Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 14:53 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/12Ga3724-arbeitsgericht-frankfurt-gdl-bahn-streik-arbeitskampf-weselsky-hessisches-lag
Fenster schließen
Artikel drucken
54079

Nach Billigung des Bahnstreiks der GDL durch das ArbG: LAG Hessen ver­han­delt über Beru­fung der Bahn

12.03.2024

Der verlassene Berliner Hauptbahnhof

Bahn, Flugzeug und Nahverkehr werden derzeit wieder vielfach bestreikt. Foto: picture alliance / SZ Photo | Olaf Schülke

Die Bahn wollte den Arbeitskampf der GDL gerichtlich untersagen lassen. Doch das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte einen entsprechenden Eilantrag ab. Am Dienstag wird nun das LAG Hessen über ein Rechtsmittel der Deutschen Bahn entscheiden.

Anzeige

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden. Die Bahn scheiterte mit einem Eilantrag vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt am Main, womit sie den Streik untersagen lassen wollte (Beschl. v. 11.03.2024, Az. 12 Ga 37/24).

Die GDL hatte am Sonntagabend zum nächsten Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen. Im Personenverkehr soll es demnach am Dienstagmorgen ab 02:00 Uhr für 24 Stunden losgehen, im Güterverkehr bereits ab Montagabend um 18:00 Uhr. Die Bahn störte sich zuvorderst an der "viel zu kurzen Vorlaufzeit von nur 22 Stunden". Diese sei für die Fahrgäste eine "blanke Zumutung". Mit solchen sogenannten Wellenstreiks will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. 

Die Bahn hatte im laufenden Konflikt schon einmal versucht, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, war damit jedoch in zwei Instanzen gescheitert. Nach erneut ergebnislosen Verhandlungen hatte der Konzern die Gewerkschaft Ende vergangener Woche zu weiteren Gesprächen aufgerufen. Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlegen müsse. Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns war am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden abgelaufen, da kündigte die GDL den neuerlichen Streik an.

Hiergegen zog die Deutsche Bahn, vertreten von Thomas Ubber (Allen & Overy), abermals vor das ArbG Frankfurt und blieb wieder ohne Erfolg. Die GDL wurde von mehreren Anwältinnen und Anwälten von Moog und Graf von Westfalen vertreten.

Bahn geht in Berufung

Auch wenn sich ein Bahnsprecher optimistisch zeigte und versprach, man würde nach Streikende am Mittwoch "sehr schnell zum Normalbetrieb übergehen und im Personenverkehr wieder das volle Programm für unsere Fahrgäste bieten", steht vorher noch das Berufungsverfahren beim Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) an. Am Dienstagmittag (12:00 Uhr) sollen die Verhandlungen vor dem LAG beginnen. "Es ist unsere Pflicht, im Sinne der Kundinnen und Kunden wirklich alles zu tun, um diesen oder auch mögliche spätere Streiks zu stoppen und hier eine Gerichtsentscheidung auch in der Berufungsinstanz herbeizuführen", sagte Bahnsprecher Achim Stauß.

Habeck hat für Bahn und GDL kein Verständnis mehr

Die Gewerkschaft kämpft um höhere Gehälter und weniger Arbeitszeit bei der Bahn. Knackpunkt des Konflikts ist weiterhin die Forderung, dass Schichtarbeiter künftig für das gleiche Geld nur 35 Stunden statt wie bisher 38 Stunden arbeiten müssen. In einer Moderation hatte die Bahn einen Kompromissvorschlag akzeptiert. Dieser sah vor, die Arbeitszeit bis 2028 in zwei Schritten auf 36 Stunden zu senken. Die GDL lehnte ab und ließ die Gespräche scheitern. Neue Streiks kündigt sie nun nicht mehr 48 Stunden vor Beginn an, sondern kurzfristiger. Auch Streiks über Ostern hat die GDL mit ihrem Vorsitzenden Claus Weselsky nicht ausgeschlossen.

Wirtschaftsminister Habeck kritisierte das Verhalten von Bahn und GDL in ihrem Tarifstreit: "Bei allem Respekt – dafür habe ich kein Verständnis mehr, sagte der Grünen-Politiker dem Tagesspiegel. Die Beteiligten müssten sich schnell einigen. "Es geht um Millionen von Pendlern, die zu ihrem Arbeitsplatz müssen und große Mengen von Gütern, die unsere Wirtschaft und damit auch das Land dringend braucht." Die Streiks dürften nicht dazu führen, dass der Tarifstreit über Wochen auf dem Rücken von Fahrgästen und Wirtschaft ausgetragen werde.

Von Seiten der Unionsfraktion im Bundestag wurde kürzlich eine mögliche Einschränkung des Streikrechts ins Spiel gebracht, insbeondere im Bereich der kritischen Infrastruktur.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Moog Part­ner­schafts­ge­sell­schaft
Fried­rich Graf von West­pha­len & Part­ner

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nach Billigung des Bahnstreiks der GDL durch das ArbG: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54079 (abgerufen am: 18.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Bahn
    • Deutsche Bahn
    • Gewerkschaften
    • Kollektivarbeitsrecht
    • Streik
    • Tarifverträge
  • Gerichte
    • Arbeitsgericht Frankfurt am Main
Bahnhofshalle mit Bäckerei 13.04.2026
Fahrtkosten

Bahnfahrt, Hotel, Verpflegungspauschale:

Wer zahlt eigent­lich die Dien­st­reise?

Dienstreisen sind für die einen die gern gesehene Abwechslung zum Arbeitsalltag, für andere der lästige Teil der Arbeit. So oder so fallen Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung an. Wer trägt in welchem Fall diese Kosten?

Artikel lesen
Das Bild zeigt Podcast-Inhalte zur Jura-Karriere, Themen wie Arbeitsrecht, Promotion und Bewerbungstipps von Dr. Anja Dachner. 30.03.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Die Beson­der­heiten des Arbeits­rechts

Eigentlich wollte Anja Dachner Musikerin werden, doch das Jurastudium gefiel ihr zu gut. Heute ist sie Partnerin bei Kliemt und spricht bei Irgendwas mit Recht über das Arbeitsrecht und die Vereinbarkeit von juristischer Karriere und Familie.

Artikel lesen
Der RE6 am 16. März 2026 auf dem stark befahrenen Streckenabschnitt zwischen Essen und Duisburg, hier bei Mülheim an der Ruhr 19.03.2026
Bahn

EuGH zur Schienenmaut im Nahverkehr:

Berech­nungs­re­geln für Tras­sen­p­reise sind uni­ons­rechts­widrig

Zur Nutzung des Schienennetzes der Deutschen Bahn müssen Verkehrsunternehmen Entgelte zahlen. Die Berechnung ist für den Nahverkehr genau geregelt. Diese starre Methode verstößt gegen EU-Recht, so der EuGH. Tickets könnten bald teurer werden.

Artikel lesen
Pierre Poujade bei einer Besprechung an einem Tisch mit seinen Mitstreitern 01.03.2026
Steuern

Als das Gespenst des Poujadismus auch in Deutschland spukte:

"Steu­er­st­reik" als legitimer Akt des Wider­stands

Weil der moderne Staat Steuern ohne das Versprechen konkreter Gegenleistungen erhebt, wirkt es etwas archaisch, wenn Steuerpflichtige die Zahlung aus sittlichen oder politischen Gründen verweigern. Damit zu drohen, kam aber recht oft vor.

Artikel lesen
Blick in das Plenum des Bundestags. 26.02.2026
Tarifverträge

Bun­destag ver­ab­schiedet Tarif­t­reu­e­ge­setz:

Öff­ent­liche Auf­träge nur an Unter­nehmen mit Tarif­bin­dung

Viele öffentliche Aufträge soll es künftig nur für Firmen mit guten Bedingungen für Beschäftigte geben. Die schwarz-rote Mehrheit im Parlament hat zugestimmt - einige aber nur zähneknirschend.

Artikel lesen
Das Bild zeigt Lieferfahrräder mit thermischen Taschen, die auf einer Straße geparkt sind, was digitalen Plattformen dient. 10.02.2026
Betriebsrat

BAG zu BR-Wahlen bei digitalen Plattformen:

Ein Betrieb ist da, wo die Per­so­nal­ab­tei­lung sitzt

Fahrer von Lieferando, Wolt, HelloFresh und Co. fahren durch alle größeren Städte. Wo das Unternehmen sitzt, weiß man in der Regel nicht. Wo also können die Beschäftigten einen Betriebsrat wählen? Die Frage hat das BAG entschieden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­le Be­steue­rung /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Leibniz Universität Hannover
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (Pro­mo­ti­ons­s­tel­le) auf dem Ge­biet des...

Leibniz Universität Hannover, Han­no­ver

Logo von Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte
Rechts­an­walt / Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) im Im­mo­bi­li­en­recht

Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte, Hei­del­berg

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons/Pri­va­te...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Kar­tell­recht

Hengeler Mueller, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH