Kopftuch bei Richterinnen? / Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz / Ryan-Air-Beschimpfung: "Ist es nicht tran­s­pa­renter, wenn eine Rich­terin ihren Glauben zeigt?"

13.12.2025

Eine Volljuristin möchte Richterin mit Kopftuch werden. Wie sind ihre Erfolgsaussichten? Haben sich die Horrorszenarien zum Selbstbestimmungsgesetz verwirklicht? Wer darf Ryanair beschimpfen? Dies und mehr in Folge 48 des LTO-Podcast.

In Folge 48 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch Felix W. Zimmermann und Markus Sehl sprechen über folgende Themen:
 

1. Richterin mit Kopftuch – Gefahr für Neutralität im Gerichtssaal?
Eine Nachwuchsjuristin bewirbt sich in Hessen als Richterin – mit ordentlichen Examensnoten und erst sogar ermutigenden Signalen aus dem Ministerium. Doch dann der Knackpunkt: Sie will ihr islamisches Kopftuch im Gerichtssaal nicht ablegen. Das Land lehnt ab, das VG Darmstadt bestätigt. Wir ordnen ein, was an dieser Konstellation neu ist, warum die Justiz strenger behandelt wird als etwa Schule, welche Rolle § 34 BeamStG spielt – und warum der Fall trotz „gängiger Linie“ noch längst nicht politisch und juristisch erledigt sein muss.
 

2. Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz – was ist aus den Horrorszenarien geworden?

Das Selbstbestimmungsgesetz sollte Schluss machen mit teuren Gutachten, Gerichtsverfahren und entwürdigenden Prüfungen. Heute genügt im Kern der Gang zum Standesamt – aber die Debatte blieb: „Missbrauch“, Frauenräume, Strafvollzug, Quoten, Sport, Wehrdienst. Wir ziehen zusammen mit Dr. Max Kolter nach einem Jahr Bilanz: Wie häufig wurde das Gesetz genutzt, was sagen die Erfahrungen, und wie seriös sind die Missbrauchsvorwürfe? Entscheidend ist dabei eine juristische Kernfrage: Muss man Missbrauch am Standesamt verhindern – oder an den Stellen, wo es tatsächlich um Zugang, Schutz und Vorteile geht (JVA, Frauenhäuser, Dienstherr, Hausrecht/AGG)? Und: Welche Sollbruchstelle droht, falls eine Wehrpflicht (wieder) kommt?

 

3. Flightright vs. Ryanair – wie sehr darf man eine Airline beschimpfen?

 Flightright wirbt offensiv damit, dass viele Airlines Passagierrechte blockieren – und formuliert über Ryanair Sätze wie „tritt Verbraucherrechte mit Füßen“. Ryanair klagt. Der Fall läuft bis zum BGH, dann muss das OLG Hamburg neu ran. Wir erklären, warum BGH und OLG Ryanair und Flightright als Wettbewerber einordnen, welche Aussagen verboten sind, welche weiter zulässig bleiben – und was das Urteil für Legal-Tech-Werbung bedeutet.
 

Den Newsrückblick hat Xenia Piperidou für Euch und wir lösen das Urteilsraten-Gewinnspiel auf.

Kritik und Anregungen an Rechtslage@lto.de
 

Zitiervorschlag

Kopftuch bei Richterinnen? / Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz / Ryan-Air-Beschimpfung: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58860 (abgerufen am: 23.01.2026 )

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