Warum Sachsen-Anhalt jetzt eine Expertenregierung braucht: Exper­ten­re­gie­rung statt AfD-Macht­über­nahme

von Dr. Felix W. Zimmermann

10.09.2026

Das BSW hat eine Expertenregierung in Sachsen‑Anhalt ins Spiel gebracht. Verfassungstreue Parteien müssen sich hierauf einlassen. Denn es ist der einzige Ausweg, um eine AfD-Regierung mit verheerenden Folgen zu verhindern, meint Felix W. Zimmermann.

Am 6. Oktober, wenn der neue Landtag in Sachsen-Anhalt zusammenkommt, könnte es so weit sein. Erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte wird ein Politiker einer rechtsradikalen Partei Ministerpräsident.

Die Wahl von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund ist derzeit das wahrscheinlichste Szenario. Denn auch wenn die AfD nicht die absolute Mehrheit im Landtag hat, müsste sie im dritten Wahlgang nur eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen organisieren. BSW-Abgeordnete haben bereits eine Enthaltung im dritten Wahlgang angekündigt. Kommt auch nur eine weitere hinzu, ist Siegmund Ministerpräsident.

Angesichts der erheblichen politischen Unterschiede zwischen CDU, Linken, Grünen, SPD und BSW ist die Alternative einer gemeinsamen Koalition gegen die AfD nicht vorstellbar und wird daher auch nicht diskutiert. Sie würde die Parteien vor unlösbare Zerreißproben stellen und wäre gegenüber den jeweiligen Wählerschaften schlichtweg nicht zu vermitteln. Kommt es hingegen zu Neuwahlen, wäre eine absolute Mehrheit der AfD angesichts ihrer Entwicklung wahrscheinlich.

Es gibt daher nur eine plausible Lösung zur Verhinderung einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt: Anfangs war es bloß ein Vorschlag des BSW, nun zeigen sich auch Politiker von Grünen und SPD grundsätzlich dafür offen: die Bildung einer Expertenregierung. Die Parteien müssten keine gemeinsame Regierung bilden und kein umfassendes gemeinsames Regierungsprogramm vertreten. Sie könnten ihre politische Eigenständigkeit und ihre Gegensätze bewahren. Zugleich würde der Eindruck eines parteiübergreifenden "Alle gegen die AfD"-Bündnisses, von dem die AfD weiter profitieren würde, abgeschwächt: Die Parteien würden sich nicht zu einem gemeinsamen Lager zusammenschließen, sondern lediglich eine personell unabhängige Regierung ermöglichen.

Personell und rechtlich ist Expertenregierung kein Problem

Für das Amt des überparteilichen Ministerpräsidenten oder einer Ministerpräsidentin käme eine größere Zahl von Persönlichkeiten mit Bezug zu Sachsen-Anhalt und Führungs- und Verwaltungserfahrung in Betracht. Ein solches Profil findet sich etwa bei parteilosen Oberbürgermeistern, Hochschulleitungen, Wissenschaftsmanagern oder Führungskräften großer Forschungseinrichtungen. An einem geeigneten Personenkreis dürfte das Modell daher nicht scheitern.

Auch rechtlich spricht nichts gegen eine Expertenregierung in Sachsen‑Anhalt. Die Verfassung schreibt nicht vor, dass Regierungschefs oder Minister dem Landtag angehören müssen. Einmal gewählt, könnte ein Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt auch ohne Zustimmung des Landtags die Minister ernennen und entlassen. So steht es in Art. 65 Abs. 3 der Verfassung des Landes (Verf LSA).

Die Brandmauer ist ohnehin eingebrochen

Neben der allgemeinen Skepsis gegenüber einem im Ausland erprobten, in Deutschland aber nur diskutierten Modell steht bislang vor allem eine gewichtige Meinungsverschiedenheit der Idee entgegen: Das BSW fordert eine Expertenregierung mit "wechselnden Mehrheiten", zeigt sich also auch dafür offen, gemeinsam mit der AfD Gesetze auf den Weg zu bringen. SPD und Grüne lehnen das ab. Die Brandmauer zur AfD soll stehen. Doch der BSW-Vorschlag verlangt ja von den anderen Parteien nicht, dass sie ebenfalls mit der AfD stimmen. Sie können also an der Brandmauer festhalten. 

Umgekehrt vom BSW zu verlangen, nicht mit der AfD zu stimmen, ist unrealistisch. Es ist nicht absehbar, dass das BSW einen solchen Schwur leisten würde, geschweige denn, was dieser wert wäre. 

Das BSW wird im neuen Parlament so oder so zum Zünglein an der Waage: Wenn die anderen Parteien und die AfD weiter nicht zusammenarbeiten, können parlamentarische Mehrheiten stets nur mit dem BSW zustande kommen, also entweder das BSW gemeinsam mit der AfD oder das BSW gemeinsam mit den anderen vier Parteien im Landtag. 

