Neuer Gesetzentwurf in Israel: Todes­strafe zur Ver­tei­di­gung des kol­lek­tiven Schick­sals

Gastkommentar von Itamar Mann

15.11.2025

Ein neues Gesetz will "Terror gegen Israel" mit der Todesstrafe belegen, um die "Wiederbelebung des jüdischen Volkes in seinem Land" zu schützen. Itamar Mann warnt vor den Folgen – für Palästinenser wie für die israelische Gesellschaft.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Übersetzung. Hier geht es zum englischen Original.

Am 10. November 2025 verabschiedete die Knesset in erster Lesung einen Gesetzentwurf mit dem Titel "Todesstrafe für Terroristen". Die Parlamentssitzung war turbulent: Die Rede des Abgeordneten Ayman Odeh (Hadash) führte fast zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit Itamar Ben-Gvir, Israels Minister für Nationale Sicherheit, einem langjährigen Befürworter der Todesstrafe. Nach der Abstimmung verteilte Ben-Gvir Baklava, um das Ergebnis zu feiern. 

Der von der Abgeordneten Limor Son Har-Melech von Ben-Gvirs rechtsextremer Partei Otzma Yehudit eingebrachte Gesetzentwurf wurde mit 39 zu 16 Stimmen angenommen, wie LTO am Dienstag berichtete. Er wird nun zur Vorbereitung auf die zweite und dritte Lesung an den Ausschuss für Nationale Sicherheit verwiesen.

Der Vorschlag macht die Todesstrafe zum Ausdruck staatlicher Autorität. Beschließt die Knesset das Gesetz nach dritter Lesung, wird sich erst zeigen müssen, ob diese Autorität nur symbolisch im Gesetz steht – als "law in the books" – oder ob die Strafjustiz tatsächlich von ihr Gebrauch macht.

Eine obligatorische Todesstrafe gab es nie – bis jetzt

In Israel ist die Todesstrafe seit der Staatsgründung im Gesetz verankert, allerdings wurde sie kaum verhängt und vollstreckt. Die einzige unter israelischem Recht vollzogene Hinrichtung war die von Adolf Eichmann im Jahr 1962. Natürlich war der Eichmann-Prozess ein grundlegendes Ereignis in der Rechts- und politischen Kultur des Landes. In gewisser Weise lief er auf einen "Schauprozess" hinaus, wie Hannah Arendt es einmal ausdrückte. Und doch lässt sich nicht bestreiten, dass der Prozess dazu diente, die Identität eines neuen Staates durch ein Ritual der Gerechtigkeit zu festigen.

Seitdem haben verschiedene Regierungen die gesetzlichen Regelungen zur Todesstrafe beibehalten, ohne dass sie zur Anwendung kamen. Diese Zurückhaltung war kein Zufall, wie der israelische Soziologe Ron Dudai zeigte. Sie spiegelte vielmehr den Konsens wider, dass die Hinrichtung von Menschen für Verbrechen Israels Selbstbild als Rechtsstaat gefährden würde, während die bloße Existenz der Todesstrafe dazu diente, Härte gegenüber Feinden zu signalisieren. Wiederkehrende Gesetzesinitiativen, die üblicherweise nach großen Terroranschlägen folgten, beriefen sich auf Abschreckung, kamen aber selten über die Ausschussdebatte hinaus.

Der vorliegende Gesetzentwurf reiht sich hier ein, er ist Teil eines politischen Theaters rund um die Todesstrafe. Was ihn von früheren Vorstößen unterscheidet, ist nicht die Begründung – Abschreckung und nationalistische Vergeltung. Neu ist jetzt zum einen, dass der Entwurf gute Chancen hat, Gesetz zu werden, und zum anderen, dass er zwingenden Charakter hat. Denn das Gesetz würde das richterliche Ermessen abschaffen und die Gerichte verpflichten, die Todesstrafe zu verhängen, wenn der entsprechende Tatbestand verwirklicht ist.

Palästinenser im Fokus

Der Gesetzentwurf ändert Paragraf 301A des israelischen Strafgesetzes von 1977. Danach soll die Todesstrafe für Personen gelten, die Israelis vorsätzlich töten – und zwar "aus Feindseligkeit gegenüber der Öffentlichkeit oder um dem Staat Israel und der Wiederbelebung des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden". In der Rechtsfolge heißt es, die Person solle mit dem Tode bestraft werden – "und zwar mit dieser Strafe allein".

