200 Flaschen Champagner für das ganze Oktoberfestzelt: Hatte AfD-Politiker Krah wirklich so eine Bestellung aufgegeben? Den Streit um eine Aussage, die im Böhmermann-Podcast gefallen war, hat das Landgericht Düsseldorf jetzt entschieden.
Im Streit um eine angebliche Champagner-Bestellung auf dem Münchner Oktoberfest hat AfD-Politiker Maximilian Krah vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies seine Unterlassungsklage gegen TV-Moderator Jan Böhmermann zurück (Urt. v. 13.12.2024, Az. 12 O 192/24).
Krah hatte gefordert, Böhmermann die Behauptung zu untersagen, der Politiker habe 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt. Böhmermann hatte diese Information in seinem Podcast Fest & Flauschig weitergegeben.
Das Gericht entschied, dass Krah keinen Anspruch auf Unterlassung habe. Es stellte fest, dass Böhmermann keine eigene Aussage getroffen habe, sondern lediglich die Zuschrift eines Zuhörers zitiert und dies auch entsprechend gekennzeichnet habe.
Außerdem berücksichtigte das Gericht, dass Böhmermann den Podcast nach der Veröffentlichung aktualisiert hatte, sodass die ursprüngliche Zahl von 200 bestellten Flaschen nicht mehr zu finden war. Stattdessen hatte er die Zahl auf 50 Flaschen korrigiert und klargestellt, dass die Bestellung nicht direkt von Krah, sondern von dessen Tisch aus erfolgt sei.
Gegen das Urteil ist noch Berufung möglich.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Champagner-Streit vor dem LG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56109 (abgerufen am: 20.01.2025 )
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