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Bahn scheitert erneut vor Gericht: Das Instru­ment des Wel­len­st­reiks ist zulässig

12.03.2024

Leerer Bahnsteig in Oldenburg

Wie hier in Oldenburg ruht bundesweit an vielen Stellen der Bahnverkehr - mit massiven Auswirkungen für die Deutsche Bahn und ihre Kunden. Foto: picture alliance / Hauke-Christian Dittrich | Hauke-Christian Dittrich

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.

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Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant bis Mittwochmorgen weitergehen. Die Deutsche Bahn scheiterte am Dienstag in Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) (Beschl. v. 12.03.2024, Az. 10 GLa 229/24). Bereits am Montagabend hatte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Ausstand abgelehnt. Damit dauern die Behinderungen für Millionen Fahrgäste an.

Das Instrument des Wellenstreiks der GDL als Nadelstichtaktik sei zulässig, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher. Eine grundsätzliche Entscheidung über eine angemessene Vorlaufzeit für Streikankündigungen könne das Gericht an dieser Stelle nicht treffen. Horcher regte den Gang in eine formale Schlichtung an und appellierte an die Kompromissfähigkeit beider Parteien. Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom Dienstag sind nicht mehr möglich.

Der Konzern versuchte im Konflikt schon einmal, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen ebenfalls keinen Erfolg.

Der 24-stündige Streik der GDL im Personenverkehr lief am Dienstag um 02:00 Uhr an und führt zu erheblichen Einschränkungen im Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr. Der Ausstand im Güterbetrieb hatte bereits am Montag um 18:00 Uhr begonnen. Es ist der sechste Arbeitskampf im seit Monaten schwelenden Tarifkonflikt. Knackpunkt ist die Forderung der Gewerkschaft nach einer 35 Stunden-Woche für Schichtarbeiter ohne finanzielle Einbußen.

Bahn kritisiert kurze Vorlaufzeit

Die Bahn hat abermals einen Notfahrplan auf die Beine gestellt, der im Fernverkehr ein Grundangebot von rund 20 Prozent sicherstellt. Im Regionalverkehr ist das Angebot je nach Region unterschiedlich. Fahrgäste werden gebeten, sich bei der Bahn über ihre Verbindungen zu informieren.

Die GDL hatte den Streik am Sonntagabend angekündigt und damit deutlich kurzfristiger als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen "Wellenstreiks" will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Die Bahn sprach von einer Zumutung für Millionen von Reisende und die Wirtschaft. Sie kritisierte die "viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden" vor dem Streik im Güterverkehr scharf. Wegen des Ausstands stünden nun Lieferungen für die Industrie still. Die 22- bzw. 30-stündige Vorlaufzeit hielt der Senat "noch für angemessen".

Nach erneut gescheiterten Verhandlungen hatte die Bahn die Gewerkschaft Ende vergangener Woche zu weiteren Gesprächen
aufgerufen. Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlegen müsse. Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns war am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden abgelaufen, da kündigte die GDL den neuerlichen Streik an. 

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Bahn scheitert erneut vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54085 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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