OVG Rheinland-Pfalz: AfD-Kan­didat Paul bleibt von OB-Wahl in Lud­wigs­hafen aus­ge­sch­lossen

25.08.2025

AfD-Kandidat Joachim Paul darf nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilnehmen. Nun bestätigte auch das OVG seinen Ausschluss wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Deren Überprüfung kann erst nach der Wahl stattfinden.

Der AfD-Politiker Joachim Paul wird endgültig nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz wies am Montag seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt an der Weinstraße zurück (Beschl. v. 25.08.2025, Az. 10 B 11032/25.OVG). Damit bestätigte das OVG, dass Pauls Name nicht auf dem Wahlzettel stehen wird.

Paul war vom Wahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen worden. Begründet wurde dies mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Als kommunaler Wahlbeamter sei der Oberbürgermeister nach § 53 Abs. 3 S. 1 Gemeindeordnung (GemO RLP) in besonderer Weise an die freiheitliche demokratische Grundordnung gebunden. Nach Ansicht der Behörden spreche insbesondere Pauls Befürwortung von Konzepten der sogenannten Remigration dafür, dass er diese Grundordnung nicht uneingeschränkt anerkenne.

Das VG Neustadt hatte diese Einschätzung Mitte August geteilt und Pauls Eilantrag auf Zulassung zur Wahl abgewiesen. Seine dagegen eingelegte Beschwerde blieb nun erfolglos.

Keine Vorabkontrolle, nur Wahlprüfung

Das OVG betonte, dass Streitigkeiten im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens überprüft werden könnten. Ein sofortiges Eingreifen der Gerichte sei nur bei "offensichtlichen Fehlern" möglich – und ein solcher liege hier nicht vor. Zudem verwies das Gericht auf die gefestigte Rechtsprechung, nach der hohe Anforderungen an die Verfassungstreue von Bewerbern für Bürgermeisterämter gelten. Ob Pauls Äußerungen und Positionen tatsächlich ausreichen, um ihn dauerhaft von einer Kandidatur auszuschließen, könne deshalb nur in einem späteren Wahlprüfungsverfahren geklärt werden. Bis dahin gilt: Die OB-Wahl in Ludwigshafen findet ohne den AfD-Politiker statt.

Für eine mögliche Überprüfung nach der Wahl geben Experten unterschiedliche Einschätzungen zur Ausgangslage ab: Verwaltungsrechtler Robert Hotstegs hatte gegenüber LTO bereits klargestellt, dass es aus seiner Sicht gar nicht mehr auf eine persönliche Beweisführung gegen den Kandidaten ankomme. Schon die Parteizugehörigkeit begründe erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue: Wer für eine als "gesichert rechtsextremistisch" eingestufte Partei kandidiere, bekenne sich zugleich auch zu deren Zielen – und damit präge die Bewertung des Verfassungsschutzes die Entscheidung der Verwaltungsgerichte vor.

Kommunalrechtler Dr. Dominik Lück hingegen hält die Parteizugehörigkeit zwar für ein gewichtiges Indiz, jedoch nicht für ausreichend. "Es müssen weitere Anhaltspunkte hinzutreten. "Diese gab es im Fall Paul", betont er. So sei der Kandidat namentlich im Verfassungsschutzbericht aufgeführt, was über die bloße Mitgliedschaft hinausgehe. Ob die Gewähr besteht, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, sei deshalb stets eine Prognoseentscheidung, die nur auf Grundlage mehrerer – für und gegen den Kandidaten sprechender – Indizien getroffen werden könne und letztlich einzelfallabhängig bleibe.

Anfeindungen gegen Mitglieder des Wahlausschusses

Die Stadt Ludwigshafen teilte nach Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung mit, die Vorbereitungen für die Wahl fortzusetzen, unter anderem mit dem Druck der Stimmzettel. Die zweitgrößte Stadt von Rheinland-Pfalz forderte Paul auf, seine Wahlplakate binnen zwei Wochen aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Innenminister Michael Ebling (SPD) begrüßte, dass das Gericht mit einer schnellen Entscheidung für die OB-Wahl Klarheit geschaffen habe.

Wahlberechtigt sind am 21. September in Ludwigshafen 122.000 Menschen. Sollte kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, kommt es im Oktober zur Stichwahl. Gesucht wird eine Nachfolge für die parteilose Amtsinhaberin Jutta Steinruck. Die vor einiger Zeit aus der SPD ausgetretene Politikerin tritt nicht mehr an.

Pauls Ausschluss hatte in sozialen Medien eine Reihe von Anfeindungen gegen Mitglieder des Wahlausschusses ausgelöst. Mittlerweile ermittelt die Polizei.

xp/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Anm. d. Red.: Beitrag in der Version vom 26.08.2025, 09.47 Uhr, entfernt wurde die unzutreffende Angabe, Paul sei Mitglied im AfD-Bundesvorstand.

Zitiervorschlag

OVG Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57985 (abgerufen am: 21.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen