Druckversion
Freitag, 14.08.2026, 05:31 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/13u51025-olg-dresden-zusammenstoss-laeufer-fussgaengerin-haftung
Fenster schließen
Artikel drucken
58438

OLG Dresden zur Verkehrssicherungspflicht: Teil­nehmer eines Lau­fe­vents haftet nicht für Zusam­men­stoß mit Fuß­g­än­gerin

22.10.2025

Ein Laufevent

Egal ob einige Kilometer, Halbmarathon oder die volle Distanz: Der Laufsport ist in Deutschland sehr beliebt. Foto: picture alliance / SZ Photo | Florian Peljak

Eine Fußgängerin stieß beim Spazierengehen mit einem Läufer zusammen, der bei einem Laufspektakel mitmachte. Als Teilnehmer haftet er in solchen Fällen nicht, so das OLG. Geld bekommt die verunfallte Frau trotzdem – nämlich vom Veranstalter.

Anzeige

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden endete der Streit um den Zusammenstoß einer Spaziergängerin mit dem Teilnehmer eines Laufevents mit einem Vergleich. Doch das OLG gab zuvor einen wichtigen Hinweis: Teilnehmer eines Laufevents dürfen sich grundsätzlich auf ausreichende Sicherheitsvorkehrungen seitens des Veranstalters verlassen und haften demnach nicht (Az. 13 U 510/25).

Beim Zwickauer Stadtlauf geht es eigentlich eher beschaulich zu: Die längste Laufdistanz beträgt lediglich 8,5 Kilometer und auch für Kinder sowie Firmen gibt es eigene Kategorien. Die Streckenführung geht durch die Zwickauer Innenstadt. Unter anderem führt die Wettkampfstrecke an der Zwickauer Marienstraße entlang, die in das nicht zur Strecke gehörende Rosengäßchen einmündet. Dort kam es zu dem Unfall.

Die verunfallte Frau war während des Laufevents mit ihrem Hund spazieren und kam aus dem Rosengäßchen, von wo aus sie den Gehweg der Marienstraße betrat. Dort kollidierte sie mit einem Teilnehmer des Laufs, stürzte und brach sich das Handgelenk. Deshalb klagte sie sowohl gegen den Sportverein als Veranstalter des Events als auch gegen den Teilnehmer, mit dem sie kollidiert war. Angemessen sei ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro, meinte die Frau.

Das Landgericht (LG) Zwickau sah in erster Instanz weder ein Verschulden beim Veranstalter noch beim Laufteilnehmer. Dagegen wehrte sich die Frau mit der Berufung zum OLG Dresden, denn aus ihrer Sicht hatte das LG einen wichtigen Aspekt verkannt: Der Veranstalter hätte weitreichendere Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen.

Veranstalter verletzte Verkehrssicherungspflichten

Das machte sich für die klagende Frau nun bezahlt. Der Sportverein zahlte ihr im Rahmen eines Vergleichs das begehrte Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro, womit wiederum sämtliche Forderungen – also Schmerzensgeld und die Haftung für alle eventuell noch entstehenden Folgeschäden – abgegolten sind.

Zuvor hatte das OLG Dresden in der mündlichen Verhandlung nämlich zum Ausdruck gebracht, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung der Veranstalter wohl Verkehrssicherungspflichten verletzt haben dürfte. Konkret hätte er laut OLG Absperrband anbringen sowie an der Kreuzung zwei statt nur einen Ordner einsetzen müssen. Diese Maßnahmen, die der Veranstalter nicht beachtet habe, gingen nämlich mit der städtischen Genehmigung für den Stadtlauf einher.

