Vor dem LG Köln ging es um 118 Tatvorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen katholischen Priester. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.
Das Landgericht (LG) Köln hat am Freitag einen katholischen Priester zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt (Urt. v. 25.02.2022, Az. 102 KLs 17/20). Der 70 Jahre alte Mann muss außerdem drei Nebenklägerinnen Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 50.000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung maximal acht Jahre.
Die Anklage gegen den Priester umfasste 118 Tatvorwürfe. Demnach missbrauchte der Priester über viele Jahre hinweg Kinder und Jugendliche. Das jüngste Opfer soll erst neun Jahre alt gewesen sein. Der Priester zwang Kinder zum Geschlechts- und Oralverkehr sowie zu weiteren sexuellen Handlungen, befand das Gericht. Während des Prozesses hatten sich weitere Opfer gemeldet, woraufhin die Anklage erweitert worden war und der Priester in Haft kam.
Amtsträger des Erzbistums Köln haben in dem Prozess jede Mitverantwortung bestritten. "Wir haben konsequent gehandelt", beteuerte etwa der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, früher Personalchef in Köln, in seiner Zeugenvernehmung. Dem ebenfalls als Zeuge geladenen ehemaligen Kirchenrichter Günter Assenmacher wurde vorgehalten, warum dieser keine eigene Recherche unternommen habe, um dem Fall auf den Grund zu gehen. Man könne einen Missbrauchsfall schwerlich durch Herumblättern in der Personalakte aufdecken, so das Gericht. Assenmacher antwortete, weitergehende Untersuchungen seien nicht seine Aufgabe gewesen.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Missbrauchsprozess beim LG Köln: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47651 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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