Das Wort "Palästinenser" – unter israelischen Knesset-Abgeordneten ohnehin eine umstrittene Identitätskategorie – taucht in dem Gesetzentwurf natürlich nicht auf. Allerdings ist klar, dass der Gesetzentwurf nicht für jüdische Verdächtige von Straftaten gegen die nationale Sicherheit gedacht ist. Er richtet sich vielmehr ausschließlich an Palästinenser. Insofern muss erwähnt werden, dass die Todesstrafe auch unter palästinensischem Recht existiert. Außerhalb von Gaza sind Todesurteile selten geworden. Im Gazastreifen aber lässt die Hamas immer wieder Palästinenser hinrichten, die der "Kollaboration mit Israel" beschuldigt werden. 

Zurück zum neuen Gesetzentwurf in Israel: Die Formulierung "mit dieser Strafe allein" beseitigt das richterliche Ermessen bei der Strafzumessung. Im Gegensatz zum geltenden Recht, das lebenslange Haft als Standardstrafe für Mord festlegt, aber eine Milderung zulässt, macht die vorgeschlagene Änderung die Todesstrafe zur einzig zulässigen Rechtsfolge, wenn die genannten Motive nachgewiesen sind. Dies ist selbst in Systemen, die die Todesstrafe beibehalten, eine außergewöhnliche Maßnahme.

Militärgerichte können mit einfacher Mehrheit entscheiden

Natürlich verletzt der Gesetzentwurf individuelle Rechte wie das Recht auf Leben und auf ein faires Verfahren. So verhindert er etwa implizit, dass verurteilte Personen die Strafzumessung mit einem Rechtsmittel angreifen. Darüber hinaus wäre das Gesetz auch ein Affront gegen die Justiz als solche. Man könnte sogar argumentieren, dass die Aufhebung jeglichen richterlichen Ermessens bei der Strafzumessung die richterliche Entscheidungsfindung als solche beeinträchtigt. Eigentlich verlangt das Strafrecht eine klare Unterscheidung zwischen Strafe und Rache. Dieser Gesetzentwurf macht die Justiz zu einem Instrument der Rache, welche von bestimmten politischen Kräften gefordert wird. Insofern ignoriert der Gesetzentwurf auch das Prinzip der Gewaltenteilung. Und er ist Teil eines lange währenden Angriffs auf die Rechte palästinensischer Häftlinge und auf die eigene Justiz.

Ferner enthält der Gesetzentwurf einen Auftrag an den Verteidigungsminister: Er soll anordnen, dass Militärgerichte im Westjordanland die Todesstrafe mit einfacher Mehrheit verhängen dürfen. Damit wird das derzeit geltende Prinzip der Einstimmigkeit unter den drei Richtern ersetzt. Die Kammern der Militärgerichte setzen sich typischerweise aus Offizieren im Reservedienst zusammen, nicht notwendigerweise aus Berufsjuristen des Militärs. Diese Gerichte handeln ohnehin schon nach Besatzungsrecht und ohne die vollen Garantien des für Staatsbürger geltenden Strafverfahrens. Das Einstimmigkeitsprinzip für Todesurteile aufzuheben, erhöht angesichts dessen die Gefahr von Fehlurteilen.

Es geht nicht um mehr Bestrafung, sondern um Rache

In der Gesetzesbegründung wird zudem behauptet, dass lebenslange Haft "Terroristen nicht abschreckt". Viele von ihnen hätten vermeintlich eine Freilassung im Rahmen von Gefangenenaustauschen zu erwarten. Die Gesetzesänderung wird damit als eine Maßnahme der Abschreckung gerechtfertigt.

Es gibt keine empirische Evidenz, die diese Behauptung stützen würde. Vielmehr fügt der Gesetzestext durch die Passage "die Wiederbelebung des jüdischen Volkes in seinem Land" noch eine theologisch-nationale Dimension hinzu. Damit soll die Todesstrafe nicht mehr der Bestrafung für ein Verbrechen dienen, sondern der Verteidigung des kollektiven Schicksals.

Diese Kombination aus Rache und Verteidigung nationaler Sicherheit markiert einen Paradigmenwechsel in Israels Strafrechtsdoktrin. Das Gesetz vermischt strafrechtliche Schuld mit ideologischer Identität: Die Strafe richtet sich nicht danach, was eine Person getan hat, sondern danach, wer sie ist. Der Gesetzentwurf fügt sich damit ein in die Maßnahmen der Regierung, die darauf abzielen, die Justiz zum Instrument einer ultra-nationalistischen Agenda zu machen.

Will man die Strafe wirklich vollziehen?

Der Entwurf muss erst noch Gesetz werden. Und auch wenn er erlassen wird, ist ungewiss, inwiefern er praktisch umsetzt wird. Jahrzehntelang hat die Todesstrafe nur in den Gesetzbüchern existiert. Bisher war keine Regierung bereit, die rechtlichen, diplomatischen und moralischen Kosten tatsächlicher Hinrichtungen zu tragen. Der neue Vorschlag lässt komplett offen, wie die Todesstrafe vollzogen werden soll, von wem oder unter welchen verfahrenstechnischen Schutzmaßnahmen, falls es überhaupt welche geben soll.

Die Geschichte legt nahe, dass diese Auslassungen beabsichtigt sind. Wie Dudais Forschung zeigt, liegt der politische Nutzen der Todesstrafe oft in der symbolischen Behauptung von Macht und nicht in ihrer tatsächlichen Vollstreckung. Der Staat erklärt seine Befugnis zu töten, verzichtet aber auf den Akt. Damit übt er das ultimative Vorrecht der Macht aus, ohne deren Lasten zu tragen. 

Das einzige Mal, als Israel die Grenze vom Symbolismus zur Praxis überschritt – Eichmanns Hinrichtung durch Erhängen – beleuchtet, was die Umsetzung mit sich bringt. In meiner eigenen Forschung dazu habe ich die Perspektive des Henkers untersucht: die Erfahrung von Shalom Nagar, dem Gefängniswärter, der ausgewählt wurde, die Hinrichtung durchzuführen. Nagars jemenitische Identität ist hier relevant: Wie er erklärte, sei er bewusst wegen seines nicht-europäischen Hintergrunds ausgewählt. Denn jüdisch-europäische Gefängniswärter seien geneigt gewesen, den Gefangenen schon vor dem Ende des Gerichtsverfahrens aus Rache zu töten.

Nagars Trauma nach der Tat, seine spätere Hinwendung zur Religion und seine lebenslange Ambivalenz bezüglich seiner Rolle machen deutlich: Ein gerichtliches Urteil in den physischen Tod umzusetzen, geht mit Kosten einher. Die Logistik ist hier wichtig: Das Hängen ist, wie Nagar erklärt, etwas, dessen Zeuge zu sein zutiefst schmerzhaft ist. Welche Technik wird Israel für die vielen Hinrichtungen wählen, die dieses neue Gesetz erforderlich machen wird?

Was das Gesetz für Israel bedeuten würde

Der Fall Eichmann, betrachtet durch Nagars Augen, legt die menschlichen und institutionellen Kosten offen, die nicht nur für den Verurteilten, sondern auch für den Henker entstehen, wenn der Staat die Macht zu töten nicht nur proklamiert, sondern auch ausübt. 

Wenn der Gesetzentwurf verabschiedet wird, stellen sich solche Fragen: Wer wird als Henker dienen? Kann ein Gemeinwesen die moralische Last solcher Handlungen tragen, ohne seine eigene Legitimität nicht nur international, sondern auch in den Augen seiner Bürger weiter zu untergraben? In einem Land, in dem die mutmaßliche Vergewaltigung eines Häftlings aus Gaza mit öffentlichem Beifall aufgenommen wurde und der Militärstaatsanwalt, der Rechenschaft forderte, selbst der Strafverfolgung ausgesetzt ist, lässt sich nicht mehr garantieren, dass die Todesstrafe nur "law in the books" bleibt. Die Grenze zwischen dem symbolischen Aspekt des Gesetzes, der Machtdemonstration, und seiner Vollstreckung ist gefährlich dünn geworden. 

© Itamar MannOb diese Geste in einer tatsächlichen Hinrichtung endet oder Theater bleibt, wird nicht das Gesetz auf die Probe stellen, sondern die Gesellschaft, von der erwartet wird, dass sie es durchsetzt.

Itamar Mann ist Professor für Völkerrecht, Menschenrechte, Umweltrecht und Rechtstheorie an der Universität Haifa, Israel.

Zitiervorschlag

Neuer Gesetzentwurf in Israel: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58639 (abgerufen am: 15.12.2025 )

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