Die klagende Frau treffe gleichwohl ein Mitverschulden, so das OLG, weil ihr nicht entgangen sein könne, dass in der Innenstadt ein Laufevent durchgeführt wurde. Kein Verschulden treffe hingegen den am Unfall unmittelbar beteiligten Läufer. Grundsätzlich entschied das OLG nämlich, dass sich der Teilnehmer eines Events darauf verlassen können müsse, dass der Veranstalter ausreichende Sicherheitsvorkehrungen trifft.

jb/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Dresden zur Verkehrssicherungspflicht: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58438 (abgerufen am: 14.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Sportrecht
    • Großveranstaltung
    • Haftung
    • Schmerzensgeld
    • Sport
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Dresden
Von rechts grätscht ein Spieler (grün) in Richtung seines Gegenspielers (rot) 04.08.2026
Schadensersatz

LG Köln zur Haftung im Hobbyfußball:

Kein Scha­dens­er­satz nach Grät­sche des eigenen Mit­spie­lers

Fußballer haften für Fouls nur dann auf Schadensersatz, wenn sie die Spielregeln grob verletzen. Das LG Köln verneinte dies im Fall eines Hobbyfußballers, der Opfer einer Blutgrätsche seines Teamkollegen geworden war.

Artikel lesen
Eingangsschild beim Bundesgerichtshof 21.07.2026
Schadensersatz

BGH bejaht immateriellen Schadensersatz nach DSGVO:

Xing-Nach­richt an fal­sche Person löst große "Sch­mach" aus

Examensrelevante Leitentscheidung des BGH: Eine Privatbank hatte eine Gehaltsabsage in einem Bewerbungsverfahren per Xing versehentlich auch an einen Ex-Kollegen des Bewerbers gesendet. Dem bloßgestellten Mann steht nun Schadensersatz zu.

Artikel lesen
Training im FitX-Fitnessstudio in Essen. 16.07.2026
Verbraucherschutz

BGH zu Pausen-Hinweis bei Fitnessstudiovertrag:

Wer auf "Kün­digen" klickt, soll nicht nochmal wählen müssen

Wer seinen FitX-Vertrag online kündigen wollte, wurde auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet und hatte die Wahl: beenden oder erstmal nur pausieren? Diese Gestaltung verstößt gegen Verbraucherrechte, stellte der BGH klar.

Artikel lesen
Doping-Kontrolleur (Symbolbild) 14.07.2026
Doping

EuGH zur Veröffentlichung von Sportler-Namen:

Doping-Pranger im Netz recht­lich unbe­denk­lich

An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.

Artikel lesen
Schild am Eingang des EuGH 09.07.2026
Verbände

EuGH verweist auf das Gemeinwohl:

Strenge DFB-Regeln für Spie­ler­ver­mittler wohl zulässig

Das umstrittene DFB-Regelwerk für Spielervermittler könnte kartellrechtlich unbedenklich sein. Das entschied der EuGH auf eine Vorlage des BGH hin. Die Vorgaben an Vereine und Spieler könnten unter eine Ausnahme vom Kartellverbot fallen. 

Artikel lesen
Autos fahren um die Kurve auf dem Nürburgring (Symbolbild) 02.07.2026
Straßenverkehr

LG Koblenz zum Verhalten auf der Rennstrecke:

Richt­ge­schwin­dig­keit von 130 gilt auch auf dem Nür­burg­ring

Nach einem Crash bei einer Touristenfahrt auf dem Nürburgring musste das Gericht die Verantwortlichkeiten klären. Es entschied: Ein Haftungsausschluss kommt nur für "Idealfahrer" infrage – und die müssen die Richtgeschwindigkeit einhalten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Part­ne­rin (w|d|m) ge­sucht – Ar­beits­recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dort­mund und 1 wei­te­re

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von White & Case
Exklusives Kaiserseminar

26.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
DAIvent: Aktuelles Arbeitsrecht an der Ostsee Kündigungsschutzrecht 2026

14.08.2026, Lübeck

Logo von CMS
Zwischen Regulierung und Rendite – Wie viel Regulierung verträgt der Woh­nungs­markt?

18.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von White & Case
Women’s Retreat @White & Case LLP

20.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Giving Back

10.09.2026, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH