LTO-Jahresrückblick: Stimmen Sie jetzt ab über die Jura-High­lights 2025

14.12.2025

Auch 2025 war in der Welt des Rechts viel los. Wir küren für unsere Podcast-Spezialfolge der “Rechtslage” wieder Rechtsperson, Rechtsfrage, wichtigstes und kuriosestes Urteile, Gesetz und Ärgernis des Jahres. Stimmen Sie ab!

Lesen Sie jeweils die Nominierungsvorschläge erstellt durch die LTO-Community und Redaktion und stimmen Sie dann ab! In einem Podcast-Spezial von “Die Rechtslage” werden spätestens 27.12.25 die Podcast-Hosts Annelie Kaufmann, Christian Rath, Markus Sehl und Felix W. Zimmermann die Jura-Ereignisse des Jahres Revue passieren lassen und über die Ergebnisse diskutieren.

I. Die Rechtsperson des Jahres 

Wer prägte Rechtsdebatten - ob positiv oder negativ?

Rachel Cohen

2025 geraten Großkanzleien ins Visier von US-Präsident Donald Trump. Viele Kanzleien geben dem Druck nach. Rachel Cohen hingegen kündigte ihren Job und kritisierte ihre ehemalige Kanzlei, berufsethischen Grundsätze aufzugeben, statt Donald Trump die Stirn zu bieten. Im LTO-Interview erklärte sie die Gründe. Sie wurde 2025 mit dem erstmals verliehenen Konrad-Redeker-Preis für Rechtsstaatlichkeit, Haltung und Resilienz ausgezeichnet. 

Frauke Brosius-Gersdorf

Die Wahl der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf an das Bundesverfassungsgericht scheiterte 2025 spektakulär: Die Abstimmung im Bundestag wurde begleitet von einer Diffamierungskampagne und kurzfristig von der Tagesordnung genommen, nachdem Teile der Union dem bereits abgestimmten Vorschlag ihre Unterstützung verweigerten. Es folgte Unterstützung aus der Rechtswissenschaft, ein beeindruckender Auftritt der Professorin bei Markus Lanz, doch schließlich ihr Verzicht auf die weitere Kandidatur, um Schaden von Regierung und Bundesverfassungsgericht abzuwenden.

ChatGPT / Künstliche Intelligenz (KI)

KI ist 2025 kein bloßes Werkzeug mehr, sondern wahlweise Konkurrent oder Kollege. ChatGPT und Co schreiben Klageentwürfe, fassen Akten zusammen – alles in wenigen Sekunden. KI zwingt alle Juristen zu der Frage, wie viel ihrer klassischen Arbeit bald von Maschinen übernommen wird und mit welchen Haftungs- und Berufsrechtsprobleme dies einhergeht.

Christina Block

Die Gastronomieunternehmerin Christina Block steht im Block-Prozess wegen der Entziehung ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/24 seit Monaten im medialen Fokus. Auch LTO berichtet aus Hamburg über jeden Prozesstag. Vor Gericht inszeniert sich Block als schützende Mutter, ihre Verteidigung setzt auf Konfrontation und Zweifel an der Rolle der Behörden – die Angeklagte wird damit zur Projektionsfläche für Fragen nach Elternrechten, Medienpräsenz und Strafjustiz

Marla-Svenja Liebich

Kaum ein Einzelfall hat das Selbstbestimmungsgesetz so unter Druck gesetzt wie der von Marla-Svenja Liebich. Der verurteilte Neonazi Sven Liebich ließ seinen Geschlechtseintrag und Namen mithilfe des neuen Gesetzes ändern – wohl mit Blick auf eine anstehende Haftstrafe – und löste damit eine bundesweite Debatte über Missbrauch, Haftunterbringung und mögliche Nachschärfungen aus, die das Personenstandsrecht mitten ins Zentrum des politischen Kulturkampfs rückte.

 

 

II. Die Rechtsfrage des Jahres 

Worüber wurde 2025 intensiv diskutiert? 

Meinungsfreiheit in Gefahr?

Nach der Hausdurchsuchung wegen eines “Schwachkopf-Tweets” intensivierte sich 2025 die Diskussion darüber, ob es in Deutschland ein Problem mit der Meinungsfreiheit gibt. Auch die strafrechtliche Verurteilung nach einer Satire gegenüber der damaligen Bundesinnenministerin sorgte für breite Kritik. Der US-Vizepräsident J.D. Vance warf Europa vMeinungsfreiheit zu untergraben. Völlig unberechtigte Kritik oder ist da doch etwas dran

Ist die AfD “gesichert rechtsextremistisch”?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als “gesichert rechtsextrem” ein, Gerichte beschäftigen sich mit Klagen dagegen, Behörden mit möglichen Folgen für Parteienrecht und Beamtenstatus. Wie überzeugend die Belege sind und ob sich hieraus ein Verbot der AfD begründen lässt, wurde 2025 wie kaum ein anderes Thema kontrovers diskutiert.

Fand in Gaza ein Völkermord statt?

Klagen vor dem Internationalen Gerichtshof, Untersuchungen anderer UN-Gremien, hitzige Debatten in Deutschland: Ob Israels Vorgehen in Gaza die Grenzen zum Völkermord überschreitet, wird 2025 zu einer dauerpräsenten Rechtsfrage, die die internationale und deutsche Rechtswissenschaft zur Positionierung zwingt.

Wie ist die Zukunft des Internationalen Strafgerichtshofs?

Nach Haftbefehlen gegen Staats- und Regierungschefs steckt der IStGH zugleich in einer Erfolgsgeschichte und in einer Legitimationskrise und wird etwa von den USA sogar sanktioniert: Kann der Gerichtshof ohne Durchsetzungsgewalt globales Strafrecht prägen – oder droht er zwischen Machtpolitik und Erwartungen zerrieben zu werden.

Sollen Rechtsextremisten zum Referendariat zugelassen werden?

Während mehrere Bundesländer mit Resilienzklauseln Rechtsextreme im Rechtsreferendariat verhindern wollen, wird Sachsen wegen der Rechtsprechung des dortigen Verfassungsgerichtshofs zum Refugium für Extremisten, die anschließend in ganz Deutschland als Anwälte zugelassen werden können. Breit diskutiert wurde 2025, wie wehrhaft Deutschland bei der Ausbildung zu Volljuristen sein muss und ab welcher Hürde ist die Aussperrung von Extremisten verfassungsrechtlich zulässig ist. 

Wäre die Wehrpflicht per Los zulässig – oder bloße Willkür?

Im Zuge des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes wurde diskutiert, ob bei einer teilweisen Reaktivierung der Wehrpflicht aus der Masse tauglicher junger Menschen gelost werden dürfte. Gleichheitsgrundsatz, Wehrgerechtigkeit und praktische Zwänge prallen aufeinander – und auch die Auffassungen und Werte verschiedener Generationen. 

III. Das bedeutendste Urteil des Jahres 

Welche Entscheidung setzte Maßstäbe? 

BVerfG zu Grundgesetzänderung durch altes Parlament

Nach der Bundestagswahl ließ die Bundestagspräsidentin den alten Bundestag noch zu Sondersitzungen einberufen, um Grundgesetzänderungen zu beschließen. Dagegen zogen Abgeordnete nach Karlsruhe. Das BVerfG wies die Eilanträge ab: Bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages bleibe der alte voll handlungs- und beschlussfähig. Ein Urteil, das ein Milliarden-Sondervermögen möglich machte. Ob das demokratisch unproblematische “Übergangslogik" ist – oder höchst problematisch, weil eine abgewählte Mehrheit wichtige Änderungen verabschiedet, wurde 2025 kontrovers diskutiert.

BVerfG zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht

Die konfessionslose Sozialpädagogin Vera Egenberger war von der Diakonie nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden, weil sie keiner Kirche angehörte – und bekam vor dem BAG Recht: Das Gericht sah eine unzulässige Diskriminierung. Doch 2025 kam die Wende in Karlsruhe. Das BVerfG hob das BAG-Urteil auf. Zwar erkenne man die EuGH-Rechtsprechung an, die kirchliche Entscheidungen kontrollierbar macht, doch lasse sie nationale Spielräume. Das BAG habe diese verkannt und sein eigenes Verständnis kirchlichen Ethos an die Stelle des Selbstverständnisses der Diakonie gesetzt.

BVerwG zum Compact-Verbot

Das Bundesverwaltungsgericht hob das vom Innenministerium verfügte Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ auf und entschied damit auch über die Frage, wie weit der Staat im Kampf gegen extremistische Medien gehen darf. Das Besondere: Auch viele linksgerichtete Personen und Gruppierungen begrüßten das Urteil, weil ihnen Sorge bereitet, wenn eine Innenministerin mit einem Federstrich Medien verbieten kann. 

BGH zum Rangsdorfer Hausdrama

Im “Rangsdorfer Hausdrama” ging es um einen Fall, in dem nach einem Fehler des Amtsgerichts ihr Haus nicht nur verlieren, sondern abreißen sollte. Bis zum BGH sah es schlecht aus. Dort der änderte seine jahrzehntelange Rechtsprechung zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Die Familie konnte ein Stück weit aufatmen. Das Urteil ist Lehrbuchstoff pur – und Beispiel dafür, wie der BGH auch Korrekturen an der eigenen Rechtsprechung vornimmt, wenn sie als ungerecht empfunden wird.

Freispruch des LG Traunstein im Eiskeller-Fall 

Neun Jahre Jugendstrafe im ersten Prozess, Freispruch im zweiten Durchgang – und eine Vorsitzende Richterin, die sich entschuldigt. Der Eiskeller-Fall wurde 2025 zum emotionalen Brennpunkt der Strafjustiz, weil das erste Urteil maßgeblich auf angebliches „Täterwissen“ gestützt war, das sich im neuen Verfahren als nicht tragfähig erwies. Ermittlungsfehler, eine als unglaubwürdig bewertete Schlüsselzeugin und ein reiner Indizienprozess führten zum Freispruch – und zu dem Satz, der blieb: „Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt.“

BVerfG: Ramstein-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht entwickelt im Ramstein-Urteil neue Maßstäbe für Deutschlands Verantwortung bei ausländischen Militäreinsätzen: Grundrechte begründen im Ausland zwar regelmäßig keine Schutzpflicht, wohl aber einen staatlichen Schutzauftrag, der sich unter engen Voraussetzungen verdichten kann. Die Entscheidung ist wegweisend, weil sie Völkerrecht, Bündnistreue und Grundrechtsschutz neu austariert – mit Wirkung weit über den Drohnenkrieg im Jemen hinaus, etwa für Waffenexporte.

 

IV. Das kurioseste Urteil des Jahres 

Was war wirklich schräg? 

1,32 Promille durch Mon Chérie

"Die Pralinen waren’s!“ – so argumentieret ein Autofahrer, der sich mit 1,32 Promille erwischen lässt. Ein Gericht musste also ernsthaft klären, wie viel Alkohol Mon-Chérie-Genuss rechtlich entschuldigen kann. Die Entscheidung zeigt mit einem Augenzwinkern, wo die Grenze zwischen glaubhafter Einlassung und juristischer Märchenstunde verläuft.

Ins-Glas-Pinkeln reicht nicht für Ausschluss von Kreuzfahrt

Auf einer Kreuzfahrt soll ein Passagier in ein Glas uriniert haben, der Reiseveranstalter warf gleich die ganze Gruppe von Bord. Zu viel, sagte das LG Düsseldorf: Selbst wenn es so gewesen sein sollte, reiche das ohne vorherige Abmahnung nicht für eine fristlose Kündigung des Reisevertrags. Ein Urteil, das 2025 zeigte: Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt auch auf hoher See.

Böses Urteil nach KI-Schriftsatz mit Fantasiezitaten

Ein Anwalt reichte beim AG Köln einen Schriftsatz ein, dessen Fundstellen frei erfunden waren – offenbar direkt aus der KI übernommen und ungeprüft. Ungewöhnlich: Der Richter schrieb im Urteil erbost, der Anwalt sollte so etwas zukünftig unterlassen. Es erschwere die Rechtsfindung und schade dem Ansehen der Anwaltschaft. Doch ob darin wirklich ein berufsrechtlicher Verstoß liegt, ist alles andere als klar.

Jurastudent bekommt 100.000 Euro nach Kündigung

Ein Jurastudent wollte in seinem Nebenjob einen Betriebsrat gründen. Der Arbeitgeber reagierte mit fristloser Kündigung – und legte sich damit mit dem Falschen an. Vor dem LAG München erstritt dieser 100.000 Euro: Entgangener Lohn, Trinkgeld als entgangener Gewinn, Annahmeverzug, Sachbezüge und sogar eine gerichtlich angeordnete Entschuldigung. Das Urteil zeigt 2025 exemplarisch: Wer Mitbestimmung bekämpft, sollte sehr genau wissen, mit wem er es zu tun hat.

BVerfG: Rapper Fler haftet für sein Publikum

Rapper Fler hielt bei Konzerten das Mikrofon ins Publikum, ließ verbotene Zeilen mitsingen – und wollte für die Folgen nicht haften. Das Bundesverfassungsgericht entschied: Wer den Auftritt steuert, verantwortet auch das, was er provoziert. Die 65.000-Euro-Niederlage markierte 2025 einen viel beachteten Punkt zwischen Kunstfreiheit, Persönlichkeitsrecht und Zurechnung und zeigte, dass man sich hinter dem Publikum nicht verstecken kann.

LG Frankfurt: Wenn der Warentest selbst mangelhaft ist

Ein “mangelhaft” von Stiftung Warentest kann Unternehmen Millionen kosten – diesmal könnte es die Stiftung selbst treffen. Das LG Frankfurt hielt einen Rauchmelder-Test für unvertretbar, weil er auf falschen Prüfbedingungen beruhte, und verurteilte die renommierten Warentester erstmals zu Schadensersatz wegen eines fehlerhaften Tests. Wer Produkte testet, muss sich auch an den eigenen Maßstäben messen lassen.

V. Das Gesetz des Jahres

Auf welche neuen Gesetze kommt es an? 

GG-Änderung für 500-Milliarden Sondervermögen 

Eine Grundgesetzänderung zum Finanzpaket beschlossen in einer Sondersitzung des alten Bundestags, öffnet Milliardenspielräume für Investitionen – und sorgt gleichzeitig für große Diskussionen um gebrochene Wahlversprechen, Haushaltsdisziplin und Belastung zukünftiger Generationen. 

Streitwertgrenzerhöhung 

Was 1993 stehen blieb, wurde 2025 bewegt: Der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte steigt von 5.000 auf bis zu 10.000 Euro. Mit der Anhebung von Streitwertgrenzen will der Gesetzgeber u.a. Bagatellverfahren aus den oberen Instanzen fernhalten. Die Anwaltschaft ist in Sorge vor weniger Aufträgen, da Anwaltszwang nur vor dem Landgericht herrscht. Ein technisches Gesetz mit sehr realen Folgen für Anwaltschaft, Justiz und Bürger

Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Der Bundestag bringt 2025 den neuen Wehrdienst auf den Weg: Auskunft und Musterung verpflichtend, der eigentliche Dienst aber vorerst freiwillig. Erst wenn sich zu wenige melden, darf der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht aktivieren – mit Losverfahren nur als letztem Mittel. Ob Freiwilligkeit reicht oder die Pflicht zurückkehrt, bleibt eine der großen offenen Fragen des Jahres.

Digital Services Act 

Der Digital Services Act wurde 2025 vom EU-Regelwerk zur realen Machtfrage. Erst mit Bußgeldern, Auflagen und spürbar veränderter Plattform-Praxis zeigte sich, was der DSA bedeutet: Wer entscheidet über Sichtbarkeit, Löschung und Faktenchecks? Kritiker warnen vor Trusted Flaggern, Overblocking und Gefahren für die Meinungsfreiheit, Befürworter vor Desinformation und Manipulation. 2025 wurde der DSA damit zum Symbol eines Kulturkampfs um digitale Öffentlichkeit.

Selbstbestimmungsgesetz 

Kaum ein Gesetz hat 2025 so polarisiert wie das Selbstbestimmungsgesetz. Zwischen Warnungen vor Missbrauch, hitzigen Debatten über Frauensaunen, Strafvollzug und Quoten und ersten Praxisfällen stellt sich ein Jahr nach Inkrafttreten die Frage: Wie hoch ist die Missbrauchsgefahr wirklich und vor allem, wo muss angesetzt werden, um Missbrauch zu verhindern? Im Standesamt oder dort, wo es drauf ankommt? 

