Druckversion
Samstag, 12.09.2026, 00:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/12U157120-oberlandesgericht-koblenz-nuerburgring-rennen-touristenfahrt-haftung-betriebsgefahr
Fenster schließen
Artikel drucken
45203

OLG Koblenz zur Haftung bei KfZ-Unfall: "Renn­modus" auf dem Nür­burg­ring erhöht die Betriebs­ge­fahr

15.06.2021

Der Nürburgring im Herbst

Patrick Liepertz - stock.adobe.com

Einmal auf der Nordschleife des Nürburgrings richtig Gas geben - davon träumen wohl viele. Wenn die Fahrt aber mit einem Unfall endet, kann es für die Gerichte interessant werden. So erreichte ein Fall auch das Oberlandesgericht Koblenz.

Anzeige

Wer bei einer Touristenfahrt mit seinem Pkw auf einer Rennstrecke mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit im "Rennmodus" fährt, erhöht damit die Betriebsgefahr und hat deshalb keinen Anspruch auf volle Haftung des Unfallverursachers. Dies gelte selbst dann, wenn den Unfallverursacher grobes Verschulden trifft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts (LG) Koblenz bestätigt (Beschl. v. 05.01.2021, Az. 12 U 1571/20).

Der Kläger fuhr mit seinem Porsche 911 GT3 im Rahmen einer Touristenfahrt auf dem Nürburgring in Rheinland-Pfalz. Mit einer Geschwindigkeit von ca. 160 bis 170 km/h fuhr er im Bereich einer Bergkuppe mit anschließender schwer einsehbarer Linkskurve und verlor hier die Kontrolle über seinen Wagen und schlug in eine Leitplanke ein. Unfallursache war hierbei eine Kühlwasserspur am rechten Fahrbahnrand.

Das LG kam dabei zu der Überzeugung, dass die Kühlwasserspur vom Beklagten verursacht wurde und dieser daher den Unfall allein verschulde. Gleichwohl trifft den verunfallten Kläger seinerseits eine Haftungsquote von 25 Prozent. Nach Auffassung des OLG Koblenz habe das Landgericht zutreffend angenommen, dass die Betriebsgefahr hier unter anderem deshalb nicht gänzlich hinter dem Verschulden des Beklagten zurücktrete, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Unfall bei angepasster Geschwindigkeit und Beachtung des Sichtfahrgebotes hätte verhindert werden können. Durch die erhöhte Geschwindigkeit und die verringerte Sicht sei der Unfallvermeidungsspielraum auf nahezu Null reduziert gewesen, so das OLG weiter.

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

jb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Koblenz zur Haftung bei KfZ-Unfall: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45203 (abgerufen am: 13.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Auto
    • Haftung
    • Rennsport
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Koblenz
Zwei Kfz-Mechatroniker arbeiten an einem Motor 09.09.2026
Auto

BGH zum Werkstattrisiko:

Kas­ko­ver­si­cherer muss keine unnö­t­igen Repa­ra­tur­kosten zahlen

Werkstattarbeiten, die unnötig waren, muss ein Kaskoversicherer nicht bezahlen. Der Bundesgerichtshof grenzt die Kaskoversicherung damit vom Haftpflichtrecht ab und stellt auf die vertraglich geschuldeten "erforderlichen Kosten" ab.

Artikel lesen
Weißer Mercedes CLA 45 AMG 01.09.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

OLG Frankfurt zur Leasingübernahme:

Raus aus dem Lea­sing­ver­trag, raus aus der Haf­tung

Wer muss die rückständigen Leasingraten für einen Mercedes CLA zahlen? Diese Frage musste das OLG Frankfurt entscheiden, nachdem eine Frau ihren Leasingvertrag an ihre ehemalige Mitbewohnerin übertragen hatte und letztere nicht mehr zahlte.

Artikel lesen
Roter klassischer Sportwagen im Seitenprofil vor einer hellen Wand. 26.08.2026
Beweislast

OLG Frankfurt zu Scheingeschäft:

Ein Ferrari, eine Schei­dung und das Ende einer Freund­schaft

Ein Ferrari Daytona sollte angeblich nur pro forma auf einen früheren Freund übertragen worden sein. Doch wer sein Eigentum zurückhaben will, muss das Scheingeschäft beweisen. Daran scheiterte der Kläger vor dem OLG Frankfurt.

Artikel lesen
Ein PKW mit einem ausklappbaren Dachzelt fährt auf der Autobahn 17.08.2026
Schadensersatz

AG München zu abgerissenem Dachzelt:

Bloßes Rüt­teln ist keine rich­tige Sicher­heits­kon­trolle

Ein gemietetes Dachzelt löst sich mitten auf einer Autobahn. Die Mieterin argumentiert, ihr Mann habe vorher fest dran gerüttelt, da sei nichts locker gewesen. Das reicht nicht, so das AG München. Urteil: Rund 1.800 Euro Schadensersatz.

Artikel lesen
Von rechts grätscht ein Spieler (grün) in Richtung seines Gegenspielers (rot) 04.08.2026
Schadensersatz

LG Köln zur Haftung im Hobbyfußball:

Kein Scha­dens­er­satz nach Grät­sche des eigenen Mit­spie­lers

Fußballer haften für Fouls nur dann auf Schadensersatz, wenn sie die Spielregeln grob verletzen. Das LG Köln verneinte dies im Fall eines Hobbyfußballers, der Opfer einer Blutgrätsche seines Teamkollegen geworden war.

Artikel lesen
Doping-Kontrolleur (Symbolbild) 14.07.2026
Doping

EuGH zur Veröffentlichung von Sportler-Namen:

Doping-Pranger im Netz recht­lich unbe­denk­lich

An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Middendorf - Dr. Breulmann
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

Middendorf - Dr. Breulmann, Rhei­ne

Logo von BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Voll­ju­rist/in als Ab­tei­lungs­lei­tung Steue­rung Recht (m/w/d)

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Ber­lin

Logo von ARQIS
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/​w/​d) Re­gu­lato­ry

ARQIS, Ber­lin

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von ARQIS
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/​w/​d) Re­gu­lato­ry

ARQIS, Düs­sel­dorf

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München, Mün­chen

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Re­gu­lato­ry

ARQIS, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

14.09.2026

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
ChatGPT & Co. für Juristen

15.09.2026

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

Logo von IHK Akademie München und Oberbayern gGmbH
Zertifikatslehrgang zur Schiedsrichter/-in für Wirtschaftsstreitigkeiten

18.09.2026, Feldkirchen-Westerham

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH