Welt-Autor Rosenfelder wirft Richtern Aktivismus vor, weil sie geltendes Recht anwenden, anstatt der Bundesregierung in der Migrationspolitik "zu helfen". Damit ist er es, der von Gerichten Aktivismus verlangt, kommentiert Felix W. Zimmermann.
Inzwischen hat eine zweite Kammer des Verwaltungsgerichts (VG Berlin) mit anderen Richtern Zurückweisungen an der Grenze als rechtswidrig eingestuft. Andreas Rosenfelder, Chefkommentator und Ressortleiter Meinungsfreiheit der Welt, nimmt das nicht etwa zum Anlass, die Missachtung des Rechts durch Alexander Dobrindt zu kritisieren, sondern er kritisiert die Beachtung des Rechts durch Gerichte. Eine "aktivistische Justiz" sei "Teil des Problems". Statt bei "der Rückkehr zu Recht und Ordnung zu helfen", würden die Richter "eine Begrenzung der illegalen Massenmigration verhindern", indem sie "einmal mehr das heilige 'Unionsrecht' durchsetzen".
Rosenfelder erkennt also selbst, dass das Unionsrecht Zurückweisungen an der Grenze entgegensteht. Sein Vorwurf an die Gerichte lautet nicht, dass sie Recht falsch angewendet oder juristische Argumente übersehen hätten, sondern dass sie sich mit ihrer Rechtsanwendung der politischen Agenda von Alexander Dobrindt in den Weg stellen.
Rosenfelder fällt offenbar nicht auf, dass er mit dieser Argumentation keinen Aktivismus kritisiert, sondern Aktivismus verlangt. Regierungstreuen Aktivismus, der auf strafbare Rechtsbeugung hinausliefe.
"Law and Order" statt Rechtsstaat
Mit der gewünschten Rückkehr zu "Recht und Ordnung" meint Rosenfelder nicht, dass Gerichte die geltende Rechtslage beachten sollten. Er spielt vielmehr auf den "Law and Order"-Begriff an, der sich seit den 1960er-Jahren in der US-Politik als Chiffre für eine hart durchgreifende Exekutive, harte Polizei und harte Strafen etabliert hat. Wie Rosenfelder hier argumentiert, sollen Verwaltungsgerichte dem Willen der Exekutive entsprechen. Zu Ende gedacht läuft das auf einen Abschied von unabhängiger Justiz und Rechtsstaat hinaus.
Doch für Rosenfelder ist "Rechtsstaat" kein Argument. Wer sich hierauf berufe, lebe in einer "Illusionsblase". Der Rechtsstaat fordere ja wechselseitigen Respekt von Politik und Recht, schreibt Rosenfelder. Er führt dafür den Politikwissenschaftler Philipp Manow an, hat ihn aber nicht richtig verstanden: Manow beschreibt in "Unter Beobachtung", dass Verfassungsgerichte und andere höchste Gerichte politischen Spielraum einschränken können, wenn sie ihre Kompetenzen gegenüber der Politik zu "extensiv auslegen" und eigene Rechtsgrundsätze schaffen. Im Fall der Zurückweisungsentscheidungen der 6. und 28. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts haben die Gerichte jedoch nur die von der Politik vorgegebenen Rechtsgrundsätze angewandt.
Denn die Dublin-III-Verordnung haben nicht die Gerichte erfunden. Die deutsche Bundesregierung hat sie mitverhandelt und mitbeschlossen. Und die Verordnung sieht nun einmal vor, dass ein Asylgesuch vor einer Zuständigkeitsprüfung nicht einfach zurückgewiesen werden darf. Dass die europäische Politik mit deutscher Beteiligung das so geregelt hat, kann man mit guten Gründen politisch ärgerlich finden. Man kann Dublin für dysfunktional halten und dringende Reformen anmahnen. Doch für derartige politische Forderungen ist die Justiz der falsche Adressat.
Vom Rechtsstaat zum Unrechtsstaat
Den von Rosenfelder eingeforderten "Respekt" der Justiz gegenüber der Politik kennt das Grundgesetz tatsächlich. Er steht in Art. 20 Abs. 3 GG. Die Rechtsprechung ist an "Gesetz und Recht" gebunden, also an die von der Politik geschaffenen Normen. Genau dem haben die Berliner Verwaltungsrichter Folge geleistet. Respektlos gegenüber Recht und Politik ist demgegenüber Rosenfelders Kommentar. Einerseits gegenüber dem Recht, weil er dessen Missachtung verlangt; respektlos aber auch gegenüber der Politik, weil diese selbst es war, die die maßgeblichen Regeln geschaffen hat.
Andreas Rosenfelder hat Philosophie studiert. Der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch ist ihm daher sicherlich bekannt. Radbruch hat eindringlich beschrieben, wohin es führt, wenn Recht nicht mehr nach Gesetz, sondern nach vermeintlichem politischem Nutzen bestimmt wird. Mit der Formel "Recht ist, was dem Volke nützt" werde der Willkür Tor und Tür geöffnet: Die Staatsgewalt könne sich dann jederzeit über das Gesetz hinwegsetzen, solange sie nur behaupte, im Volkswillen zu handeln. "Und so hat die Gleichstellung von Recht und vermeintlichem oder angeblichem Volksnutzen einen Rechtsstaat in einen Unrechtsstaat verwandelt", resümierte Radbruch.
Gefährliche Diskreditierung
Entgegen Rosenfelders Ansicht sind deutsche Verwaltungsgerichte also nicht Teil des Problems der Migrationspolitik. Teil eines Problems ist vielmehr Rosenfelders Kommentar: des Problems einer zunehmend zu beobachtenden Diskreditierung der Justiz, sobald diese nicht die gewünschten Urteile liefert. Das ist alarmierend, denn die Untergrabung rechtsstaatlicher Institutionen markiert oft den Weg in eine unheilvolle Entwicklung. Natürlich darf, kann und soll man Gerichte kritisieren. Auch hart. Aber immer nur dafür, dass sie Recht – nach Einschätzung des Kritikers – falsch angewendet haben, niemals dafür, dass sie es überhaupt angewendet haben.
Die hohe Zustimmung, die Rosenfelder von den Welt-Lesern für den Beitrag erhält (5.630 teilen diese Meinung, nur 93 lehnen sie laut Umfrage ab), zeigt ebenso wie Leserkommentare, die eine linke Verschwörung wittern, wie anschlussfähig Rosenfelders gefährliches Justiz-Bashing ist. Ein liberal-konservatives und im Grundsatz geschichtsbewusstes Medium wie die Welt sollte sich einer solchen Entwicklung aufklärend entgegenstellen, statt sie zu pushen und der Verlockung widerstehen, mit derartigen Artikeln Abos zu generieren. Denn “Konservative brauchen den Rechtsstaat und der Rechtsstaat braucht Konservative.”
Rosenfelder möchte man daher zurufen: Wenn Sie glauben, dass in Zurückweisungen die Lösung des Migrationsproblems liegt, dann fordern Sie die Politik auf, neue europäische Regeln zu schaffen. Aber hören Sie auf, Richtern vorzuwerfen, dass sie der Bundesregierung nicht blind Folge leisten, sondern stattdessen einfach ihren Job machen.
Richter-Schelte gegen Berliner Verwaltungsrichter: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60251 (abgerufen am: 21.07.2026 )
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