Nach Desaster im Fall Brosius-Gersdorf: Wie in Zukunft Ver­fas­sungs­richter nomi­nieren und wählen?

von Dr. Markus Sehl

21.07.2025

Eine toxische Verfassungsrichterwahl – was lässt sich daraus lernen? Aufrufe zu mehr Sachlichkeit und weniger Kulturkampf dürften es nicht richten. Das Chaos muss eine Warnung sein für eine gute Mischung aus Transparenz und Vertraulichkeit.

Nichts läuft dieses Mal wie sonst. Statt einer geräuschlosen Nominierung und gut vorbereiteten Abstimmung durch den Bundestag verteidigt eine Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht ihre Nominierung in der Talkshow bei Markus Lanz.

Nach dem Auftritt ist es nicht unwahrscheinlicher geworden, dass die Rechtsprofessorin und SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zurückzieht. Einen schonenden Ausweg hat sie Union und SPD-Fraktion bei Markus Lanz angeboten. Sobald die Gefahr drohe, dass das Verfassungsgericht beschädigt wird, werde sie an der Nominierung nicht festhalten. Es ist eine Exit-Karte, die die Koalition jederzeit spielen kann.

Auf der anderen Seite dürfte ein Rückzug Folgen für zukünftige Richterwahlen haben. Eine Kampagne gegen eine Verfassungsrichterkandidatin hatte Erfolg. Das werden alle registriert haben, die an einer solchen Eskalation auch in Zukunft Interesse haben. Was also lernen wir daraus? 

Nach den Desasterwochen melden sich erste Stimmen, die das Verfahren der Richterwahl ändern wollen. Ein Nachjustieren wäre angezeigt, wenn aus dem Chaos der vergangenen Wochen strukturelle Probleme des Wahlverfahrens sichtbar würden und das Ganze nicht ein Unfall ist, von dem man hoffen muss, dass er sich nicht so schnell wiederholen wird.

Eine toxische Verfassungsrichterwahlrunde

Auch wenn es für eine abschließende Einordnung noch zu früh ist, vieles spricht dafür, dass hier einiges zusammengekommen ist. Eine toxische Gemengelage: Im Hintergrund die traumatische Einsicht in der Union, dass man aus der Mitte des Bundestags keine erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit mehr zusammenbekommt und sich perspektivisch auf Abstimmungen mit der Linken einrichten muss. Eine internationale Lage, in der die Politisierung des US Supreme Courts durch Donald Trump und ein Kulturkampf über Verfassungsgerichte einige einlädt, hierzulande amerikanische Verhältnisse zu erproben. Das Ganze zulasten eines Gerichts, das seine breite Akzeptanz in der Bevölkerung der Überparteilichkeit und robusten rechtlichen Kontrolle der Regierungsarbeit verdankt.

Offenbar haben bei SPD und Union manche das Triggerpotenzial von Positionen der Kandidatin Brosius-Gersdorf bei konservativen Abgeordneten unterschätzt. Was umso mehr erstaunt, hat doch kaum ein Thema die Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten gesellschaftspolitisch so umgetrieben wie der Schwangerschaftsabbruch. Nicht zuletzt wurde vermutlich auch die Dynamik unterschätzt, die Kampagnen in rechten Medien und auf Social Media im Jahr 2025 freisetzen können. Dahinter geht es nicht mehr zurück.

Immer wieder wurde öffentlich breit über Kandidaten diskutiert

Auch in der Vergangenheit sind nominierte Richterkandidaten aus politischen Gründen zurückgezogen worden – und zwar nachdem zum Teil wochenlang öffentlich über sie diskutiert worden war. 2011 sorgte wohl aufgrund seiner Bekanntheit als saarländischer Ministerpräsident der Unionskandidat Peter Müller für breitere öffentliche Diskussionen. Die SPD-Seite hatte Zweifel an seiner richterlichen Erfahrung, am Ende wurde Müller gewählt.

2020 stritten die SPD-Ministerpräsidenten öffentlich in den Medien um die Nachfolge des Verfassungsrichters Johannes Masing. Indem die Besetzung zu einer Diskussion um eine Ost-Repräsentation gemacht wurde, erreichte sie eine öffentliche Aufmerksamkeit.

Der CSU-Richterkandidat Winfried Bausback wurde 2023 sozusagen im letzten Moment noch zurückgezogen, als – durch LTO-Berichterstattung – bekannt wurde, dass er die Grundmandatsklausel im Wahlrecht für verfassungswidrig hält. Eine Regelung, von der die CSU lebt und gegen deren Abschaffung sie beim Bundesverfassungsgericht vorging.

Öffentliche Diskussionen und politisierte Manöver um Verfassungsrichterposten sind also nicht neu. Bei der Diskussion um Brosius-Gersdorf ist die Qualität (?) der Diskussion aber eine andere.

Konstruktives Vorstellungsformat für Kandidaten

Das Zusammenspiel von Eskalationsfaktoren sollte für ein behutsames Nachdenken über Änderungen sprechen. Der Vorschlag zur Absenkung des Zwei-Drittel-Wahlquorums war vielleicht gut gemeint, aber geht daneben. Die Zurückverlegung der Abstimmung vom Bundestagsplenum in den zwölfköpfigen Wahlausschuss wäre demokratisch ein sehr unglückliches Signal.

Aber es bleiben Ansatzpunkte. Denn auch in den nächsten Wahlrunden werden Fragen aufkommen: Wie transparent, wie öffentlich sollen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht nominiert und abgestimmt werden? Wie kann man eine so aufgeheizte und zum Teil aufgehetzte Diskussion um eine Richterperson in Zukunft verhindern?

Öffentliche Diskussionen zu mehr Sachlichkeit und weniger Kulturkampf anzuhalten, dürfte kaum vielversprechend sein, vor allem wenn wirkmächtigen Akteuren an Eskalation gelegen ist.

Was den Fraktionen bliebe, wäre, selbst für einen positiven Auftakt ihrer Nominierung zu sorgen: Sie könnten ihre Kandidaten in einem öffentlichen Format ähnlich einer Pressekonferenz vorstellen, erklären und dafür werben, warum diese Persönlichkeiten als Richter ans Bundesverfassungsgericht gehören. Damit wäre ein konstruktiver Ton gesetzt. Es wäre ein positives Auftaktformat statt einer späteren "Anhörung" nach US-Vorbild, die immer etwas von Tribunal, Vorwurf und Verteidigung hat. Die Vorstellung sollte frühzeitig erfolgen, sobald eine Abstimmung mit den Fraktionen erreicht ist.

Sorgsame Sondierung und Vertraulichkeit

Ein solches Format entbindet nicht von sorgfältiger Antizipation und Sondierung bei den Beteiligten im Vorfeld. Dafür braucht es ein vertrauliches Vorgehen, wie es bislang schon praktiziert wird und in der Mehrzahl der Nominierungsfälle gelingt.

Aus diesem sensiblen Abtasten dringt nichts nach außen, dieser Raum sollte wie bisher auch gut geschützt stattfinden. Verhakt sich dort etwas, sollte sich jeder gut überlegen, ob ein Austragen in der öffentlichen Arena eine gute Idee ist und wer alles dadurch Schaden nimmt. Vielleicht bleibt von dieser Wahlrunde auch das: eine Warnung und Vergewisserung.

Zitiervorschlag

Nach Desaster im Fall Brosius-Gersdorf: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57721 (abgerufen am: 20.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen