Druckversion
Freitag, 12.12.2025, 14:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/10GLa22924-lag-hessen-gdl-bahn-streik-arbeitskampf-wellenstreik
Fenster schließen
Artikel drucken
54085

Bahn scheitert erneut vor Gericht: Das Instru­ment des Wel­len­st­reiks ist zulässig

12.03.2024

Leerer Bahnsteig in Oldenburg

Wie hier in Oldenburg ruht bundesweit an vielen Stellen der Bahnverkehr - mit massiven Auswirkungen für die Deutsche Bahn und ihre Kunden. Foto: picture alliance / Hauke-Christian Dittrich | Hauke-Christian Dittrich

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.

Anzeige

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant bis Mittwochmorgen weitergehen. Die Deutsche Bahn scheiterte am Dienstag in Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) (Beschl. v. 12.03.2024, Az. 10 GLa 229/24). Bereits am Montagabend hatte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Ausstand abgelehnt. Damit dauern die Behinderungen für Millionen Fahrgäste an.

Das Instrument des Wellenstreiks der GDL als Nadelstichtaktik sei zulässig, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher. Eine grundsätzliche Entscheidung über eine angemessene Vorlaufzeit für Streikankündigungen könne das Gericht an dieser Stelle nicht treffen. Horcher regte den Gang in eine formale Schlichtung an und appellierte an die Kompromissfähigkeit beider Parteien. Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom Dienstag sind nicht mehr möglich.

Der Konzern versuchte im Konflikt schon einmal, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen ebenfalls keinen Erfolg.

Der 24-stündige Streik der GDL im Personenverkehr lief am Dienstag um 02:00 Uhr an und führt zu erheblichen Einschränkungen im Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr. Der Ausstand im Güterbetrieb hatte bereits am Montag um 18:00 Uhr begonnen. Es ist der sechste Arbeitskampf im seit Monaten schwelenden Tarifkonflikt. Knackpunkt ist die Forderung der Gewerkschaft nach einer 35 Stunden-Woche für Schichtarbeiter ohne finanzielle Einbußen.

Bahn kritisiert kurze Vorlaufzeit

Die Bahn hat abermals einen Notfahrplan auf die Beine gestellt, der im Fernverkehr ein Grundangebot von rund 20 Prozent sicherstellt. Im Regionalverkehr ist das Angebot je nach Region unterschiedlich. Fahrgäste werden gebeten, sich bei der Bahn über ihre Verbindungen zu informieren.

Die GDL hatte den Streik am Sonntagabend angekündigt und damit deutlich kurzfristiger als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen "Wellenstreiks" will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Die Bahn sprach von einer Zumutung für Millionen von Reisende und die Wirtschaft. Sie kritisierte die "viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden" vor dem Streik im Güterverkehr scharf. Wegen des Ausstands stünden nun Lieferungen für die Industrie still. Die 22- bzw. 30-stündige Vorlaufzeit hielt der Senat "noch für angemessen".

Nach erneut gescheiterten Verhandlungen hatte die Bahn die Gewerkschaft Ende vergangener Woche zu weiteren Gesprächen
aufgerufen. Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlegen müsse. Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns war am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden abgelaufen, da kündigte die GDL den neuerlichen Streik an. 

dpa/jb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bahn scheitert erneut vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54085 (abgerufen am: 12.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Bahn
    • Deutsche Bahn
    • Gewerkschaften
    • Kollektivarbeitsrecht
    • Streik
  • Gerichte
    • Hessisches Landesarbeitsgericht
Plakat zum Schulstreik 04.12.2025
Schulen

Proteste gegen den Wehrdienst:

Dürfen Schüler streiken?

Am Freitag stimmt der Bundestag über die Neuregelung des Wehrdienstes ab. Für denselben Tage haben junge Menschen zu einem bundesweiten Aktionstag und Demonstrationen aufgerufen. Doch Schulstreik kollidiert mit dem Bildungsauftrag.

Artikel lesen
Zwei Arbeiter in einem Warenlager 26.11.2025
Diskriminierung

BAG zu tariflichem Mehrarbeitszuschlag:

Auch Teil­zeit­kräfte bekommen Geld für ihre Mehr­ar­beit

Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit – und zwar, ohne dass die Tarifparteien erst ihre diskriminierenden Regelungen nachbessern müssen. Das BAG stellt sich damit nicht gegen das BVerfG.

Artikel lesen
Fahnen von Verdi vor einem Bürogebäude 13.11.2025
Kirche

Arbeitsgericht Erfurt zum Sonderrecht "Dritter Weg":

Kirche darf Streik im Kli­nikum Weimar unter­sagen

Wieder einmal kämpfen Kirche und Diakonie um ihre Sonderrechte. In Thüringen waren sie erfolgreich: Die Gewerkschaft Verdi dürfe in einer Weimarer Klinik keinen Arbeitskampf organisieren, entschied das ArbG Erfurt. 

Artikel lesen
Vorstellung der Pläne der NRW-Justiz für die Arbeitsgerichtsbarkeit 12.11.2025
Gerichte

Limbach stellt Reformpläne vor:

So sollen die NRW-Arbeits­ge­richte zusam­men­ge­legt werden

Justizminister Limbach hat die Pläne für die Arbeitsgerichte in NRW vorgestellt. Er will größere Einheiten an 17 statt bisher 33 Standorten der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte. Das LAG in Köln soll wegfallen.

Artikel lesen
Ein Kellner trägt an den Alsterarkaden ein Tablett mit benutzten Gläsern und leeren Flaschen. 11.11.2025
Mindestlohn

EuGH erklärt EU-Richtlinie für teilweise unwirksam:

Keine Vor­gaben zum Min­dest­lohn aus Europa

Mit ihrer Mindestlohn-Richtlinie hat die EU teilweise ihre Kompetenzen überschritten, entschied der EuGH. Die Argumente der Beteiligten, den Mittelweg des EuGH und was das für den deutschen Mindestlohn bedeutet, erläutert Michael Fuhlrott.

Artikel lesen
Das Gebäude der Commerzbank in Frankfurt 29.10.2025
Rente

BAG zu wirtschaftlicher Prognose zum Stichtag:

Keine Kauf­kraf­t­an­pas­sung für Betriebsrentner der Com­merz­bank

Trotz Milliardengewinnen musste die Commerzbank die Betriebsrenten nicht an den Kaufkraftverlust anpassen. Das BAG wies die Klagen mehrerer Betriebsrentner zurück. Zum Stichtag habe die Bank die positive Entwicklung nicht vorhersehen können. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Otto Dotting
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) für Ar­beits­recht

Otto Dotting , Kas­sel

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Dres­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung und Angriffspunkte zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

12.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Familienrecht

12.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Erbrecht im Selbststudium/ online

12.12.2025

Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH