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"Görli"-Streit in Berlin: Bezirk schei­tert auch vorm Ober­ver­wal­tungs­ge­richt

25.09.2024

Görlitzer Park, Berlin

Ein Zaun und die nächtliche Schließung sollen helfen, die Kriminalität im "Görli" einzudämmen – doch nicht alle sind überzeugt. Foto: Brygida/Adobe.stock.com

Im Eilverfahren hatte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg versucht, die Umzäunung des Görlitzer Parks zu verhindern. Aber auch das OVG hält die Klärung des Falles nicht für dringlich. Eine entscheidende Frage bleibt damit offen.

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Im Streit um die geplante Umzäunung des Görlitzer Parks ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auch in der nächsten Instanz gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde des Bezirksamts gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin abgewiesen (Beschl. v. 24.09.2024, Az. OVG 12 S 15/24). 

Weil sich der Görlitzer Park in Berlin Kreuzberg – kurz "Görli" – zu einem Hotspot für vor allem Drogenkriminalität entwickelt hat, will der Berliner Senat den Park umzäunen und nachts schließen. Die Pläne stoßen jedoch auf heftigen Widerstand und auch rechtliche Hürden erschweren die Umsetzung des Vorhabens. Insbesondere der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wehrt sich gegen den Bau eines Zauns um den Görlitzer Park. Vor Gericht ist er jetzt jedoch ein zweites Mal gescheitert.

Das VG Berlin hatte im Juli im Eilverfahren entschieden, der von den Grünen geführte Bezirk habe "kein Abwehrrecht" gegen den Eingriff und die Entscheidung des Berliner Senats (Beschl. v. 10.07.2024, Az. VG 2 L 82/24). Auch auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz könne er sich nicht beziehen. Der Bezirk sei keine "Gemeinde" im Sinne der Vorschrift.

Frage nach dem Abwehrrecht bleibt offen

Das OVG bestätigte diesen Beschluss nun und lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Genau wie die Vorinstanz erkannte auch das OVG keine Eilbedürftigkeit, die eine Entscheidung im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich machte. Die infrage stehenden Maßnahmen seien nicht irreversibel.

Ob dem Bezirk überhaupt ein Recht zusteht, gerichtlich gegen die Senatsverwaltung vorzugehen, hat das Gericht allerdings offengelassen. Die Klärung der Frage nach dem Abwehrrecht des Bezirks bleibe einem etwaigen Klageverfahren vorbehalten, heißt es in der Mitteilung des OVG.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg berät nach der Niederlage vor dem OVG das weitere Vorgehen. Bei einer Bezirksamtssitzung am nächsten Dienstag soll entschieden werden, ob die Klage gegen die Pläne des Senats vor dem VG Berlin weiter verfolgt wird, wie eine Sprecherin mitteilte. Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann reagierte enttäuscht und drängte erneut auf eine politische Lösung. "Nur weil etwas rechtlich möglich ist, ist es nicht gleich politisch richtig", erklärte die Grünen-Politikerin. "Ich setze auf die Vernunft, vom stark umstrittenen Zaunbau Abstand zu nehmen", so Herrmann.

Von der Senatsverwaltung hieß es jedoch, die bauvorbereitenden Maßnahmen würden nun weitergehen. Mit Baubeginn des Zauns werde im kommenden Frühjahr gerechnet. 

Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

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"Görli"-Streit in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55494 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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