Druckversion
Sonntag, 13.09.2026, 21:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/14O78423-lg-koblenz-cem-oezdemir-drecksack-facebook-kommentar-meinungsfreiheit
Fenster schließen
Artikel drucken
54961

LG Koblenz zur Bezeichnung als "Drecksack": 600 Euro Sch­mer­zens­geld für Cem Özdemir

10.07.2024

Cem Özdemir

Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hätte das Verfahren enden können – doch der Mann blieb beharrlich. Foto: picture alliance/dpa | Hannes P Albert

Ein Mann, der Landwirtschaftsminister Cem Özdemir auf Facebook als "Drecksack" bezeichnete, muss diesem Schmerzensgeld zahlen und Abmahnkosten erstatten. Das Persönlichkeitsrecht sei für Politiker besonders essenziell, so das LG Koblenz.

Anzeige

Die Bezeichnung von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir (Grüne) als "Drecksack" kommt einen Mann teuer zu stehen. Nach einem Beschluss des Landgerichts (LG) Koblenz muss er 600 Euro Schmerzensgeld an Özdemir zahlen sowie ihm 800 Euro vorgerichtliche Abmahnkosten erstatten (Beschl. v. 04.03.2024, Az. 14 O 784/23).

Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Kommentar des Mannes unter einem Facebook-Posting von Özdemir im April 2022 mit dem Inhalt "Drecksack". Daraufhin erstatte Özdemir zunächst Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Koblenz erledigte das Verfahren im April 2023 im Wege des § 153a Strafprozessordnung (StPO; Absehen von Verfolgung unter Auflagen), der Mann sollte hiernach 1.000 Euro zahlen. Dies tat er indes nicht, sodass vor dem Amtsgericht (AG) Altenkirchen nunmehr das Strafverfahren gegen ihn geführt wird (dort Az. 9 Cs 2020 Js 3789/23).

Zusätzlich versandte Özdemirs Anwalt im August 2023 eine Abmahnung. Unter Fristsetzung sollte der Mann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie die durch die Abmahnung entstandenen Kosten erstatten. Auch hierauf reagierte der Mann nicht. Deshalb beantragte Özdemir, dem Mann die Bezeichnung als "Drecksack" ihm gegenüber zu untersagen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bzw. Ordnungshaft bis zu sechs Monaten beantragt. Ebenfalls wurde beantragt, den Mann zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 600 Euro nebst Zinsen sowie den vorgerichtlichen Abmahnkosten in Höhe von 800,39 Euro nebst Zinsen zu verurteilen. Dem entsprach das mit dem Fall zunächst befasste Amtsgericht.

Vor dem LG Koblenz wollte der Mann sich dagegen wehren und beantragte, die Klage abzuweisen und ihm Prozesskostenhilfe zu gewähren. Die bewilligte das LG mit seinem aktuellen Beschluss aber nicht. Der Grund: Das Rechtsmittel habe "keine Aussicht auf Erfolg". In seinem Beschluss setzt sich das LG im Detail mit dem Persönlichkeitsrecht für Politiker auseinander.

Persönlichkeitsrecht für Politiker besonders essenziell

Der Mann führte als Argument vor dem LG an, über 22 Monate nach seinem Posting bestehe keine Wiederholungsgefahr mehr, weshalb die Klage abzuweisen sei. Sein Posting sei zwar unsachlich, stelle jedoch eine Reaktion auf ein Verhalten des Landwirtschaftsministeriums dar und lasse sich daher als Meinungsäußerung einordnen. Das Gericht verwies aber darauf, dass sich nach ständiger Rechtsprechung eine Wiederholungsgefahr nur durch Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sicher ausschließen lasse.

Weiter entschied die 14. Zivilkammer, dass in der Tat eine Meinungsäußerung des Mannes vorliege – und diese sich als ehrenrührig darstelle, die Cem Özdemir insoweit in seinem Persönlichkeitsrecht verletze. Das Gericht betonte dabei, dass der Mann sich gemäß Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) durchaus auch "in scharfer Form kritisch" über Özdemir äußern dürfe. Art. 5 Abs. 2 GG statuiere aber auch das Recht auf persönliche Ehre und öffentliches Ansehen, das der Meinungsfreiheit eine Schranke sein könne. Deshalb müsse eine einzelfallbezogene, konkrete Abwägung der Meinungsfreiheit des Mannes gegenüber dem Persönlichkeitsrecht Özdemirs stattfinden.

Die Kammer kam hierbei zu dem Ergebnis, dass das Persönlichkeitsrecht von Cem Özdemir im konkreten Fall die Meinungsfreiheit des Mannes überwiege. Weil der Mann die "Drecksack"-Äußerung in einem sozialen Netzwerk tätigte, entfalte diese eine konkrete Breitenwirkung, so die Kammer. Der Äußerung fehle ein sachlicher Bezug zum Inhalt von Özdemirs Post und habe nur das Ziel gehabt, den Politiker zu diffamieren. Folglich liege kein Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung vor, so das Gericht.

Im Rahmen der Abwägung berücksichtigte die Kammer, dass das Posting nicht die Privatsphäre von Özdemir betreffe, sondern dessen öffentliche Wirkung als Politiker. Zudem sei der Schutz der Meinungsfreiheit "gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und finde darin unverändert seine Bedeutung", teilt das Gericht mit. Daraus folge aber nicht, dass jedwede Beschimpfungen von Politikern von der Meinungsfreiheit geschützt seien. Schließlich könne die "Bereitschaft zur Mitwirkung in Staat und Gesellschaft" nur erwartet werden, "wenn für diejenigen, die sich engagieren und öffentlich einbringen, ein hinreichender Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gewährleistet werde", so das Gericht abschließend.

Das Verfahren ging danach im Wege der sofortigen Beschwerde zum OLG Koblenz, wo der Mann jedoch ebenfalls erfolglos blieb. Daraufhin erkannte er die Klage an, nahm sein Rechtsmittel zurück und wurde antragsgemäß durch Anerkenntnisurteil vom 25. Mai 2024 verurteilt.

jb/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Koblenz zur Bezeichnung als "Drecksack": . In: Legal Tribune Online, 10.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54961 (abgerufen am: 13.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Facebook
    • Hass-Posts
    • Meinungsfreiheit
    • Zivilprozess
  • Gerichte
    • Landgericht Koblenz
Rechtsradikale IKEA-Parodie der Partei Vlaams Belang 08.09.2026
Markenrecht

Migrationspolitik im IKEA-Look:

EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus.

Artikel lesen
Frontale Aufnahme des Schildes mit Bundesadler und der Aufschrift „Bundesgerichtshof“ vor dem umzäunten Gebäude in Karlsruhe. 07.09.2026
Frist

BGH zu fehlerhafter Ersatzeinreichung nach beA-Störung:

Faxen muss nicht gelernt sein

Das beA streikt und bei der Ersatzeinreichung per Computerfax wird bei der Form geschlampt. Für das OLG war die Berufung damit erledigt. Zu schnell, so der BGH: Auch ein fehlerhafter Plan B kann Wiedereinsetzung offenlassen.

Artikel lesen
Eine Frau sitzt vor einem Laptop, auf dem eine Videokonferenz läuft. Auf dem Bildschirm werden Verbindungsprobleme angezeigt. 04.09.2026
Digitalisierung

BGH zu Technikproblemen bei Videoverhandlungen:

Ver­säum­ni­s­ur­teil, weil sich Anwalt zweimal nicht ein­wählen kann

Wenn bei Videoverhandlungen die Technik nicht mitspielt, müssen die Gerichte ein gewisses Nachsehen haben. Wenn der Anwalt sich aber schon zum zweiten Mal nicht einwählen kann, ist ein Versäumnisurteil möglich, bestätigt der BGH.

Artikel lesen
Logo der Nachrichtenseite Nius und im Hintergrund Nius-Artikel 04.09.2026
Medien

KG rügt identifizierende Berichterstattung:

Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht. 

Artikel lesen
Meta-Chef Mark Zuckerberg verlässt umringt von Begleitern ein Gerichtsgebäude. 19.08.2026
Metaverse

US-Bundesstaaten klagen gegen Metas App-Design:

Machen Face­book und Ins­ta­gram Kinder süchtig?

Zahlreiche US-Bundesstaaten werfen Meta vor, seine Plattformen gezielt suchtfördernd gestaltet zu haben. Der Prozess könnte Milliarden kosten und zentrale Funktionen verändern. Auch für Deutschland ist er relevant. 

Artikel lesen
Eine Hand hält ein Smartphone mit dem Facebook-Logo vor einem unscharfen, blau-orange beleuchteten Hintergrund. 18.08.2026
Facebook

OLG senkt Ordnungsgeld gegen Meta auf 75.000 Euro:

Face­book hat ver­bo­tene Posts nicht vor­sätz­lich langsam gelöscht

Bei Facebook blieben bereits verbotene Posts noch zwei Wochen online, bevor sie endlich gelöscht wurden. Das LG setzte daher 100.000 Euro Ordnungsgeld fest. Das OLG verringerte diesen Betrag: Der Konzern habe nicht vorsätzlich gehandelt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Landkreis Cuxhaven
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­rist (m/w/d) Be­reich Recht - Fach­be­reich...

Landkreis Cuxhaven, Cux­ha­ven

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Re­gu­lato­ry

ARQIS, Düs­sel­dorf

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te In­tel­lec­tual Pro­per­ty (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Voll­ju­rist/in als Ab­tei­lungs­lei­tung Steue­rung Recht (m/w/d)

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Ber­lin

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Re­gu­lato­ry

ARQIS, Ber­lin

Logo von Middendorf - Dr. Breulmann
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

Middendorf - Dr. Breulmann, Rhei­ne

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

14.09.2026

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
ChatGPT & Co. für Juristen

15.09.2026

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

Logo von IHK Akademie München und Oberbayern gGmbH
Zertifikatslehrgang zur Schiedsrichter/-in für Wirtschaftsstreitigkeiten

18.09.2026, Feldkirchen-Westerham

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH