Schwere Behandlungsfehler bei der Geburt: Mäd­chen erhält eine Mil­lion Euro Sch­mer­zens­geld

20.08.2025

Wegen grober Behandlungsfehler bei ihrer Geburt leidet ein heute neunjähriges Mädchen an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Das LG Göttingen hat die Krankenhausgesellschaft zu einem Rekord-Schmerzensgeld verurteilt.

Die Arzthaftungskammer des Landgerichts (LG) Göttingen hat einer Patientin ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen (Urt. v. 14.08.2025, Az. 12 O 85/21). Es handele sich um die größte Schmerzensgeldsumme, die das LG Göttingen bisher ausgesprochen hat. 

Bei der Geburt der Klägerin im Jahr 2016 hatten weder die zuständige Hebamme noch der behandelnde Arzt einen erforderlichen Notkaiserschnitt eingeleitet, stellte die Kammer fest. Nach Überzeugung des Gerichts hätten sie aber den schlechten Zustand der noch ungeborenen Klägerin erkennen müssen. Im Nachgang der Geburt sei die Neugeborene zudem nicht ausreichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt worden, hieß es zur Begründung weiter.

Das Personal der beklagten Krankenhausgesellschaft habe außerdem nicht rechtzeitig den auf die Behandlung solcher Fälle spezialisierten Notdienst der Universitätsmedizin angefordert. Aufgrund der Behandlungsfehler leide die Klägerin an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Unter anderem sei das Mädchen nicht in der Lage, eigenständig zu essen und bedürfe ununterbrochenen Betreuung. Mit einer Verbesserung ihres Zustandes sei nicht zu rechnen.

Hohes Schmerzensgeld meist in medizinrechtlichen Fällen

Mit dem zugesprochenen Schmerzensgeld in Höhe von 1.000.000 Euro bewegt sich die Entscheidung in einem kleinen Kreis spektakulärer Fällen. Dieselbe Summe sprach das LG Köln 2017 dem Bundeskanzler a.D. Helmut Kohl zu – hier ging es um schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung vertraulicher Zitate. Wohl ein Ausnahmefall, denn die meisten Fälle von Schmerzensgeld im hohen sechsstelligen bis hin zum siebenstelligen Bereich kommen im Medizinrecht vor. Das LG Limburg sprach etwa 2021 einem Jungen 1.000.000 Euro Schmerzensgeld zu, der infolge eines Behandlungsfehlers schwerste Hirnschäden erlitten hatte.

Jüngst sorgte auch eine hohe Schmerzensgeldforderung aus einem gänzlich anderen Bereich für bundesweites Aufsehen: Vor dem LG Köln verlangte eine Frau 830.000 Euro vom Erzbistum Köln, weil sie von einem Priester sexuell missbraucht worden war. Die Klage wurde abgewiesen, die Berufung vor dem Oberlandesgericht bleibt abzuwarten.

Anspruchsgrundlage für das Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern ist regelmäßig § 280 Abs. 1 bzw. 823 Abs. 1 i.V.m. 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Mit dem Schmerzensgeld verfolgt der Gesetzgeber grundsätzlich zwei Funktionen: Ausgleich und Genugtuung. Konkret soll der Geschädigte in Behandlungsfehlerprozessen für das erlittene körperliche und seelische Leid entschädigt werden. Bei der Bemessung sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen, etwa die Art der Verletzungshandlung an sich, deren unmittelbare und mittelbare Folgen und die Auswirkungen auf die sozialen Beziehungen. Auch das Ausmaß des Verschuldens des Schädigers ist zu berücksichtigen.

Das Göttinger Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die gynäkologische Geburtsstation des beklagten Krankenhauses sei inzwischen geschlossen, teilte das LG noch mit.

jb/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Schwere Behandlungsfehler bei der Geburt: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57942 (abgerufen am: 10.12.2025 )

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