Regierung bestimmt Richtlinien der Politik

Auch wenn dies verständlicherweise für großes Unbehagen sorgt, sollten CDU, Linke, Grüne und SPD dieser Realität ins Auge blicken. Das dadurch entstehende legislative Machtpotential von AfD und BSW ist nicht von der Hand zu weisen, aber eben auch nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Was sich aber durch Bildung einer Expertenregierung noch verhindern lässt, ist eine exekutive Machtübernahme durch die AfD.

Stellt die AfD den Ministerpräsidenten und damit auch alle Minister des Landes, würde dies die freiheitlich-demokratische Grundordnung deutlich mehr gefährden als "nur" die Verabschiedung von Gesetzen, für die die AfD ohnehin die Zustimmung des BSW bräuchte, was zudem in vielen Politikfeldern nicht zu erwarten ist.  

Die Landesregierung ist hingegen das oberste Organ der vollziehenden Gewalt (Art. 64 Abs. 1 Verf LSA). Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik, die Minister leiten ihren Geschäftsbereich. Hält man die AfD wenigstens der Exekutive fern, lassen sich die schlimmsten Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung effektiv verhindern, die da wären: 

Wie die AfD über die Exekutive Macht ausüben könnte

In Sachsen-Anhalt ernennt der Ministerpräsident Richter und Beamte, wobei er diese Befugnis delegieren kann, etwa auf den Justizminister (Art. 70 Verf LSA). Eine AfD-Regierung könnte diese Befugnis über Jahre hinweg nutzen, um den Staat personell mit rechtsradikalen Kräften zu unterwandern. Politische Beamte könnten auch ausgetauscht werden, allen voran der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung des Innenministeriums. Gerade diese Abteilung stuft den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch ein.

Die Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwälten könnte ein AfD-geführtes Justizministerium dazu missbrauchen, die Einstellung von Strafverfahren gegen politische Freunde und umgekehrt die Einleitung von Verfahren gegen politische Gegner zu forcieren. Strafverfolgung nach politischem Kalkül durch die AfD ist dabei alles andere als bloße Theorie. So erklärte der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke, Mitglieder der "Sächsischen Separatisten" seien "Justizopfer", und behauptete, sie säßen "für nichts" in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen hingegen vor, die "Liquidierung" von Vertretern der staatlichen Ordnung und "ethnische Säuberungen" geplant zu haben. Höcke stellte sich dennoch öffentlich hinter mutmaßliche Rechtsterroristen und forderte Unterstützung durch die AfD.

Ein AfD-Innenminister hätte zudem die Dienst- und Fachaufsicht über die Polizei und könnte deren Arbeit damit unmittelbar beeinflussen. Welche Verschiebung der Prioritäten beabsichtigt ist, beschreibt die AfD selbst: Im Wahlprogramm ist vorgesehen, dass die Bekämpfung der Antifa "höchste Priorität" bekommen soll. Absehbar ist also, dass die Bekämpfung rechtsextremer Gewalt, von Angriffen auf queere Menschen und von Bedrohungen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen geringer gewichtet wird. Auch die im Wahlprogramm vorgesehene "freiwillige Bürgerwacht", die die AfD als "dritte Säule der Sicherheitsarchitektur" aufbauen will und damit das staatliche Gewaltmonopol untergraben würde, ließe sich unter einem AfD-geführten Innenministerium erheblich leichter umsetzen.

AfD-Regierung gefährlicher als AfD-BSW-Mehrheit

Auch die diskriminierenden Pläne der AfD in Schulpolitik, Wissenschaft und Kultur, beim Minderheitenschutz sowie ihre verfassungswidrigen Rundfunkpläne wären selbst bei unterstellter Zustimmung des BSW deutlich schwerer umzusetzen, wenn statt der AfD eine Expertenregierung das Land führen würde. Lehrpläne werden durch das Bildungsministerium geprägt, Fördermittel werden durch die Exekutive vergeben, und für die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge bedarf es der Mitwirkung des Ministerpräsidenten.

All diese der Exekutive vorbehaltenen Befugnisse könnte die AfD aus dem Parlament heraus nicht für sich nutzen – auch nicht mit Zustimmung des BSW. Denn eine Parlamentsmehrheit ersetzt keine Regierung und kann auch durch Gesetze die verfassungsrechtliche Trennung zwischen Gesetzgebung und Regierung nicht aufheben.

Die AfD einfach mal machen lassen kann keine Option sein

Eine Expertenregierung würde damit verhindern, dass die AfD den Staat personell mit rechtsradikalen Kräften durchdringt, unmittelbaren Zugriff auf Strafverfolgung und Polizeiführung erhält und weitere Machtpositionen der Exekutive besetzt. Dazu zählt etwa auch die Vertretung des Landes im Bundesrat, über die eine AfD-geführte Landesregierung zusätzlich Einfluss auf die Bundesgesetzgebung nehmen könnte.

All dies zeigt: Die inzwischen vielfach vertretene Ansicht "Lasst sie einfach mal regieren" (taz), in der Hoffnung, die AfD “entzaubere” sich von selbst, wäre mit unverantwortlichen Risiken für die freiheitlich-demokratische Grundordnung verbunden und würde Minderheiten im Stich lassen. Abgesehen davon ist diese Hoffnung auch deshalb zweifelhaft, weil die AfD einen Niedergang des Landes ohnehin der Bundespolitik anlasten würde.

Richtig und nach der Wahl nicht mehr zu ändern ist, dass die AfD bei einem Konsens mit dem BSW über erhebliche gesetzgeberische Macht verfügen wird. Das gilt vor allem für den Haushalt. Der Haushaltsentwurf wird von der Landesregierung eingebracht, festgestellt wird der Haushalt aber durch Gesetz. Eine parlamentarische Mehrheit könnte ihn verändern oder ablehnen. Selbst ein gescheiterter Haushalt bedeutet allerdings nicht automatisch das Ende der Regierung. Die Landesverfassung erlaubt eine vorläufige Haushaltsführung für bestehende Einrichtungen, beschlossene Maßnahmen und rechtliche Verpflichtungen (Art. 94 Verf LSA). Auf Dauer würde die Verweigerung der Verabschiedung des Haushalts allerdings den Spielraum der Expertenregierung massiv beschneiden.

Das Argument, dass die Expertenregierung keine gesicherte Mehrheit im Parlament hat, ist der Sache nach nicht von der Hand zu weisen, entkräftet aber nicht die Gefahren einer AfD-Regierung. 

Expertenregierung könnte durchaus stabil arbeiten

Zudem wäre ihre Abwahl schwierig: Ein neuer Ministerpräsident müsste in einem konstruktiven Misstrauensvotum mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags gewählt werden (Art. 72 Abs. 1 Verf LSA). 

AfD und BSW könnten dies zwar gemeinsam erreichen. Doch ist es ja gerade das BSW, das die Expertenregierung ins Spiel gebracht hat. Deshalb ist die Erwartung nicht unberechtigt, dass ein mit ihr gemeinsam gefundener Konsenskandidat vom BSW auch über die Legislaturperiode getragen würde.

Trotz aller Schwierigkeiten einer Expertenregierung spricht angesichts der Alternative einer AfD-Regierung mit massiven Eingriffen in demokratische Strukturen alles dafür, dass die anderen Parteien das BSW auf seinen Vorschlag festnageln und sich unter den zahlreichen geeigneten Führungspersönlichkeiten in Sachsen-Anhalt auf einen überparteilichen Ministerpräsidentenkandidaten einigen. 

Wollen die anderen Parteien eine rechtsradikale Regierung verhindern oder nicht? 

Die Expertenregierung hätte neben der Verhinderung einer rechtsextremen Regierung einen weiteren Vorteil: Sie könnte die AfD in politische Verantwortung nehmen, ohne ihr zu viel Macht zu geben. Denn zusammen mit dem BSW könnte die AfD im Landtag eigene Gesetzesvorhaben durchsetzen. CDU, Linke, Grüne und SPD könnten weiter eine Zusammenarbeit mit der AfD verweigern und trotzdem verlöre die AfD das ihr politisch vorteilhafte Opfer-Image, vollständig von politischer Gestaltung ausgeschlossen zu sein. So ließe sich auch beobachten, ob sie überhaupt bereit ist, für konkrete Vorhaben Kompromisse einzugehen, worüber erhebliche Zweifel bestehen.

Am Ende bleibt die Frage, ob die anderen Parteien den Willen und die Kraft haben, eine AfD‑geführte rechtsradikale Landesregierung mit verheerenden Auswirkungen auf das freiheitliche Klima zu verhindern. Angesichts des rechtsradikalen Wahlprogramms und des Personaltableaus der AfD in Sachsen-Anhalt, vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und mit Blick auf das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland dürfte es nicht weniger als eine demokratische Pflicht der übrigen im Landtag vertretenen Parteien sein, alle vertretbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, um einer solchen Partei die Regierungsmacht nicht zu überlassen. Die Bildung einer Expertenregierung ist alles andere als eine Ideallösung, sie ist aber der einzige Ausweg.

Zitiervorschlag

Warum Sachsen-Anhalt jetzt eine Expertenregierung braucht: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60847 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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