Kanzler Merz denkt darüber nach, Verfassungsrichter künftig mit einfacher Mehrheit im Bundestag zu wählen. Das hätte zwar die aktuell vorgeschlagenen Verfassungsrichter ins Amt gebracht, wäre aber dennoch fatal, meint Felix W. Zimmermann.
Die gescheiterte Wahl von Brosius-Gersdorf sei das "Ergebnis einer grundlegenden Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Parlament", erklärte der parteilose Kulturstaatsminister der Bundesregierung, Wolfram Weimer, im Interview mit der Rheinischen Post. Richterinnen und Richter sollten seiner Meinung nach künftig mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Denn wenn es zu viele Extremisten im Parlament gebe und die Parteien der demokratischen Mitte keine Zweidrittelmehrheit für die Wahl von Verfassungsrichtern mehr zustande brächten, "dann kann das passieren, was wir erlebt haben".
Eine klare Fehleinschätzung. Ist Herrn Weimer wirklich entgangen, dass die Wahl von Brosius-Gersdorf nicht deshalb scheiterte, weil die politischen Ränder ihre Zustimmung verweigerten – sondern weil die Regierungsfraktion der CDU/CSU selbst nicht geschlossen hinter der Kandidatin stand? Sinn ergäbe Weimers Argumentation nur, wenn er mit den "Extremisten" jene Unionsabgeordneten meinte, die ihre Stimme verweigerten. Das aber kann als ausgeschlossen gelten. Weimer ist eher dafür bekannt, die Linkspartei mit der AfD zu vergleichen. Offenbar ist ihm ein Dorn im Auge, dass für die Wahl von Verfassungsrichtern derzeit auch die Zustimmung der Linkspartei erforderlich ist.
USA als warnendes Beispiel
Fakt ist: Wäre für die Wahl von Verfassungsrichtern eine einfache Mehrheit ausreichend, wären Günter Spinner, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Kathrin Kaufhold heute Bundesverfassungsrichterin. Der Widerstand zahlreicher Unionsmitglieder gefährdete zwar die Zweidrittelmehrheit für Brosius Gersdorf – aufgrund der Unterstützung durch Grüne und Linkspartei jedoch nicht die einfache Mehrheit. Auch wäre CDU-Kandidat Spinner nicht auf die Unterstützung der Linksfraktion angewiesen gewesen.
Ist der Vorschlag, der auch während der Resilienzdebatte unterbreitet wurde, also im Ergebnis ein guter? In der Regierungsspitze zeigte man sich offen. Bundeskanzler Friedrich Merz sagte auf der Regierungspressekonferenz, er habe sich dazu noch keine abschließende Meinung gebildet, er beobachte die Diskussion.
Doch mit der Absenkung des Quorums drohen auf lange Sicht amerikanische Verhältnisse. In den USA bestimmt bekanntlich die jeweilige politische Mehrheit im Senat – aktuell die Republikaner – über die Besetzung des Supreme Court und anderer Bundesgerichte. Eine knappe Mehrheit reicht dort aus, um alle Richterposten mit Personen aus dem eigenen politischen Lager zu besetzen. Diese Richterinnen und Richter sind in der Regel politisch klar verortet. Entsprechend vorhersehbar fallen ihre Entscheidungen bei politischen Streitfragen aus.
Anders in Deutschland: Auch Richterinnen und Richter mit einer eindeutigen politischen Vergangenheit – wie etwa der aktuelle Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, früher CDU-Bundestagsabgeordneter – emanzipieren sich meist von ihrer politischen Herkunft und entscheiden etwa gegen Gesetze, die sie selbst einst mitbeschlossen haben. Immer wieder ist zu beobachten, dass Richterinnen und Richter auch gegen die Interessen der Partei urteilen, die sie einst vorgeschlagen hat.
