Druckversion
Freitag, 16.10.2026, 07:47 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/1-bvr-975-25-bverfg-beschlagnahme-smartphone-polizei-einsatz-rechtmaessigkeit
Fenster schließen
Artikel drucken
58088

"Für die persönliche Lebensführung unverzichtbar": BVerfG äußert Zweifel an mona­te­langer Handy-Beschlag­nahme

05.09.2025

Frau hält Smartphone in den Händen (Symbolbild)

Telefon, Kamera, Geldbeutel: Das Smartphone deckt mittlerweile viele Funktionen ab. Foto: Wesley JvR/peopleimages.com/Adobe.stock.com

Als die Polizei bei einer Verkehrskontrolle ihre Bodycams aktiviert, zeichnet auch die Autofahrerin das Geschehen mit ihrem Handy auf. Prompt folgt die Beschlagnahme. Ob das rechtens war, wagt das Bundesverfassungsgericht zu bezweifeln.

Anzeige

Im März geriet eine Frau wegen ihres auffälligen Fahrverhaltens in eine Verkehrskontrolle durch mehrere Polizeibeamten. Im Verlauf der Kontrolle aktivierte einer der Polizeibeamten seine Bodycam. Dadurch sah sich die Frau veranlasst, das Geschehen ebenfalls aufzuzeichnen und hielt ihr Smartphone auf die Beamten. 

Die Reaktion der Polizisten: Das Handy wurde auf telefonische Anordnung der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts einer Strafbarkeit der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) beschlagnahmt. 

Wann und wie lange die Beschlagnahme eines Smartphones durch die Polizei rechtmäßig ist, muss immer genau geprüft werden. An der Rechtmäßigkeit hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun erhebliche Bedenken – eine Entscheidung in der Sache traf es aber nicht (Beschl. v. 09.07.2025, Az. 1 BvR 975/25).

BVerfG äußert sich trotz Unzulässigkeit der Beschwerde

Die Frau ging gegen die Beschlagnahme gerichtlich vor, blieb jedoch sowohl vor dem Amtsgericht Rosenheim als auch vor dem Landgericht (LG) Traunstein ohne Erfolg. Nach der Auffassung des LG Traunstein sei jedenfalls das von der Frau aufgezeichnete Video als Beweismittel für das weitere Ermittlungsverfahren von Bedeutung.

Auch mit ihrer Verfassungsbeschwerde, mit der sie unter anderem die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Grundrechts auf Eigentum aus Art. 14 Grundgesetz (GG) und auf rechtliches Gehör geltend machte, drang sie nicht durch. Weil sie keine Gehörsrüge erhoben und so den Rechtsweg nicht vollständig erschöpft hatte, wurde die Beschwerde als unzulässig abgewiesen. In der Sache mussten die Karlsruher Richter somit nicht über die Beschlagnahme entscheiden. 

Nichtsdestotrotz nahmen sie die Entscheidung zum Anlass, ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme kundzutun. Insbesondere sei die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme fraglich.

Ist das Filmen von Polizeieinsätzen überhaupt strafbar?

So unterliege bereits die Annahme der Fachgerichte, dass in der vorliegenden Konstellation ein Anfangsverdacht einer Straftat nach § 201 Abs. 1 StGB vorliege, zumindest gewissen Zweifeln. In der Literatur und Rechtsprechung gebe es gewichtige Argumente gegen die Strafbarkeit von Aufzeichnungen polizeilicher Maßnahmen. "Polizeiliche Maßnahmen dürfen aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht dazu führen, dass Betroffene aus Furcht zulässige Aufnahmen und mit diesen nicht selten einhergehende Kritik an staatlichem Handeln unterlassen", heißt es in dem Beschluss.

Daneben betont das BVerfG das geringe staatliche Interesse an der zu diesem Zeitpunkt bereits seit über drei Monaten andauernden Beschlagnahme des Smartphones. Schon abstrakt weise § 201 Abs. 1 StGB eine nicht besonders hohe Strafdrohung auf. Es lägen auch genügend andere Beweismittel zum Tatnachweis vor – etwa die Polizeibeamten als Zeugen, die Bodycamaufzeichnungen und ein schriftliches Geständnis der Frau. Insofern sei die Beweisbedeutung des Smartphones und auch des auf dem Smartphone gespeicherten Videos selbst nicht besonders hoch.

Demgegenüber stünden durchaus gewichtige private Interessen der Frau aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Art. 14 Abs. 1 GG. "Smartphones haben heute einerseits eine besondere Bedeutung für das alltägliche Leben ihrer Nutzenden, andererseits ergibt sich aus ihrer Auswertung ein erhebliches Risiko für die Persönlichkeitsrechte der Nutzenden", so das BVerfG. 

Zumindest in der vorliegenden Konstellation bestünden in der Zusammenschau verfassungsrechtliche Zweifel an der Beschlagnahme des Smartphones, resümierten die Karlsruher Richter.

lmb/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

"Für die persönliche Lebensführung unverzichtbar": . In: Legal Tribune Online, 05.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58088 (abgerufen am: 16.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Beweise
    • Grundrechte
    • Polizei
    • Smartphones
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Christina Block steht im Gerichtssaal. Im Hintergrund sind die Richter:innen zu sehen 07.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 81:

Ein Tag, den es nicht gebraucht hätte

Nach über 80 Verhandlungstagen hätte man sich den 81. wohl sparen können: Kaum eine halbe Stunde geht er, Beweisprogramm gibt es keins. Für Unruhe sorgen Entwicklungen bei den IT-Asservaten – und die Verhaftung von Ex-BND-Chef Hanning.

Artikel lesen
Antrag auf Kriegsdienstverweigerung auf einem Untergrund mit Flecktarnmuster. 06.10.2026
Wehrpflicht

Über 12.000 Anträge:

Zahl der Kriegs­di­enst­ver­wei­gerungen steigt rasant an

Mehr als 12.000 Menschen haben von Januar bis Ende August 2026 den Kriegsdienst verweigert – und damit dreimal so viele wie im gesamten Vorjahr. Das Bundesamt warnt zugleich: Viele Anträge seien fehlerhaft und würden zurückgesendet.

Artikel lesen
Polizisten gehen gegen Demonstranten vor, die auf einer Straße sitzen 02.10.2026
Versammlungen

VG Berlin zur Versammlungsfreiheit:

Auf­ent­halts­verbot "auf Vorrat" ist unzu­lässig

Ein sechsmonatiges Aufenthaltsverbot sei ein Platzverweis "auf Vorrat", fand das VG Berlin und gab einer Aktivistin recht, die nach Klebeaktionen ein Aufenthaltsverbot kassiert hatte: Das verstoße gegen die Polizeifestigkeit der Versammlung.

Artikel lesen
Angehörige und Unterstützer eines getöteten Zugbegleiters gehen vor einem Gerichtsgebäude an einem Polizeifahrzeug vorbei. 30.09.2026
Gesetzgebung

Kabinett beschließt Strafrechtsverschärfung:

Här­tere Strafen für Angriffe auf Polizei, Ärzte und Zug­be­g­leiter

Wer Polizisten, Rettungskräfte, Ärzte oder Zugbegleiter angreift, soll härter bestraft werden. Das Kabinett hat ein Strafrechtspaket beschlossen, das auch den besseren Schutz von Amts- und Mandatsträgern auf kommunaler Ebene bewirken soll.

Artikel lesen
Flyer zur Kampagne Besser ohne Messer 29.09.2026
Polizei

OVG korrigiert VG Düsseldorf, lässt aber Revision zu:

Mit­führ­verbot für Messer und gefähr­liche Gegen­stände recht­mäßig

Lässt sich ein individuelles Mitführverbot für Messer auf das Landespolizeirecht stützen? Oder steht dem die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Waffenrecht entgegen? Damit musste sich das OVG in Münster befassen.

Artikel lesen
Polizeibeamter in dunkelblauer Uniform mit der Aufschrift "POLIZEI" auf dem Rücken, von hinten fotografiert. 28.09.2026
Polizei

OVG NRW zur gesundheitlichen Eignung:

Wegen Harn­steins platzt der Traum vom Poli­zei­beruf nicht

Ein Polizeibewerber hatte einen Harnstein und wurde deshalb aus dem Bewerbungsverfahren geworfen. Grund: Er könne die medizinisch empfohlene Vorsorge im Polizeialltag nicht immer einhalten. Das war aber nicht rechtens, so das OVG.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb)
JU­RIS­TI­SCHE*R RE­FE­RENT*IN

Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb), Pots­dam und 1 wei­te­re

Logo von ADVANT Beiten
As­so­cia­te (w/m/d) – Steu­er­recht

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Landkreis Emsland
Kreis­rä­tin / Kreis­rat (m/w/d)

Landkreis Emsland, Mep­pen

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­beit (m/w/d) | Öf­f­ent­li­ches Recht / Ver­ga­be­recht |...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von Freshfields
Smart Challenge – Frühjahrspraktikumsprogramm 2027

15.02.2027, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Brüssel

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Praktikantenprogramm FPS in Practice - Frühjahr 2027, Frankfurt

18.02.2027, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH