Merz' Milliarden-Ankündigung: Wie das Tarif­t­reu­e­ge­setz die Zei­ten­wende fes­selt

Gastkommentar von Konstantin Kuhle

26.08.2025

Hunderte Milliarden Euro sollen in die deutsche Infrastruktur fließen, so die Ankündigung von Friedrich Merz. Gleich mit dem ersten großen Gesetzesvorhaben bremst die neue Regierung dringend notwendige Investitionen aus, meint Konstantin Kuhle.

"Whatever it takes" – Mit diesen markigen Worten hatte Friedrich Merz die Reform der Schuldenbremse und Investitionen in die Infrastruktur des Landes in dreistelliger Milliardenhöhe angekündigt. Das war im März. Nur wenige Monate später will sich die Bundesregierung nun Fesseln für diese Ausgaben angelegen. Eines der ersten großen Gesetzesvorhaben der Koalition soll ein neues Tariftreuegesetz werden. Noch bevor die Bundesregierung einen einzigen neuen schuldenfinanzierten Euro ausgegeben hat, werden auf diese Weise die Regeln verschärft, nach denen der Bund überhaupt investieren kann.

Das Gesetz soll festschreiben, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden können, die so genannte tarifliche Arbeitsbedingungen, etwa bei Lohn und Arbeitszeiten, garantieren.  Ein Herzensprojekt der SPD, mit dem sie ihre arbeitsmarktpolitischen Vorstellungen im Gewand des Vergaberechts durchsetzen will.

Ein solches Tariftreuegesetz passt nicht in die Zeit. Bekanntermaßen hat Merz seine Kanzlerschaft mit einem Komplettplagiat des SPD-Wahlprogramms begonnen, der Aufweichung der Schuldenbremse und der Ankündigung einer massiven schuldenfinanzierten Investitionstätigkeit des Staates. Bis zu einer Billion Euro sollen in den kommenden Jahren in Infrastruktur, Sicherheit und Transformation fließen. Eilig wurde mit den Mehrheitsverhältnissen des alten Bundestages das Grundgesetz geändert, um nicht auf AfD und Linke angewiesen zu sein. Und nun?

Im Bereich von Bundeswehr und Sicherheit sollen die neuen Regeln vorsichtshalber nicht zur Anwendung kommen. Diese Ausnahme verdeckt das viel dringlichere Problem. Müsste man das Vergaberecht im Bereich der Bundeswehr nicht eigentlich radikal vereinfachen statt nur auf neue Regeln zu verzichten? Angesichts der wachsenden Bedrohung aus Russland muss die Bundeswehr schnell in einen angemessenen Zustand der Verteidigungsbereitschaft und Abschreckung versetzt werden.

Und auch außerhalb des Bereichs Sicherheit kann sich unser Land noch mehr Bürokratie im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe nicht erlauben. Wir erinnern uns: Während des Bundestagswahlkampfs war die Aufweichung der Schuldenbremse die Antwort von SPD, Grünen und Linken auf nahezu jede Frage. Statt diesen Plan nun umzusetzen, soll mit dem neuen Gesetz erstmal eine Prüfstelle für Verstöße gegen die Tariftreue der Auftragnehmer eingerichtet werden. Digitale Ämter und Schulen, sanierte Brücken oder gar Arbeitsplätze in der Industrie entstehen auf diese Weise nicht. Und überhaupt: Angesichts einer andauernden Wirtschaftskrise könnte man auf die Idee kommen, Maßnahmen, die neues wirtschaftliches Wachstum hemmen, schlichtweg zu unterlassen.

Warum also diese Eile beim Tariftreuegesetz? Wer schon einmal einen Koalitionsvertrag ausverhandelt hat, der weiß, dass niemals alle Vorhaben aus einem solchen Gesamtkunstwerk am Ende auch Realität werden. Manche Gesetze bleiben im Parlament stecken, weil die Abgeordneten sie nicht oder jedenfalls nicht ohne Änderungen beschließen wollen. Andere Vorhaben scheitern am Widerstand der Länder im Bundesrat. Und wieder andere Projekte gehen in einem monatelangen Ringen verschiedener Ministerien um die konkrete Ausformulierung des Vorschlags der Bundesregierung unter. Es ist ein echter Etappensieg, wenn man es in diesem komplexen Verfahren schon mal auf die Tagesordnung des Kabinetts schafft. Was man hat, das hat man.

In der Logik einer Koalition heißt das: Auch die Koalitionspartner dürfen mit ihren großen Lieblingsprojekten zum Zug kommen. Die CSU hat mit der Mütterrente ihr Thema im Kabinett gesetzt. Erstaunlich: Hat man den vermeintlichen Wirtschaftsexperten Friedrich Merz aus dem Wahlkampf im Ohr, so hätte es sich bei den Sofortmaßnahmen um Schritte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands handeln müssen, etwa zur Senkung der Unternehmensbesteuerung. Doch einen solchen schnellen Erfolg hat sich die Union bereits aus der Hand nehmen lassen, indem die Senkung der Körperschaftssteuer erst zum 1. Januar 2028 gesetzlich festgeschrieben wurde.

Und so bleibt einzig und allein die Hoffnung, dass das Tariftreuegesetz im weiteren Verfahren der Gesetzgebung ausgebremst wird.

Konstantin Kuhle ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Verfassungsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Er gehörte von 2017 bis 2025 für die FDP dem Deutschen Bundestag an und war hier insbesondere im Bereich der Rechts- und Innenpolitik tätig. Er ist Vorsitzender der FDP in Niedersachsen und gehört dem Bundesvorstand seiner Partei an.

Zitiervorschlag

Merz' Milliarden-Ankündigung: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57992 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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