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Kritik an neuer Berliner Verfassungsrichterin auf X: Der Shit­s­torm gegen Lucy Che­bout ist unan­ge­messen

von Dr. Christian Rath

09.07.2024

X

Ein Bild von Frau Chebout ist uns auf Anfrage nicht überlassen worden. Foto: daily_creativity - stock.adobe.com

Der Pluralismus an Verfassungsgerichten ist nicht für alle leicht zu akzeptieren. Die Wahl der queerfeministischen Anwältin Lucy Chebout an den Berliner VerfGH hat auf "X" einen mittelgroßen Shitstorm ausgelöst. Christian Rath ordnet ihn ein.

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Lucy Chebout ist Rechtsanwältin in der renommierten Berliner Wirtschaftskanzlei Raue. Dort ist sie als "senior associate", also als erfahrene angestellte Anwältin, für Erb- und Familienrecht zuständig. Außerdem amtiert sie als stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes (djb).

Chebout wurde am vorigen Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus in geheimer Wahl zur Richterin des Berliner Verfassungsgerichtshofs gewählt. 122 Abgeordnete stimmten für Chebout, 22 gegen sie und sechs enthielten sich. Die meisten Gegenstimmen dürften aus der AfD-Fraktion gekommen sein, der 16 Abgeordnete angehören. Chebout wurde damit mit 81,3 Prozent der Stimmen gewählt. Erforderlich war eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die große Mehrheit kam zustande, weil Chebout Teil eines sechsköpfigen Personalpaketes war, das CDU, SPD, Grüne und Linke im Vorfeld ausgehandelt hatten. Vorgeschlagen wurde Chebout vermutlich von den Grünen. Diese hatten zunächst die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz nominiert, die aber von der CDU blockiert wurde, weil sie auch Islamisten vertritt. Die Grünen reagierten bemerkenswert unaufgeregt auf die Blockade, wohl weil sie die Zustimmung der Union zu Chebout nicht gefährden wollten.

Wut auf alles

Die Kritik an Chebout in den sozialen Medien machte sich zunächst an einem Aufsatz auf dem Verfassungsblog fest, in dem Chebout Kritik an einem abstammungsrechtlichen Detail im Selbstbestimmungsgesetz äußerte. Vielen Kritiker:innen genügte es, dass darin am Rande von "gebärenden Vätern" die Rede war, um Chebout abzukanzeln.

Es entlud sich die bekannte Wut auf den woken Zeitgeist, das Selbstbestimmungsgesetz, die Grünen, die Stadt Berlin, aber auch die CDU (die Chebout mitwählte). Viele verwechselten auch den Berliner Verfassungsgerichtshof mit dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, was die Kritik aber nicht milderte.

Vor allem aber wurde das Verfahren der Richterwahl kritisiert. Es sei ein Klüngel der Altparteien, die gleichgesinnte Richter an "Gesinnungsgerichte" entsenden. Propagiert wurde dagegen die Wahl von Verfassungsrichtern durch das Volk.

Relativ wenig Kritik machte sich an der Person von Lucy Chebout selbst fest. Diese Kritik kam vor allem von Rechtsprofessoren. Arnd Diringer, der an der Hochschule Ludwigsburg die Forschungsstelle Arbeitsrecht leitet, nannte Chebout "juristisch allenfalls ein Leichtgewicht". Der Berliner Zivilrechtler Gregor Bachmann schrieb: "Dass man als Associate/Doktorandin in Berlin Verfassungsrichterin werden kann, ist bemerkenswert."

Der Wert der öffentlichen Diskussion

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn Verfassungsrichterwahlen öffentliches Interesse finden. Verfassungsgerichte sind zentrale Institutionen des Rechtsstaats. Die Personen, die die Verfassung interpretieren, haben eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe. Die Urteile von Verfassungsgerichten werden aber nur dann akzeptiert, wenn die Institution das notwendige Grundvertrauen bei einer großen Mehrheit der Bevölkerung genießt.

Eine öffentliche Diskussion von Verfassungsrichterwahlen ist im Prinzip geeignet, das Vertrauen zu stärken. Wenn allgemein bekannt und akzeptiert wird, dass Verfassungsrichter:innen von der Politik gewählt werden, ist es schwerer, dies zu skandalisieren. Wenn klar ist, dass eine pluralistische Justiz nur zu haben ist, wenn es Vorschlagsrechte und Personalpakete gibt, kann dies weniger gut als "Klüngelei" verhetzt werden.

Erschreckend am Shitstorm nach der Chebout-Wahl ist weniger das teilweise undifferenzierte Motzen von ein paar Dutzend Personen, sondern eher, wie wenige Diskutant:innen fundiert dagegenhalten. Hier sollten alle, denen an der Akzeptanz der Verfassungsgerichtsbarkeit liegt, öfter erläuternd intervenieren. Schließlich sind diejenigen, die in Deutschland so vieles undemokratisch finden, für die rechtsstaatliche Demokratie nicht generell verloren.

Zu einer transparenten und ernsthaften öffentlichen Diskussion gehört auch, dass die zur Wahl stehenden Personen nicht erst kurz vor der Wahl überhaupt bekannt werden. Bei der konkreten Richterwahl in Berlin wurden die sechs Personen inklusive Lucy Chebout erst zwei Tage vor der Wahl erstmals öffentlich benannt. So kann man dem Eindruck, dass zweifelhafte Richter unter dem Radar einer kritischen Öffentlichkeit durchgedrückt werden, kaum glaubhaft entgegenwirken.

Im konkreten Fall war die Verfassungsrichterwahl besonders schwierig (die offizielle Amtszeit der ausgeschiedenen Richter:innen war eigentlich schon vor drei Jahren abgelaufen). Daraus entstand wohl ein großes Bedürfnis, die Paketbildung möglichst schnell durchs Abgeordnetenhaus zu bringen, möglichst ohne jede öffentliche Diskussion, die die Einigung hätte gefährden können.

Natürlich besteht die Gefahr, dass bei einer offenen und rechtzeitigen Diskussion über eine Richterin wie Lucy Chebout kontrovers diskutiert wird, was zum Beispiel die Zustimmung der CDU hätte gefährden könnte. Andererseits zeigt gerade dieser Fall, dass eine gut geeignete Kandidatin wie Lucy Chebout auch nicht versteckt werden musste, weil es viele gute Argumente für ihre Wahl gab.

Kein Leichtgewicht

Zunächst ist daran zu erinnern, welche Anforderungen das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof an dessen Richter:innen stellt: Sie müssen 35 Jahre alt sein und zum Bundestag wählbar sein. Nur bei sechs von neun Richter:innen ist die Befähigung zum Richteramt, also die Absolvierung von zwei Staatsexamina, vorgeschrieben. Drei der Berliner Verfassungsrichter:innen müssen nicht einmal Jurist:innen sein. Insofern geht die Forderung nach juristischem Schwergewicht schon an der gesetzlichen Konzeption vorbei.

Die Möglichkeit, Nicht-Jurist:innen als Richter:innen zu wählen, ist auch keine Besonderheit Berlins, sondern bei vielen Landesverfassungsgerichten vorgesehen. Bekannt ist etwa, dass der Regisseur Andreas Dresen von 2012 bis 2022 Richter am Brandenburger Landesverfassungsgericht war. Und die damalige Verdi-Landesvorsitzende Leni Breymeier gehörte in Baden-Württemberg von 2008 bis 2016 dem Staatsgerichtshof an.

Als Anwältin in einer angesehenen Wirtschaftskanzlei ist Chebout also alles andere als unterqualifiziert. Dass auch Anwält:innen Verfassungsrichter:innen werden können, ist vielmehr allgemein anerkannt. Auch Stephan Harbarth, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, ist Anwalt. Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer forderten 2016 sogar eine Anwaltsquote für das BVerfG. In jedem Senat sollte mindestens ein Anwalt vertreten sein.

In ihrer Tätigkeit als Anwältin hat sie sich bundesweit mit der Vertretung von Regenbogen-Familien einen Namen gemacht. Dabei kritisierte sie vor allem, dass die lesbischen Ehepartnerinnen von Müttern nicht automatisch die Stellung als Mitmutter erhalten (während ein Ehemann automatisch rechtlicher Vater des in der Ehe geborenen Kindes wird). Schon sechs Gerichte - vom OLG Celle bis zum AG München - halten die geltende Rechtslage für verfassungswidrig und haben dem Bundesverfassungsgericht deshalb Fälle zur konkreten Normenkontrolle vorgelegt.

Auch Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich der Sache angenommen. In einem Eckpunkte-Papier zum Abstammungsrecht, das Buschmann im Januar 2024 vorlegte, ist auch die automatische Mitmutterschaft vorgesehen. Es ist wohl nur noch offen, ob zunächst das BVerfG im Sinne Chebouts entscheidet oder ob der Bundestag selbständig die Rechtslage verfassungskonform macht. Chebout bringt jedenfalls mehr verfassungsrechtliche Erfahrung ein als viele andere Berliner Verfassungsrichter:innen.

Es entscheidet das Kollektiv

Ganz unabhängig von der Person Lucy Chebouts kommt es bei der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung immer auf den Pluralismus des Spruchkörpers an. Dieser wird in der Regel - auch in Berlin - dadurch gesichert, dass die Wahl der Richter:innen mit Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgt. Üblicherweise müssen also Regierungsmehrheit und (Teile der) Opposition bei der Wahl der Verfassungsrichter:innen zusammenarbeiten und sich auf gemeinsame Kandidat:innen einigen.

Das führt zum einen dazu, dass in der Regel eher mittige Kandidat:innen gewählt werden. Und wenn doch eine eher unkonventionelle Kandidat:in der einen Seite gewählt wird, so kann die andere Seite auch mehr Toleranz für ihre Vorschläge erwarten. Es bleibt jedenfalls bei einer ausbalancierten Zusammensetzung des Gerichts, die Wahlergebnisse berücksichtigt, aber allzugroße Regierungsnähe verhindert.

Wenn es also Diskussionen um einzelner Richter:innen wie Lucy Chebout gibt, so muss der wichtigste Hinweis sein: Was immer man von ihr hält, Lucy Chebout wird nicht allein entscheiden.

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Kritik an neuer Berliner Verfassungsrichterin auf X: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54959 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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