Druckversion
Samstag, 17.10.2026, 03:23 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/10GLa22924-lag-hessen-gdl-bahn-streik-arbeitskampf-wellenstreik
Fenster schließen
Artikel drucken
54085

Bahn scheitert erneut vor Gericht: Das Instru­ment des Wel­len­st­reiks ist zulässig

12.03.2024

Leerer Bahnsteig in Oldenburg

Wie hier in Oldenburg ruht bundesweit an vielen Stellen der Bahnverkehr - mit massiven Auswirkungen für die Deutsche Bahn und ihre Kunden. Foto: picture alliance / Hauke-Christian Dittrich | Hauke-Christian Dittrich

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.

Anzeige

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant bis Mittwochmorgen weitergehen. Die Deutsche Bahn scheiterte am Dienstag in Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) (Beschl. v. 12.03.2024, Az. 10 GLa 229/24). Bereits am Montagabend hatte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Ausstand abgelehnt. Damit dauern die Behinderungen für Millionen Fahrgäste an.

Das Instrument des Wellenstreiks der GDL als Nadelstichtaktik sei zulässig, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher. Eine grundsätzliche Entscheidung über eine angemessene Vorlaufzeit für Streikankündigungen könne das Gericht an dieser Stelle nicht treffen. Horcher regte den Gang in eine formale Schlichtung an und appellierte an die Kompromissfähigkeit beider Parteien. Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom Dienstag sind nicht mehr möglich.

Der Konzern versuchte im Konflikt schon einmal, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen ebenfalls keinen Erfolg.

Der 24-stündige Streik der GDL im Personenverkehr lief am Dienstag um 02:00 Uhr an und führt zu erheblichen Einschränkungen im Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr. Der Ausstand im Güterbetrieb hatte bereits am Montag um 18:00 Uhr begonnen. Es ist der sechste Arbeitskampf im seit Monaten schwelenden Tarifkonflikt. Knackpunkt ist die Forderung der Gewerkschaft nach einer 35 Stunden-Woche für Schichtarbeiter ohne finanzielle Einbußen.

Bahn kritisiert kurze Vorlaufzeit

Die Bahn hat abermals einen Notfahrplan auf die Beine gestellt, der im Fernverkehr ein Grundangebot von rund 20 Prozent sicherstellt. Im Regionalverkehr ist das Angebot je nach Region unterschiedlich. Fahrgäste werden gebeten, sich bei der Bahn über ihre Verbindungen zu informieren.

Die GDL hatte den Streik am Sonntagabend angekündigt und damit deutlich kurzfristiger als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen "Wellenstreiks" will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Die Bahn sprach von einer Zumutung für Millionen von Reisende und die Wirtschaft. Sie kritisierte die "viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden" vor dem Streik im Güterverkehr scharf. Wegen des Ausstands stünden nun Lieferungen für die Industrie still. Die 22- bzw. 30-stündige Vorlaufzeit hielt der Senat "noch für angemessen".

Nach erneut gescheiterten Verhandlungen hatte die Bahn die Gewerkschaft Ende vergangener Woche zu weiteren Gesprächen
aufgerufen. Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlegen müsse. Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns war am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden abgelaufen, da kündigte die GDL den neuerlichen Streik an. 

dpa/jb/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bahn scheitert erneut vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54085 (abgerufen am: 18.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Bahn
    • Deutsche Bahn
    • Gewerkschaften
    • Kollektivarbeitsrecht
    • Streik
  • Gerichte
    • Hessisches Landesarbeitsgericht
Verspätungsanzeige der Deutschen Bahn 12.10.2026
Reise

AG München zu Reisemangel bei "Rail & Fly":

Mit ver­spä­teten Zügen muss man rechnen

Den Hinweis, mindestens zwei Stunden vor Abflug am Abfertigungsschalter zu sein, sollten Reisende wörtlich nehmen. Ein Ehepaar, das wegen einer Zugverspätung seinen Flug verpasste, bleibt auf den Kosten des Ersatzfluges sitzen, so das AG München.

Artikel lesen
Das Arbeitsgericht in Neumünster 05.10.2026
Gerichte

Strukturreform in Schleswig-Holstein:

Erstes Arbeits­ge­richt sch­ließt noch 2026

In Schleswig-Holstein macht das erste Arbeitsgericht zum Jahresende dicht. Der Grund: Das Flächenland hatte eine Strukturreform beschlossen. Betroffen ist als Erstes das Gericht in Neumünster, im nächsten Jahr folgt Elmshorn.

Artikel lesen
Das Gebäude des Amts- und Landgerichts in Düsseldorf 30.07.2026
Beleidigung

Wegen Beleidigung von Einsatzkräften:

1.000 Euro Geld­strafe für betrun­kene Anwältin

Sie war stark angetrunken, hatte sich in einer U-Bahn-Station erbrochen und soll dann ausfallend geworden sein: Eine Düsseldorfer Anwältin muss wegen Beleidigungen gegen Sanitäter und Polizisten eine Geldstrafe von 1.000 Euro zahlen.

Artikel lesen
Der Landtag in NRW 15.07.2026
Reform

Anhörung im NRW-Landtag:

Sach­ver­stän­dige sehen Nach­bes­se­rungs­be­darf bei Arbeits­ge­richts­re­form

Die geplante Reform der Arbeitsgerichte in NRW stößt in der Expertenanhörung auf Kritik. Streitpunkte sind die Gerichtstage und weite Wege. Auch gibt es Sorge, dass Mitarbeitende die Justiz verlassen, wenn Gerichte zusammengelegt werden.

Artikel lesen
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt 28.06.2026
AGG

20 Jahre AGG:

Ein Rüttler für das Arbeits­recht

In den 20 Jahren des AGG haben alle Senate des BAG das Gesetz mit ihrer Rechtsprechung geprägt. Über die Jahre schoben sie auch dem Missbrauch etwa durch Scheinbewerbungen Riegel vor, schreiben Rüdiger Linck und Christian Hoppe.

Artikel lesen
Ein Schlüsselmacher mit einer Kundin 25.06.2026
Kündigung

BAG zu Fehler bei Massenentlassungsanzeige:

Unwe­sent­li­ches führt nicht zu unwirk­samen Kün­di­gungen

Kündigungen können trotz Fehlern bei den Angaben in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein, so das BAG. Ein Insolvenzverwalter hatte statt der angekündigten 34 am Ende 31 oder 32 Leute entlassen. Das war unschädlich.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Er­furt

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Köln

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Kas­sel

Logo von Loschelder Rechtsanwälte
Rechts­an­wäl­tin oder ei­nen Rechts­an­walt (m/w/d)

Loschelder Rechtsanwälte, Köln

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Han­no­ver

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Ver­trags­recht und Risk Ma­na­ge­ment (w/m/d)

PwC Legal AG, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Besondere Beschäftigungsverhältnisse und besondere Vergütungsbestandteile

20.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Scheinselbstständigkeit: Update sozialversicherungsrechtliches Beitragsrecht

26.10.2026

Rückabwicklung Scheinselbständigkeit im rechtswegübergreifenden Mandat

27.10.2026

Übergang vom Erwerbsleben

27.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH