Bundesjustizminister Buschmann will am umstrittenen Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwälten festhalten. Das Instrument rechtssicher zu machen, ist ein guter Ansatz. Denn er kann Staatsanwälte in ihrer Verantwortung stärken.
Die Kommission der Ampelregierung hat einen Bericht zur weitgehenden Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt. Patrick Heinemann sieht darin gefährliche Relativierungen von Lebens- und Menschenwürdeschutz.
Was ändert das BVerfG-Urteil zu leiblichen Vätern? Die fragwürdige Konstruktion der Tatherrschaft bei Sterbehilfe für Depressive. Ein kritischer Blick auf die Resultate des Thüringen-Projekts. Dies und mehr in Folge 4 von "Die Rechtslage".
Mit seinem Reichelt-Beschluss übergeht das BVerfG den BGH und nimmt Zulässigkeitskriterien an, die es zur Superrevisionsinstanz im Verfügungsverfahren machen. Mit dem wenig stringenten Beschluss hat sich das Gericht selbst keinen Gefallen getan.
Das LG Berlin I verurteilt einen Arzt wegen Suizidhilfe, doch vermisst dabei gesetzliche Maßstäbe. Auch für Prozessbeobachterin Paulina Krasa müssen klare Regeln her, um Selbstbestimmung auch für depressive Personen zu wahren.
Der Jubel der Klimaseniorinnen war groß. Das Urteil des EGMR ist aus mehreren Gründen bemerkenswert: Erstmals hatte eine Klimaklage dort Erfolg – und erstmals erkannte der EGMR eine Verbandsklage an. Aus guten Gründen.
Ist das Genderverbot in Bayern verfassungsgemäß? War das NDA zwischen Kasia Lenhardt und Jérôme Boateng sittenwidrig? Wie ist die neue Rechtslage zu Cannabis? Braucht es mehr Schutz des BVerfG? Dies und mehr in Folge 3 von "Die Rechtslage".
Das BMJ hat einen Entwurf zum besseren Schutz des BVerfG im Grundgesetz vorgelegt. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Ferdinand Kirchhof hält den Entwurf an wichtigen Stellen für unzureichend.