Rentenpaket 2025 

Ein Rentengesetz als indirekte Vertrauensfrage: Motiviert durch die Causa Brosius-Gersdorf probt die Junge Union den Aufstand. Doch nach langem Hin und Her beschließt der Bundestag das umstrittene Rentenpaket. Im Kern geht es um die Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 – und um die Frage, wer die Rechnung danach bezahlt. 

VI. Das juristische Ärgernis des Jahres

Worüber musste man sich 2025 ärgern?

Gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf und Robert Seegmüller

Beide Kandidaturen scheiterten nicht an fachlicher Eignung, sondern an politischen Vorbehalten gegenüber einzelnen inhaltlichen Positionen – zuerst aus dem grünen Lager, dann aus der Union. Das verkennt den Kern der Arbeit am Bundesverfassungsgericht: Diese lebt gerade von pluralistisch zusammengesetzten Senaten, in denen unterschiedliche rechtswissenschaftliche Ansätze und Wertungen aufeinandertreffen. Bei Brosius-Gersdorf kam erschwerend eine beispiellose Diffamierungskampagne hinzu, die ihre tatsächlichen Positionen bis zur Unkenntlichkeit entstellte.

Nichtberücksichtigung der VG Berlin-Entscheidung zu Zurückweisungen an den Grenzen

Nachdem das VG Berlin in einem ausführlich begründeten Beschluss entschieden hatte, dass die von Bundesinnenminister Dobrindt angeordneten Zurückweisungen an den Grenzen generell rechtswidrig sind, zündete die Politik die Nebelkerze der "Einzelfallentscheidung" und setzte die Praxis unbeirrt fort. Ein Urteil, das zeigt: In der Migrationspolitik lässt sich Rechtsstaatlichkeit politisch erstaunlich leicht relativieren.

Verurteilung wegen Faeser-Satire

Das AG Bamberg verurteilte den Chefredakteur des rechtspopulistischen Deutschland-Kurier, weil er auf X ein bearbeitetes Foto von Nancy Faeser postete: aus “We remember” wurde “Ich hasse die Meinungsfreiheit!”. Das Gericht sah darin eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung. Für viele lag jedoch der satirische Charakter des Memes auf der Hand. Der Fall rückt zudem erneut die Frage in den Fokus, ob die Strafverschärfung des § 188 StGB bei Politikerbeleidigung rechtspolitisch sinnvoll ist – vor allem, wenn am Ende eine Verurteilung wegen satirischer Machtkritik steht.

Polizist darf trotz Antisemitismus bleiben

Ein bayerischer Polizist, der sich jahrelang übelst antisemitisch und rassistisch in Chats äußert, darf nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Dienst bleiben, trotz Nazi-Codes und Fantasien über neue Konzentrationslager. Das Urteil löst Fassungslosigkeit aus. Doch hatte das Gericht rechtlich vielleicht keine andere Wahl und bedarf es anderer Gesetze? 

Bundesregierung bricht Versprechen zur Afghanistan-Aufnahme

Zahlreichen Afghan:innen, die sich für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben, droht die Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan in die Hände der Taliban - obwohl sie eine Aufnahmezusagen hatten, um in Deutschland Schutz zu finden. Denn die neue Bundesregierung hat dieses Versprechen gebrochen, um ein hartes Vorgehen gegen Migration zu zeigen und stattdessen Geldangebote für den Verzicht auf Einreise gemacht. Manche Gerichte verlangen die Aufnahme der Menschen. Das BVerfG schreitet aber nicht als Retter ein.

US-Militärgericht spricht auf deutschem Boden Recht – der Fall Wittlich

Ein US-Soldat tötet in Wittlich einen Deutschen und gesteht die Tat – doch die deutschen Ermittler geben den Fall an ein US-Militärgericht ab und das spricht den Soldaten frei. Der Fall zeigt Justizversagen auf mehreren Ebenen und lässt viele mit dem unguten Gefühl zurück: Hier hat der Rechtsstaat auf eigenem Territorium die Kontrolle aus der Hand gegeben.

 

DANKE fürs Mitmachen und viel Spaß bei der nächsten Folge der LTO-Rechtslage mit unserem Jahresrückblick. Überall, wo es Podcasts gibt.

Zitiervorschlag

LTO-Jahresrückblick: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58815 (abgerufen am: 21.01.2026 )

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