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Populistische Kritik an Gerichten: Warum Kon­ser­va­tive den Rechts­staat und der Rechts­staat Kon­ser­va­tive braucht

Gastkommentar von Prof. Dr. Michael Grünberger und Jonathan Schramm

28.07.2025

Außenansicht Bundesverfassungsgericht und Portraits unserer Gastautoren

"Konservative wollen erhalten, stabilisieren und sichern – nicht zuspitzen, polarisieren oder unkontrolliert zerstören", meinen unsere Gastautoren. Foto: picture alliance/dpa | Matthias Balk / privat – Zuschnitt und Skalierung LTO 

Urteile, die angeblich Volkes Wille verhindern: Kritik an Gerichten ist in Mode, vor allem bei vermeintlich Konservativen. Echte Konservative würden den Rechtsstaat dagegen niemals untergraben, meinen Michael Grünberger und Jonathan Schramm.

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Wer konservativ ist, will bewahren. Wir erleben aber zunehmend vermeintlich Konservative, die den Rechtsstaat und seine Institutionen anzweifeln und dadurch Schritt für Schritt abbauen. Wir hören nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland häufiger den Satz, dass allein die demokratisch legitimierte Regierung die Politik bestimmen solle und Gerichte den Willen des Volkes und die Entscheidungen der Exekutive zu respektieren hätten. Kommt diese Entgegensetzung von Demokratie und Rechtsstaat aus einer vermeintlich konservativen Richtung, muss uns das besonders besorgen.

Konservative wollen erhalten, stabilisieren und sichern – nicht zuspitzen, polarisieren oder unkontrolliert zerstören. Trotzdem betrachten einige, die sich zwar konservativ nennen, aber in Wirklichkeit radikal denken, den Rechtsstaat nicht mehr als Bedingung, sondern als Hindernis für die "wahre" Herrschaft des Volkes. Sie argumentieren, dass allein die demokratisch gewählte Regierung das Volk vertrete, während Gerichte keine demokratische Legitimation besäßen.

Diesem Denken liegt ein gefährliches Missverständnis zugrunde. Wer glaubt, Demokratie funktioniere besser ohne unabhängige Gerichte, irrt: Es ist der Rechtsstaat, der (deliberativ) demokratische Diskussionen freier und gleicher Menschen erst ermöglicht.

Es ist wichtig, dass Gerichte funktionieren

Nur wenn Gerichte funktionieren, kann sich jede und jeder darauf verlassen, dass Gesetzgebung und Exekutive an Gesetz und Recht gebunden sind. Dieser Grundsatz ist für die Bundesrepublik Deutschland in Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) niedergelegt und nach Art. 79 Abs. 3 GG verfassungsänderungsresistent. Zu diesen Gesetzen gehören insbesondere die Grundrechte.

Nur wenn der Staat deren freie und gleiche Ausübung durchsetzt, können Menschen frei leben, ihre Meinung äußern, sich versammeln und am politischen Diskurs teilnehmen. Demokratie lebt vom freien Austausch der Argumente. Dieser Austausch braucht aber einen geschützten Raum – und den bietet nur ein Rechtsstaat.

Indem Gerichte die Rechte von Minderheiten gegen den politischen Willen der Mehrheit schützen, stabilisieren sie unsere Demokratie. Sie stellen sicher, dass die Minderheit von heute zur Mehrheit von morgen werden kann. Wer heute eine Demokratie ohne rechtsstaatliche Schranken fordert, kann morgen selbst zur Minderheit gehören. Dann wäre er oder sie auf genau den Rechtsstaat angewiesen, den sie heute ablehnen. Anders gesagt: Ohne unabhängige Gerichte kann aus der Minderheit von heute niemals die Mehrheit von morgen werden.

Gerichte argumentieren juristisch, nicht politisch

Wo Meinungsfreiheit, Versammlungsrecht und faire Verfahren fehlen, verstummt zivilgesellschaftliche Opposition. Wer den Rechtsstaat zermürbt, greift damit die zentrale Funktionsbedingung von Demokratien an: die Möglichkeit sich ändernder Mehrheiten.

Der Rechtsstaat ist daher kein technokratisches Hindernis auf dem Weg zu "echter Volksherrschaft". Gesetzesbindung und Grundrechtsschutz sind weder links noch rechts.

Richterinnen und Richter mögen ein Parteibuch haben, sie mögen einer Partei nahestehen – aber sie entscheiden nicht nach diesen Präferenzen: Sie müssen rechtlich überzeugen, nicht politisch. Gerichte sind konservativ im besten Sinne, auch wenn sie progressive Entscheidungen treffen: Sie bewahren die Demokratie einer Gesellschaft von freien und gleichen Bürgerinnen und Bürgern über den politischen Mehrheitswillen von heute hinaus.

Eine Politik, die (potenzielle) Richterinnen und Richter und damit Vertreterinnen und Vertreter des Rechtsstaats ohne Tatsachengrundlage als "Extremisten" verleumdet, betreibt keine konservative Politik. Dieses Verhalten führt stattdessen zur Radikalisierung unserer Demokratie und erkennt im politischen Gegner nur noch den Feind. Carl Schmitt lässt grüßen.

Richtig ist: Jeder politische Wettstreit braucht Spielregeln wie Grundrechte und das Unionsrecht – und Menschen, die über die Einhaltung dieser Regeln unparteiisch wachen. Wenn alles Politik ist, fehlt die Schiedsrichterin. Ein Meinungskampf ohne Instanz erzeugt Chaos statt Stabilität. Gerade Konservative können das nicht wollen.

Vielfalt an rechtlichen Institutionen ist wichtig

Natürlich bleiben auch Richterinnen und Richter Menschen mit eigener Biografie, unterschiedlichen Prägungen und Meinungen. Die daraus entstehende Vielfalt ist gut für unsere rechtlichen Institutionen. Das ist in der jüngsten Zeit aus dem Blick geraten.

Vermeintlich Konservative fürchten stattdessen, dass eine Wissenschaftlerin – dass es eine Frau trifft, dürfte kein Zufall sein – als Richterin zu einer "linksextremen Aktivistin" am Bundesverfassungsgericht wird. Damit spielen sie mit der Sorge, dass Richterinnen und Richter unter dem Deckmantel ihres Amtes weiter Partei ideologischer Kämpfe sind.

Diese Sorge ist unberechtigt. Erstens unterliegen Richterinnen und Richter innerhalb einer vielfältig besetzten Justiz vielen geschriebenen und ebenso wirkmächtigen ungeschriebenen professionellen Standards. Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hat in ihrem Buch "Beratungskulturen" eindrucksvoll beschrieben, wie diese internen Kontrollmechanismen bei Kollegialorganen funktionieren.

Zweitens unterscheidet sich die Legitimation der Justiz grundlegend von der von Politikerinnen und Politikern. Richterinnen und Richter beziehen ihre Autorität nicht aus Wahlen, sondern aus juristischer Kompetenz und methodischem Arbeiten. Diese Methodik verinnerlichen Juristinnen und Juristen in einer jahrelangen Ausbildung.

Wer – auch am Bundesverfassungsgericht – stattdessen versuchen wollte, seine Position ideologisch und nicht primär rechtlich zu begründen, verlöre schnell an Ansehen – nicht nur in der Fachwelt, sondern gerade auch am Gericht. Starke Institutionen brauchen starke Stimmen und zugleich prägen rechtsstaatliche Institutionen wie Gerichte ihre Mitglieder. Darauf dürfen wir vertrauen. Besonders Konservative sollten daher ein Interesse daran haben, dass die Funktionsbedingungen angesehener Institutionen des Rechtsstaats gestärkt und nicht geschwächt werden.

Wir müssen das Ansehen der Gerichte schützen

Das Ansehen der Gerichte und rechtsstaatliche Verfahren unabhängig von ihrem Ausgang zu schützen – das ist echter Konservatismus der Mitte. Diese Haltung sollte kein Projekt einzelner Parteien sein. Der Schutz des Rechtsstaats ist gemeinsames Anliegen aller Demokratinnen und Demokraten.

Die Radikalen im Schafspelz der Konservativen wollen demgegenüber den Rechtsstaat schwächen und zerstören damit bewusst die Grundlagen unserer Demokratie. Das ist das Gegenteil von konservativ – es ist destruktiv.

Echte Konservative bewahren dagegen die Institutionen, die unsere gleiche Freiheit sichern. Dazu gehören neben funktionsfähigen Parlamenten auch unabhängige Gerichte und rechtsstaatliche Verfahren. Nur so erhalten wir unsere Demokratie in Deutschland und Europa auch in Zukunft – gemeinsam.

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) ist Präsident und Inhaber der Claussen-Simon-Stiftungsprofessur für Privatrecht und responsive Rechtswissenschaft der Bucerius Law School in Hamburg.

Jonathan Schramm ist Alumnus und Pressesprecher der Bucerius Law School.

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Populistische Kritik an Gerichten: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57766 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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