Einseitigkeit muss verhindert werden
Das liegt auch an der Zweidrittelmehrheit, mit der die Verfassungsrichter gewählt werden. Sie sendet ein klares Signal: Verfassungsrichter sollen sich nicht der jeweils aktuellen Regierungsmehrheit verpflichtet fühlen. Wären sie ausschließlich durch diese gewählt, stünde stets zudem der Verdacht im Raum, sie dienten eher der politischen Linie als dem Grundgesetz. Auch für das Ansehen des Gerichts ist die Zweidrittelmehrheit essenziell: Sie schafft eine überparteiliche Legitimation, gestärkt dadurch, dass das Gericht dann meist einstimmig oder mit deutlichen Mehrheiten entscheidet.
Würden Verfassungsrichter künftig mit einfacher Mehrheit gewählt, wäre perspektivisch eine einseitige politische Besetzung des Gerichts denkbar. Etwas nach vorne gedacht ist etwa eine künftige CDU-AfD-Bundesregierung ebenso wenig auszuschließen, wie ein rot-rot-grünes Bündnis. Gerade radikale Kräfte könnten dann versucht sein, Richterposten ausschließlich nach politischer Orientierung und ohne Mitsprache anderer Fraktionen zu vergeben. Die Folge wäre, dass – anders als bei der Personalie Brosius-Gersdorf – tatsächlich parteipolitisch denkende Juristinnen und Juristen ans Bundesverfassungsgericht berufen würden.
Zweidrittelmehrheit sichert Perspektivenvielfalt
Das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit zwingt die politischen Akteure dazu, sich auf eine breite, überparteiliche Lösung zu einigen, die unterschiedliche Perspektiven im Gericht abbildet. Das bisherige System – Vorschlagsrechte entsprechend der Fraktionsstärken im Bundestag – hat sich bewährt. Alle Fraktionen sind gehalten, die Vorschläge anderer mit Milde zu prüfen – auch im Bewusstsein, dass sie selbst auf Zustimmung angewiesen sind, wenn es um ihre eigenen Kandidaten geht. Dies sollten vor allen die Union und die Grünen sich noch einmal verinnerlichen.
Ob auch Parteien an den Rändern ein Vorschlagsrecht haben sollten, kann diskutiert werden. Gesichert sein muss aber, dass die Verteilung der Vorschlagsrechte die politische Gesamtlage in der Gesellschaft einigermaßen abbildet. Eine Wahl mit einfacher Mehrheit dagegen würde den gegenteiligen Weg eröffnen – hin zu einem einseitig politisch besetzten Gericht. Das wäre ein unverantwortliches Risiko für die Integrität unserer Verfassungsordnung.
Sollten Einigungen dennoch scheitern – sei es, weil die demokratische Mitte nicht steht, oder weil tatsächliche Extremisten blockieren –, sieht das Grundgesetz inzwischen einen klugen Ersatzmechanismus vor: In diesem Fall entscheidet der Bundesrat – ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit.
Die Hürde einer Zweidrittelmehrheit ist also ein wichtiges Schutzprinzip. Sie stellt sicher, dass das Bundesverfassungsgericht – anders als in den USA – kein politisches Werkzeug der jeweils regierenden Mehrheit wird. Statt die Hürde aufzugeben, sollte sie in das Grundgesetz übernommen werden. Bisher steht sie nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz, was ebenfalls mit einfacher Mehrheit zu ändern ist.
Neues aus den USA
Apropos USA: Dort hat gerade Donald Trump seinen früheren Anwalt Emil Bove als Bundesrichter vorgeschlagen. Bove hatte zuvor als stellvertretender Justizminister Mitarbeiter entlassen, die an der Aufarbeitung des Sturms auf das Kapitol beteiligt waren. Zudem forderte er Staatsanwälte auf, die Korruptionsanklage gegen New Yorks Bürgermeister Eric Adams fallenzulassen – und soll bei gegen Abschiebungen ergangenen Gerichtsbeschlüssen mit den Worten "Fuck You" zum Ausdruck gebracht haben, dass diese missachten werden sollen. Der Senat wird Bove wohl trotzdem durchwinken.
Es ist ein weiteres eindringliches Warnsignal aus den USA gegen eine Abschaffung des Zwei-Drittel-Quorums bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts.
Verfassungsrichterwahl mit einfacher Mehrheit?: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57708 (abgerufen am: 10.03.2026 )
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