Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Canna­bis­verbot im Eng­li­schen Garten unwirksam

26.11.2025

Als Teil ihrer restriktiven Politik hatte die bayerische Staatsregierung das Kiffen im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten in München verboten. Das war rechtswidrig, entschied nun der örtliche Verwaltungsgerichtshof.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten in München für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt (Urt. v. 24.11.2025, Az. 10 N 25.826).

Geklagt hatten zwei Männer, die in der Parkanlage Cannabis konsumieren wollen – einer zu reinen Genusszwecken, der zweite aus gesundheitlichen Gründen.

Nach einer Eil-Entscheidung des BayVGH im Sommer war das Verbot im Nordteil des Englischen Gartens bereits aufgehoben worden, LTO berichtete ausführlich. Wird die Entscheidung des Gerichts vom Mittwoch rechtskräftig, ist der Konsum wieder in der kompletten Parkanlage sowie dem angrenzenden Hof- und Finanzgarten erlaubt. Bis dahin leibt es vorläufig bei der Anordnung in der Eilentscheidung.

Schon in der Verhandlung im Sommer hatte der Gerichtshof zwar bestätigt, dass die zuständige bayerische Schlösserverwaltung ein solches Verbot grundsätzlich erlassen dürfe. Um dieses aber rechtlich haltbar zu begründen, müsse "eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für andere" vorliegen. Die Richter bezweifelten schon damals, dass die Begründung des Freistaats ausreiche, um ein Verbot aller Arten des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten zu rechtfertigen. Details zum Urteil von Mittwoch sind noch nicht bekannt. Eine ausführliche Begründung will das Gericht in den kommenden Wochen schriftlich nachreichen.

Rückschlag für Bayerns Drogenpolitik

Die Entscheidung kann als herber Rückschlag für die restriktive Drogenpolitik der bayerischen Staatsregierung gesehen werden. Weil man die Cannabis-Teillegalisierung auf Bundesebene nicht verhindern konnte, wollte man es Kiffern im Freistaat besonders schwer machen. Über die am Finanzministerium angesiedelte Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, die für staatliche Parks wie den Englischen Garten zuständig ist, und deren Nutzungsverordnung wurde der Cannabiskonsum im Englischen Garten sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten untersagt.

Seit Mai 2024 gilt diese entsprechende Änderung der Parkanlagenverordnungen, in der es heißt, es sei untersagt, "Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen, einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten". Es gilt auch für den Hofgarten in Bayreuth.

Die bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge, zugleich rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion und zuständig für das Cannabisgesetz, begrüßte die Entscheidung ausdrücklich: "Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Erfolg vor Gericht gegen die bayerische Staatsregierung. Das Urteil bestätigt, dass es keinen Platz für einen bayerischen Sonderweg beim Umgang mit Cannabis gibt. Die bayerische Politik muss sich an das Bundesgesetz halten und eine verfassungskonforme, einheitliche Regelung sicherstellen. Das Verbot hat die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt und den neuen Umgang mit Cannabis hintertrieben."

Kläger: Bayerische Staatsregierung wollte Bundesregelung umgehen

"Die Alt-68er haben hier schon gekifft", sagte Emanuel Burghard, der einer der beiden Kläger ist, noch vor der Verhandlung. Er kann nicht nachvollziehen, warum auf einem mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal das Kiffen generell verboten sein soll – auch in Bereichen weit entfernt von Spielplätzen. Der Englische Garten gilt als eine der größten innerstädtischen Parkanlagen weltweit, er ist größer als der Central Park in New York und der Hyde Park in London.

Nach Angaben der bayerischen Schlösser-, Gärten- und Seenverwaltung wurden seit Einführung des entsprechenden Verbots innerhalb von anderthalb Jahren gerade einmal fünf Verstöße dagegen offiziell registriert, die meisten davon im an den Englischen Garten angrenzenden Hofgarten. Die Schlösserverwaltung hatte vor Gericht mit dem Gesundheits- und Jugendschutz argumentiert und befürchtete Geruchsbelästigung durch Rauchschwaden von Joints.

Das Gericht folgte nun aber der Argumentation der Klägerseite, wonach die Staatsregierung über die ihr unterstellte Verwaltung versuche, "die Bundesregelung so weit wie möglich auszuhebeln". Der Anwalt der Kläger sprach in der Verhandlung von einer "drogenpolitischen Maßnahme im Gewande einer Nichtraucherschutz-Richtlinie".

Der BayVGH hat die Revision nicht zugelassen, dagegen kann der Freistaat Bayern noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58722 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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