Politik spielt bei der Verfassungsrichterwahl eine große Rolle. Es geht aber auch um Verfassungskultur. Deshalb müssen wir davon wegkommen, fähige Kandidaten anzuzweifeln, nur weil sie nicht die "richtige" Meinung haben, meint Julian Krüper.
Man darf für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sein – ich bin eher dafür, sehe aber: Es ist schwierig. Man kann für ein AfD-Verbot sein – ich bin dagegen. Man kann für Gendersprache sein – ich bin es ganz entschieden nicht. Und man kann auch für eine allgemeine Impfpflicht sein, wenn eine Pandemie tobt – hier käme es, meine ich wie viele andere, sehr darauf an, was man genau darunter versteht und wie man sie gestaltet (hätte).
Man kann für und gegen all diese Dinge sein und das mit guten Gründen. Man kann für und gegen all diese Dinge und dabei ein hervorragender Jurist oder ein kompetenzschwacher Rechtsverdreher sein. Man kann für und gegen all diese Dinge sein und trotzdem akzeptieren, dass es Gründe dafür gibt, die Dinge anders zu sehen.
An der Fähigkeit, eine Meinung zu haben und zu wissen, dass andere vielleicht auch nicht falschliegen, fehlt es nicht wenigen, auch manchen Parlamentariern. Wozu das führt, liest man in diesen Tagen, wo es um die bevorstehende Wahl neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht geht: wichtige und mächtige Positionen zweifellos, von denen es aus gutem Grund auch nicht nur ein, zwei oder drei, sondern ganze 16 gibt. 16 Stellen, die deswegen sinnvollerweise durch die Politik besetzt werden, weil Verfassungsrecht immer politisches Recht ist. Es regelt eben nicht die Frage von Rechts- oder Linksverkehr, sondern die wichtigsten Grundlagen des Gemeinwesens.
Deswegen ist es richtig, dass die ganze Breite legitimer Auffassungen im Gericht repräsentiert ist: "rechte", "linke" und "liberale", auch wenn es im Einzelfall schwerfallen mag, das zu akzeptieren. Doch keine Sorge: Alle diese Meinungen müssen sich im anspruchsvollen Wettstreit einer Gerichtsberatung in Karlsruhe durchsetzen. Nicht mit peinlicher Polemik, die die aktuelle Debatte beherrscht und in der jede Position, die nicht der eigenen entspricht, als "radikal" abgewertet wird. Es braucht stattdessen viele harte und gute Argumente. Und persönlich braucht es Richter, die mehr können, als die richtige Meinung zu haben. Sie müssen ihre Meinung juristisch begründen, gegen Argumente verteidigen und andere gute Argumente aufnehmen und verarbeiten können. Denn niemand entscheidet in Karlsruhe allein, selbst der Präsident nicht.
Das hohe Ansehen des Bundesverfassungsgerichts lebt davon, dass es seit Jahrzehnten gelingt, ganz unterschiedliche Menschen mit dieser Qualifikation für die Richterstellen zu gewinnen. Es wäre wünschenswert, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags bei ihrer Wahlentscheidung kommenden Donnerstag darauf schauen, dass diese Voraussetzungen gegeben sind – und daran bestehen bei allen Vorgeschlagenen keine Zweifel. Zu hoffen ist zudem, dass gerade die Abgeordneten, die (legitimerweise) Respekt für alle Formen des menschlichen Lebens fordern, ihn auch denjenigen Personen erweisen, die für ein Richteramt nominiert sind. Denn eine gute Verfassungskultur beginnt mit einer guten Diskussionskultur.
Der Autor Julian Krüper ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und interdisziplinäre Rechtsforschung an der Ruhr-Universität Bochum.
Bundesverfassungsrichterwahl: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57590 (abgerufen am: 10.12.2025 )
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