Seit dieser Woche sind in Deutschland Sammelklagen direkt auf eine Leistung möglich. Eine Freudenbotschaft für Verbraucher und Verbraucheranwälte? Nein, meint Karl Hamacher. Die neue Klagemöglichkeit wird nahezu bedeutungslos bleiben.
Nach den Hamas-Morden an über 1.400 Israelis kam es auf deutschen Straßen zu Sympathiebekundungen oder gar Jubel. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt. Doch ab wann wird die Grenze zur Strafbarkeit wirklich überschritten, Herr Fischer?
Julian Reichelt gewinnt ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Er durfte tweeten, Deutschland zahle 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban. Die Begründung des LG Berlin ist allerdings hanebüchen.
Nach einem Bericht der Bild-Zeitung hat sich Bundeskanzler Scholz regierungsintern festgelegt, der Ukraine keine Marschflugkörper vom Typ Taurus zu liefern. Dabei bemüht er auch rechtliche Argumente. Zu Unrecht, meint Patrick Heinemann.
Nachdem Friedrich Merz eine Bevorzugung von Asylbewerbern bei der Zahnarztbehandlung behauptete, hat eine Abgeordnete der Partei Die LINKE öffentlichkeitswirksam Strafanzeige gegen den CDU-Vorsitzenden erstattet. Was ist da dran, Herr Fischer?
Björn Höcke ist wegen öffentlichen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen angeklagt. Er behauptet, obwohl Geschichtslehrer, nicht gewusst zu haben, was die Parole bedeutet. Führt das zum Freispruch mangels Bildung, Herr Fischer?
Wer keine Auskunft von Behörden bekommt, kann sich an Beauftragte für Informationsfreiheit wenden. Doch deren Empfehlungen werden von Behörden oft einfach ignoriert. Es fehlt an Befugnissen und Ressourcen. Das muss sich ändern, meint FragDenStaat.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Teillegalisierung des Cannabiskonsums verabschiedet. Die öffentlich dargestellte Aufregung ist ein weiteres Mal groß. Was hält Thomas Fischer davon?