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Deutsche Umwelthilfe erfolgreich vorm BVerwG: Bun­des­re­gie­rung muss Akti­on­s­pro­gramm Nitrat ers­tellen

08.10.2025

Gülleausbringung

Nicht mehr als 50 Milligram Nitrat pro Liter Grundwasser: Wie man das erreichen kann, muss nun das Aktionsprogramm klären, das die Bundesregierung starten muss. Foto: picture alliance / SZ Photo | Wolfgang Filser

Wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser gibt es seit Jahren Streit um Schutzmaßnahmen: Muss die Bundesregierung sich einmal grundsätzlich mit dem Thema befassen? Ja, hat jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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Die Bundesregierung muss laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) handeln, um die Nitratbelastung des Grundwassers zu senken. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) muss demnach ein Nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erstellen (Urt. v. 08.10.2025, Az. 10 C 1.25).

Das BVerwG gab damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht, die für die Erarbeitung dieses Aktionsprogramms geklagt hatte. Die DUH bezeichnete das Urteil als "Riesenerfolg". Verbände der Wasserwirtschaft fordern konkrete Maßnahmen und strengere Düngerregeln.

Düngegesetz verlangt Aktionsprogramm

§ 3a Abs. 1 Düngegesetz verpflichte den Bund schon seit 2017, ein solches Aktionsprogramm zu entwerfen, urteilte der 10. Senat. In einem zweiten Schritt müsse dieses dann in anstehende Änderungen der Düngeverordnung einbezogen werden.

Diese gesetzlich vorgeschriebene Dualität – erst Aktionsprogramm, dann Düngeverordnung – habe das BMLEH bislang nicht umgesetzt. "Es besteht zwar die Düngeverordnung", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Rublack. "Ein der Düngeverordnung vorgelagertes Aktionsprogramm ist dagegen noch niemals erstellt worden."

Vor allem Nitrat-Zugang aus der Landwirtschaft reduzieren

Der 10. Senat gibt dem Ministerium auf, bei der Erstellung des Programms die im Urteil dargelegte Rechtsauffassung zu beachten: Das zu erstellende Aktionsprogramm müsse "insbesondere geeignet sein, den Nitrat-Eintrag aus der Landwirtschaft derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthält", sagte Rublack.

Dieser Grenzwert aus der EU-Nitratrichtlinie wird in Deutschland vielfach überschritten. Laut Umweltbundesamt lagen im Zeitraum 2020 bis 2022 rund 26 Prozent der Messestellen im Einzugsgebiet mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung über der 50-Milligramm-Grenze.

DUH: "Historischer Erfolg für sauberes Wasser"

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, bezeichnete das Urteil als historischen Erfolg für sauberes Wasser. Er erwarte, dass die DUH an der Erstellung des Nationalen Aktionsprogramms beteiligt werde.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert nun strengere Düngeregeln für die Landwirtschaft. "Dazu gehört auch eine konsequente Bilanzierung von Nährstoffeinträgen und -austrägen in den Betrieben im Sinne einer transparenten Stoffstrombilanz", teilte Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, Martin Weyand, mit.

Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) könnte ein Aktionsprogramm klären, mit welchen Maßnahmen sich die Grenzwerte der EU-Nitratrichtlinie einhalten ließen. "Seit über 20 Jahren wird die Nitratrichtlinie unzureichend umgesetzt – eine traurige Neverending-Story: Es ist an der Zeit, endlich konsequent zu handeln", so VKU-Vizepräsident Karsten Specht.

Die aktuelle Entscheidung ist bereits die zweite des BVerwG zur Nitratbelastung der Gewässer in diesem Jahr. Im März hatte derselbe Senat entschieden, dass die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bessere Maßnahmen gegen die Nitratbelastung an der Ems ergreifen müssen (Urt. v. 06.03.2025, Az. 10 C 1.24). Das bisherige Schutzprogramm reiche nicht aus. Auch dieses Verfahren war von der DUH in Gang gesetzt worden.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Deutsche Umwelthilfe erfolgreich vorm BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58337 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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