Was schadet dem BVerfG wirklich?: Warum ein Rückzug von Bro­sius-Gers­dorf fatale Folgen hätte

Kommentar von Dr. Felix W. Zimmermann

16.07.2025

Bei ihrem Lanz-Auftritt deutet die SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf an, auszusteigen, sobald dem Bundesverfassungsgericht Schaden droht. Doch der Schaden droht vor allem, wenn sie zurückzieht und nicht gewählt wird, meint Felix W. Zimmermann.

Ein Auftritt bei Markus Lanz 2024 war es, der der SPD-Kandidatin fürs Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf kritisch vorgehalten wurde. Sie habe sich dort zu pointiert zu einem AfD-Verbot geäußert, so der Vorwurf. Am Dienstagabend kehrte sie nun zurück ins Studio von Markus Lanz. Sie wollte sich zu den Vorwürfen der letzten Wochen erklären, nicht mehr nur Gegenstand von Berichterstattung sein. Ein verständlicher, doch auch riskanter Schritt. Denn bislang ist noch niemand durch einen Fernsehauftritt Verfassungsrichter geworden. 

Brosius-Gersdorf, zunächst noch sichtlich angespannt in dem Korbstuhl, meisterte in der 1:1 Befragung mit dem Talkmaster den Spagat zwischen Selbstbehauptung und richterlicher Nüchternheit. Sie hat sich in der Sendung den Raum nehmen können, ihre Positionen etwa zu dem Reizthema Abtreibung und Menschenwürde so differenziert zu entfalten, wie sie es in ihrer Forschungsarbeit auch getan hatte. Bevor eine Kampagne in den letzten Wochen ihre Ausführungen bis zur Unkenntlichkeit einschmolz. Nach 50 Minuten war der Auftritt vorbei. Wer die Wissenschaftlerin jetzt noch für "linksextrem" hält oder dass sie die Menschenwürde ächtet, der dürfte nicht mehr zu erreichen sein. Doch die Frage hallt nach: Wie geht es nun weiter? 

In den letzten Momenten der Sendung setzt Brosius-Gersdorf an, eine Brücke zu bauen. Ein für alle gesichtswahrender Karlsexit. Sobald die Gefahr drohe, dass das Verfassungsgericht beschädigt wird, "würde ich an meiner Nominierung nicht festhalten", so die Professorin. "Das ist ein Schaden, den kann ich gar nicht verantworten." Und sie wolle auch nicht für eine Regierungskrise verantwortlich sein. Ob die nicht vielleicht schon eingetreten ist? 

Warum gerade der Rückzug das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts bedroht

Die Verfassungsrechtsprofessorin stellt jedenfalls als Lösung in Aussicht, sie werde sich zu einem beliebigen Zeitpunkt vor einer neuen Wahlrunde den Weg frei machen. Union und SPD müssten nur den Joker ziehen: "Jetzt droht Schaden für das Bundesverfassungsgericht". 

Bislang spricht nichts für eine Beschädigung des Gerichts. Wie sollte es auch? Es geht um den Auswahl- und Abstimmungsprozess für eine bzw. drei Richterkandidaten im Bundestag – und nicht um Gerichtsentscheidungen aus Karlsruhe. Die Musik spielt in Berlin, mit den Abgeordneten geht dieses Debakel nach Hause.

Vielmehr ist das Gegenteil richtig. Nicht ein Festhalten an ihrer Nominierung beschädigt mittelfristig das BVerfG, sondern ihr Aufgeben würde dem Auswahlprozess und letztlich auch der Reputation des BVerfG Schaden zufügen: 

Das fatale Signal wäre: Nur wer bisher öffentlich möglichst wenig Profil gezeigt hat, nicht angeeckt ist, hat noch Chancen nach Karlsruhe zu kommen. Und das aus Sorge vor einer eskalierenden öffentlichen Debatte? Würde Brosius-Gersdorf als Kandidatin abgelöst, bliebe als Eindruck hängen: Sie war nicht "neutral genug" – ein fatales Missverständnis, wie die Richterinnen und Richter in Karlsruhe arbeiten. Das Karlsruher Gericht lebt von seiner pluralistischen Besetzung, nicht von politischer Geschmeidigkeit. Dort versammeln sich Bundesrichterinnen, Anwälte, ehemalige Politiker und Minister und Professorinnen. Dazu gehören introvertierte Richterpersönlichkeiten ebenso wie ein öffentlich robuster Ex-Richter Peter Müller, vormals Saarländischer CDU-Ministerpräsident. Der hatte als Politiker übrigens seinerzeit das Gedankengut der NPD als "Ekel erregend" bezeichnet und sich pro Verbot geäußert. Um dann später als Verfassungsrichter ein NPD-Verbotsverfahren aus rechtlichen Gründen abzulehnen. Allein dies zeigt, mit welch unterschiedlichen Maßstäben Brosius-Gersdorf gemessen wird.

Diffamierung darf sich nicht lohnen

Die 16 Richterinnen und Richter in den beiden Senaten müssen bei der kollektiven Entscheidungsfindung, argumentieren und überzeugen, verfassungsrechtliche Mittelwege ausloten, Irritationen und Rückschläge für eigene Vorschläge einstecken. Die Arbeitsweise des Gerichts lebt davon, dass aus dieser Zusammenarbeit verfassungsrechtlich begründete Entscheidungen entstehen. Das macht die Überparteilichkeit und hohe Akzeptanz des Gerichts in der Bevölkerung aus. Wer diese personelle Zusammensetzung unterläuft, betreibt Politisierung durch Entpolitisierung im schlechten Sinne.

Ein Rückzug von der Kandidatur wäre auch aus einem anderen Grund fatal. Eine Richterkandidatin wurde verhindert, nicht durch Argumente, sondern durch eine lautstarke Kampagne, die ihre tatsächlichen Ansichten verzerrt; konkret etwa die falsche Unterstellung, sie würde dafür eintreten, eine Abtreibung bis zur Geburt stets für straflos zu erklären. Ein Erfolg von rechten Medien und "Lebensschützern" mit Aussicht auf weitere Erfolge. Eine Kandidatin zuerst zu diskreditieren und sodann nahezulegen, es wäre doch besser, wenn diese aus übergeordneten Gründen auf eine Kandidatur verzichten möge, ist perfide und dürfte Schule machen. 

Wer als Rechtswissenschaftlerin oder -wissenschaftler zu Schwangerschaftsabbrüchen oder anderen menschenwürderelevanten ethischen Streitfragen arbeitet, müsste damit rechnen, nicht mehr für das BVerfG nominiert zu werden. Das Wahlverfahren selbst wäre beschädigt, damit auch die personelle Zusammensetzung am Gericht und letztlich das Gericht selbst. Eine derartige Verengung bei der Auswahl von Verfassungsrichtern würde dazu führen, dass bestimmte – verfassungsrechtlich legitime und gesellschaftlich verankerte – Positionen im Gericht nicht vertreten sind.

Unionsfraktion muss klar sein, was auf dem Spiel steht

Wie aber weiter, wenn nicht der Rückzug von Brosius-Gersdorf gewählt wird? Die Union muss sich in ihrer Fraktion klar machen, dass sie nicht über "ihre" Kandidatin abstimmt, sondern über einen SPD-Vorschlag – und muss sich daran erinnern lassen, dass richterlicher Diskurs widerstreitender Positionen wichtiger ist als stromlinienförmiges Parteidenken. Die von der SPD vorgeschlagene Verfassungsrechtlerin liegt in einigen Fragen auch nicht auf SPD-Kurs, sie ist pro Rente mit 70, und war gegen ein Compact-Verbot durch die SPD-Innenministerin Nancy Faeser.

Die Fraktionsführung um den in den letzten Tagen viel gescholtenen Jens Spahn müsste in Ruhe das Gespräch mit ihren Widerständlern suchen und die Positionen von Brosius-Gersdorf sachlich und differenziert auswerten. Nicht zuletzt muss der Union klar sein, was auf dem Spiel steht. Denn in Zukunft will auch die Union ihre Kandidaten an das Gericht bringen, und wird auf Unterstützung der SPD angewiesen sein. Wenn die Union Brosius-Gersdorf ablehnt, droht bei zukünftigen Wahlen eine Atmosphäre politischer Vergeltung. Dadurch und nicht durch die Wahl Brosius-Gersdorfs würde letztlich auch das Gericht großen Schaden nehmen.

Zitiervorschlag

Was schadet dem BVerfG wirklich?: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57689 (abgerufen am: 14.12.2025 )

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