noch in Syrien allgemein als gegeben an und wies die Klage daher ab. 

Zwar fänden zum Beispiel in der Provinz Hasaka noch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der Türkei und verbündeten Milizen einerseits und den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) andererseits statt. Gelegentlich komme es auch zu Anschlägen des Islamischen Staates auf Einrichtungen der kurdischen Selbstverwaltung. Diese bewaffneten Auseinandersetzungen und Anschläge erreichten jedoch kein solches Niveau mehr, dass Zivilpersonen damit rechnen müssten, getötet oder verletzt zu werden, begründete der Senat seine Entscheidung.

Kein subsidiärer Schutz für Kläger auch wegen Straftaten

Im vorliegenden Fall benannten die Richter zudem einen weiteren Grund, der sowohl gegen die Anerkennung als Flüchtling als auch die des subsidiären Schutzes spreche: Der klagende Syrer hatte sich vor seiner Einreise nach Deutschland an der Einschleusung von Menschen aus der Türkei nach Europa beteiligt. Er war deswegen in Österreich bereits zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. 

Schon wegen der von ihm begangenen Straftaten sei er daher von der Zuerkennung subsidiären Schutzes ausgeschlossen, so das OVG. Der Kläger war vor Gericht gezogen, weil er den vollen Schutzstatus als Flüchtling zugesprochen bekommen wollte. Damit hatte er in erster Instanz auch noch Erfolg gehabt, jedoch war die Berufung des BAMF vor dem OVG nunmehr erfolgreich. Die Revision ließ der Senat nicht zu. Dagegen könnte der Kläger noch Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG Nordrhein-Westfalen zum Asylrecht: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55055 (abgerufen am: 15.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Öffentliches Recht
    • Verwaltungsrecht
    • Asyl
    • Krieg
    • Migration
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister, während der Pressekonferenz im Kanzleramt 15.08.2026
Podcast

Geheimdienste / Drohnen / Proberichterin / Burkini-Verbot:

Bekommt Deut­sch­land wir­k­lich eine "Gehe­im­po­lizei"?

Folge 65 des Rechtslage-Podcasts ist da: Dürfen die Geheimdienste wirklich bald ohne Kontrolle einbrechen? Wie muss Deutschland auf bewaffnete Drohnen reagieren? Proberichterin entscheidet für Vater – aber Rechtsbeugung ist das nicht? 

Artikel lesen
Bashar al-Assad bei einem Interview 2013 11.08.2026
Kriegsverbrechen

Mord, Folter, Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien:

Todes­strafe gegen Baschar al-Assad

Ein syrisches Gericht hat den früheren Machthaber Baschar al-Assad wegen seiner Verbrechen im Bürgerkrieg in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Auch gegen Assads Bruder und seinen Cousin wurde die Todesstrafe verhängt.

Artikel lesen
Eine Drohne vom Typ Falke A1 Argus Interceptor der Heimatschutzdivision der Bundeswehr, fliegt am Himmel. Im Vordergrund steht ein Bundeswehrsoldat. 10.08.2026
Drohnen

Nach Vorfall am Leipziger Flughafen:

Wer ver­tei­digt Deut­sch­land gegen Drohnen?

Wer ist zuständig? Wer hat überhaupt die technischen Fähigkeiten? Und sollte die Bundeswehr im Inneren mehr unterstützen dürfen? Die kontroverse Debatte um die Luftverteidigung ist trotz neuer Regelungen wieder in vollem Gange. Der Überblick.

Artikel lesen
Einsatzkräfte der Polizei durchsuchen das Gelände abseits der Landebahn Nord auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle, 06.08.2026
Völkerrecht

Bewaffneter Angriff am Leipziger Flughafen?:

Wie Deut­sch­land auf den Droh­nen­vor­fall rea­gieren kann

Am Flughafen Leipzig wird eine sprengstoffgeladene Drohne gefunden. Ein bewaffneter Angriff ist das nicht. Dennoch geben Völkerrecht und Grundgesetz der Bundesregierung Reaktionsmöglichkeiten an die Hand, analysiert Patrick Heinemann.

Artikel lesen
Der Hinweis "Zum Luftschutzraum" ist an der Wand einer Kellertreppe angebracht. 02.08.2026
Rechtsgeschichte

Luftschutzräume in der Rechtsprechung:

Wer Bunker mag, sollte in die Schweiz aus­wan­dern

Während man sich in Westdeutschland noch mit der Beseitigung alter Bunker befasste, begann die Schweiz in den 1960er Jahren, sie flächendeckend zu bauen. Die Gründe dafür liegen auch im juristischen Untergrund verborgen.

Artikel lesen
Ein ukrainischer Soldat hilft seinem Kameraden den Helm aufzusetzen. 30.07.2026
Ukraine-Krieg

Keine vereinfachte Aufnahme mehr in die EU:

Was ändert sich für wehrpf­lich­tige Ukrainer?

Viele ukrainische Männer wollen nicht im Krieg gegen Russland kämpfen. Sie fliehen unter anderem nach Deutschland. Doch das wird jetzt schwieriger, die vereinfachten Aufnahmeregeln sollen nicht mehr gelten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Li­ti­ga­ti­on

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht mit Be­ruf­s­er­fah­rung (m/w/d) –...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Part­ne­rin (w|d|m) ge­sucht – Ar­beits­recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 6 wei­te­re

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
Re­fe­ren­da­riat (m/w/d)

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Er­fah­re­ne/r Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

CMS, Ham­burg

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Erzdiöse Freiburg
Rechts­re­fe­rent/-in (w/m/d)

Erzdiöse Freiburg, Frei­burg im Breis­gau

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von White & Case
Women’s Retreat @White & Case LLP

20.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Giving Back

10.09.2026, Frankfurt am Main

RVG: Kostenfestsetzung 1 - Grundlagen

17.08.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

18.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH