Wegen Plagiatsvorwürfen hatte die Uni Bonn die Politologin Ulrike Guérot vor die Tür gesetzt. Die 61-Jährige wehrte sich dagegen vor Gericht – nun fiel die Entscheidung in zweiter Instanz.
Die umstrittene Politologin Ulrike Guérot hat in ihrem Kündigungsstreit mit der Universität Bonn eine erneute Niederlage vor Gericht erlitten. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln wies ihre Berufung gegen ein früheres Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Bonn zurück. Die Revision wurde nicht zugelassen. Zur Begründung nannte der Vorsitzende Richter Lothar Staschik das nicht ordnungsgemäße Verhalten der Klägerin im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrens an der Universität (Urt. v. 30.09.2025, Az. 10 SLa 289/24).
Die Universität Bonn hatte Guérot im Februar 2023 wegen Plagiatsvorwürfen gekündigt. Dagegen klagte Guérot ohne Erfolg beim ArbG Bonn. Ausschlaggebend für das Gericht war, dass sich Guérot im Rahmen des Bewerbungsverfahren als Hochschullehrerin in Bonn ein Buch eingereicht hatte, in welchem sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert habe, ohne dies richtig kenntlich zu machen. Guérot hatte sich darauf berufen, es handele sich um eine lediglich populärwissenschaftliche Schrift – das ArbG ordnete diese gleichwohl als wissenschaftliche Leistung ein, die dem Grundsatz der Redlichkeit genügen müsse. Die Kündigungsschutzklage blieb daher erfolglos (Az. 2 Ca 345/23).
In der Sache geht es um ein wissenschaftliches Fehlverhalten bzw. Verstöße gegen § 4 Abs. 4 Hochschulgesetz NRW (HG NRW) sowie gegen weitere seitens der Universität Bonn normierte Mindestanforderungen an das wissenschaftliche Arbeiten. Guérot war bereits im Bewerbungsverfahren verpflichtet, so das LAG, "wahrheitsgemäße Angaben zu den Tatsachen zu machen, die ihre Eignung für die ausgeschriebene Stelle als Professorin begründen". Dafür hätte sie nur solche Werke vorlegen dürfen, die den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entsprächen. Diese Pflichten habe sie durch die Vorlage "einer mit Plagiaten behafteten Veröffentlichung" verletzt.
Guérot schon länger im Verschwörungsmilieu aktiv
Das LAG kam in zweiter Instanz also ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Kündigung wirksam ist. "Die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens lassen die Vorlage eines mit Plagiaten behafteten Werkes nicht zu", sagte der Vorsitzende Richter Staschik. Insoweit wiege der Verstoß seitens Guérot schwer und insbesondere sei keine der Kündigung vorausgehende Abmahnung erforderlich gewesen, so das LAG.
Die mittlerweile 61-jährige Guérot, Autorin des Bestsellers "Wer schweigt, stimmt zu", hatte während der Corona-Pandemie mit harscher Kritik gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen auf sich aufmerksam gemacht. Umstritten ist sie unter anderem auch aufgrund ihrer Äußerungen zum Ukraine-Krieg. Seit Beginn des russischen Angriffs fordert sie sofortige Friedensverhandlungen – Kritiker werfen ihr insoweit vor, das Verhältnis von Angreifer und Angegriffenem umzukehren.
Laut dem Bonner General Anzeiger hat Guérot in dem Verfahren mehrfach einen Vergleichsvorschlag abgelehnt.
jb/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Auch LAG Köln bestätigt Kündigung der Uni Bonn: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58273 (abgerufen am: 23.01.2026 )
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