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BMI reagiert auf antisemitische Bekundungen und Gewalt: Faeser ver­bietet Hamas und Sami­doun-Netz­werk

02.11.2023

Das Bild zeigt eine Hand, die ein Dokument mit der Überschrift „Verbotverfügung ‚HAMAS‘“ des Bundesministeriums hält.

Das Bundesinnenministerium hat am Donnerstag die angekündigten Betätigungs- und Vereinsverbote erlassen. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Als Reaktion auf antisemitische Bekundungen für den Hamas-Terror hatte Olaf Scholz bereits Mitte Oktober Maßnahmen angekündigt. Nun hat das Bundesinnenministerium Betätigungs- und Vereinsverbote erlassen. Manchen kommt das zu spät.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Aktivitäten der islamistischen Terrororganisation Hamas und des Netzwerks Samidoun in Deutschland verboten. Der deutsche Ableger der propalästinensischen Samidoun wird zudem aufgelöst. Das teilte sie am Donnerstag in Berlin mit.

Faeser bezog am Donnerstag zu den Verboten Stellung. "Die Terrororganisation Hamas verfolgt das Ziel, den Staat Israel zu vernichten", sagte Faeser. "Ihre Propaganda sehen wir in Deutschland bei ihrem besonders aggressiven Demonstrationsverhalten und insbesondere durch Angriffe auf jüdische Einrichtungen und Wohnhäuser von Jüdinnen und Juden." Samidoun beschrieb die Innenministerin als "internationales Netzwerk, das unter dem Deckmantel einer sogenannten Solidaritätsorganisation für Gefangene in verschiedenen Ländern Israel und Juden feindliche Propaganda" verbreite. "Dabei unterstützt und glorifiziert Samidoun auch verschiedene ausländische Terrororganisationen, so insbesondere die Hamas."

Vermögenseinzug, Verbot von Social Media

Im Fall von Hamas und den ausländischen Strukturen von Samidoun geht es um ein sogenanntes Betätigungsverbot, bei den deutschen Strukturen von Samidoun um ein Vereinsverbot. Die Folgen sind ähnlich. Eventuell vorhandenes Vermögen wird eingezogen, Internetauftritte und Aktivitäten in sozialen Medien werden verboten. Wer weiter für die Organisationen aktiv ist, macht sich strafbar.

Die Hamas wird von der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft. Hinter ihr stehen nach Schätzungen des Verfassungsschutzes in Deutschland rund 450 Menschen, von denen viele deutsche Staatsbürger sind. Einen offiziellen Ableger der islamistischen Gruppierung gibt es hierzulande nicht. Vereine, die der Bewegung nahestanden, wurden bereits vor Jahren verboten. Als zusätzliche Maßnahme blieb damit nur noch das Betätigungsverbot.

Die Tätigkeit der Hamas in Deutschland laufe Strafgesetzen zuwider und richte sich gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Völkerverständigung, hieß es seitens des Bundesinnenministeriums. Zweck und Tätigkeit beeinträchtigten erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Polizeigewerkschaft zufrieden

Was das Aufenthalts-, Versammlungs- und Strafrecht als Reaktion auf die Billigung des Hamas-Terror leisten können, wurde zuvor viel diskutiert. "Jetzt ist der Rechtsrahmen klar und das hilft sehr", sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke. Das Betätigungsverbot für die Hamas bedeute beispielsweise, dass man bei Versammlungen leichter einschreiten könne, sagte Faeser. Außerdem würden Ausweisungen erleichtert. Die Ministerin räumte allerdings ein, dass Ausweisungen von Hamas-Anhängern palästinensischer Herkunft schwierig umzusetzen seien, da viele Palästinenser staatenlos sind.

Samidoun bezeichnet sich als "palästinensisches Gefangenensolidaritätsnetzwerk". Nach Einschätzung von Verfassungsschützern gibt es Beziehungen zur radikalen Palästinenserorganisation PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas). Die PFLP propagiert den bewaffneten Kampf gegen Israel. Sie ist im Gegensatz zur Hamas nicht religiös geprägt. In Deutschland agiert Samidoun laut Ministerium auch unter den Bezeichnungen "HIRAK - Palestinian Youth Mobilization Jugendbewegung (Germany)" und "Hirak e.V.". Das Netzwerk richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, beeinträchtige und gefährde das friedliche Zusammenleben in Deutschland, die öffentliche Ordnung sowie sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik. Es befürworte Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Ziele und unterstütze Vereinigungen, die Anschläge veranlassen, befürworten und androhen.

Samidoun hatte nach dem Blutbad in Israel am 7. Oktober für Entrüstung gesorgt, weil wenige Stunden danach Mitglieder des Netzwerks als Ausdruck der Freude Süßigkeiten auf der Sonnenallee im Berliner Bezirk Neukölln verteilten. "Das Abhalten spontaner Jubelfeiern hier in Deutschland in Reaktion auf die furchtbaren Terroranschläge der Hamas gegen Israel, wie wir sie in Berlin erleben müssen, ist unerträglich", betonte Faeser. Ob Sympathiebekundungen und Jubel für den Terror der Hamas strafbar sind, hat Thomas Fischer für LTO geprüft.

Israelischer Außenminister begrüßt "entscheidenden Schritt"

Das Verbot wurde auch vom Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, begrüßt: "Es ist konsequent." Nun müsse "weiteren Hassorganisationen, die in Deutschland agieren, das Handwerk gelegt werden."

Israels Außenminister Eli Cohen schrieb im Kurznachrichtendienst X: "Dies ist ein weiterer entscheidender Schritt der entschlossenen Umsetzung und Durchsetzung von Maßnahmen gegen palästinensische Terrororganisationen." Deutschland sei ein enger Verbündeter und wichtiger Partner, wenn es darum gehe, gegen Terrororganisationen vorzugehen, sowohl in Deutschland selbst als auch im internationalen Rahmen.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte bereits kurz nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel ein Betätigungsverbot für Hamas und Samidoun in Aussicht gestellt. Eine solche Ankündigung im Vorfeld eines Verbots ist sehr ungewöhnlich. "Angesichts der großen Lage war das angemessen aus meiner Sicht", rechtfertigte Faeser sein Vorgehen. Die Ministerin, die in den vergangenen Wochen immer wieder gefragt worden war, wann das Verbot denn nun umgesetzt werde, fügte hinzu: "Es war für unser Haus eine Herausforderung in rechtlicher und materieller Hinsicht, das so schnell zu prüfen."

Volker Beck: "Hoffentlich Beweismittel wurden nicht beseitigt"

Das Inaussichtstellen des Verbots wurde teils kritisch bewertet. "Es ist zu hoffen, dass durch die vorherige Ankündigung der Verbote nicht alle Beweismittel beseitigt wurden und die Wirkung des Verbotes hierdurch abgeschwächt wird", merkte der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, an, der den Schritt ansonsten als "längst überfällig" begrüßte.

Zum zeitlichen Ablauf äußerte sich auch die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz. Die CSU-Innenexpertin sagte: "Die Bundesregierung muss erst vom Bundestag zu den Verboten aufgefordert werden, dann kündigt der Bundeskanzler sie öffentlichkeitswirksam im Bundestag an und dann dauert es ganze drei Wochen bis Frau Faeser die Verbote erlässt." Während dieser Zeit hätten Anhänger beider Organisationen weiter unbehelligt Hassbotschaften verbreiten können.

dpa/mw/LTO-Redaktion

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BMI reagiert auf antisemitische Bekundungen und Gewalt: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53061 (abgerufen am: 11.03.2026 )

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